Dienstleistung

Aufgraben einer Straße für Leitungsverlegung beantragen

Sie können beim Landratsamt Lörrach die Aufgrabung von Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen (= klassifizierte Straßen) zur Verlegung neuer Leitungen, z. B.  für Strom, Gas oder Telekommunikation, beantragen. Die Genehmigung / Ablehnung erfolgt durch den Fachbereich Straßen des Landratsamts Lörrach als untere Verwaltungsbehörde für Bundes- und Landesstraßen und als Verwaltungsbehörde für kreiseigene Straßen.

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Mitarbeiter
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zuständige Stelle

die Straßenbaubehörde

Zuständige Straßenbaubehörde ist je nach Ort, an dem eine neue Leitung verlegt werden soll, die Gemeinde-/ Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen
Die Voraussetzungen sind:
  • Die geplante Leitungsverlegung berührt den öffentlichen Straßenraum einer Bundes-, Landes- oder Kreisstraße im Landkreis Lörrach.
  • Es gibt keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die dem Vorhaben entgegenstehen.
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Verfahrensablauf

Ihr Vorhaben muss mit dem "Antrag zur straßenrechtlichen Sondernutzung" mit Anlage des Formulars „Technische Bestimmungen – A“ sowie eines Lageplans mit eingezeichneter Maßnahme beim Fachbereich Straßen beantragt werden. Dies soll bevorzugt auf elektronischem Weg per E-Mail erfolgen, an strassen(at)loerrach-landkreis.de.

Abhängig von Ihrem Bauvorhaben müssen Sie bei der Verkehrsbehörde und ggfs. weiteren Behörden Genehmigungen einholen und/oder betroffene Unternehmen informieren (z. B. die zuständigen Verkehrsunternehmen, wenn Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln betroffen sind, etc.).

Ihr Antrag wird nun auf Vollständigkeit und Zulässigkeit geprüft. Sie werden über die Entscheidung durch einen Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid informiert, ggfs. auch durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag (Nutzungsvertrag).

Die Genehmigung kann mit bestimmten Bedingungen verbunden oder Auflagen erlassen werden, zum Beispiel, dass Sie bestimmte Sicherungsmaßnahmen ergreifen müssen, damit die Maßnahme ordnungsgemäß und gesetzeskonform durchgeführt wird. Bei mehreren Beantragungen im gleichen Straßenabschnitt können Sie zur gemeinsamen Koordinierung, z. B. mit anderen Versorgungsunternehmen, verpflichtet werden.

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Erforderliche Unterlagen
  • Antrag zur straßenrechtlichen Sondernutzung - Aufgrabungen
  • Technische Bestimmungen - A für die Benutzung von Straßeneigentum durch Leitungen der öffentlichen Versorgung
  • Lageplan mit eingezeichneter Maßnahme
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Frist/Dauer
Da es bei der Prüfung Schnittstellen mit anderen Behörden / Unternehmen gibt, kann die Bearbeitungszeit bis zu vier Wochen dauern. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Beantragung und planen Sie genug Zeit ein.
Die Genehmigung gilt nur für einen bestimmten Zeitraum. Verzögert sich der Baubeginn, müssen Sie dies der zuständigen Stelle schnellstmöglich mitteilen, um eine Fristverlängerung zu vereinbaren.
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Kosten/Leistung

Für die Genehmigung fallen je nach Maßnahme unterschiedliche Gebühren für Sie an.
Sie müssen für alle Kosten aufkommen, die durch das Aufgraben und für das Beseitigen der Schäden an der Straße entstehen.

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Rechtsbehelf

Sofern Ihr Antrag von der zuständigen Stelle abgelehnt werden sollte, enthalten Sie einen Ablehnungsbescheid. Dieser enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung, in der Ihnen mitgeteilt wird, wie Sie gegen die Entscheidung vorgehen können.

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Sonstiges

Das Aufgraben der Straßenoberfläche zum Verlegen öffentlicher Versorgungsleitungen dauert in der Regel nur kurze Zeit. Es beeinträchtigt den widmungsgemäßen Gebrauch der Straße für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr deshalb nicht.
Bei Aufgrabungen im Straßengrundstück klassifizierter Straßen ist beim Fachbereich Verkehr eine verkehrsrechtliche Anordnung zu beantragen.

weitere Kontaktdaten

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu