Aktuell
Großes Fisch- und Krebssterben
26.06.2017
Die Vertreter des Landratsamtes sprechen von einem besonders schwerwiegenden Fall. Ein Wasserkraftbetreiber sei verpflichtet, bevor Kanalarbeiten stattfinden, diese bei der Wasser- und Fischereibehörde anzuzeigen, Fischbergungen vorzunehmen und sicherzustellen, dass eine gewisse Mindestwassermenge im Kanal verbleibt, um auch kleinen Wasserlebewesen eine Überlebenschance zu geben.
Nichts davon sei erfolgt, weshalb das Landratsamt auch die Umwelt- und Gewerbepolizei verständigte. Man gehe davon aus, dass neben den Verstößen gegen wasserrechtliche Bestimmungen auch ein Straftatbestand nach dem Tierschutzgesetz gegeben sei.