Dienstleistung
Beschädigtes oder fehlendes Straßenschild melden
Melden Sie dem Fachbereich Straßen beschädigte Straßenausstattung (z.B. Straßenschilder oder Schutzplanken). Sie tragen damit aktiv zur Verkehrssicherheit bei. Beschädigte, umgeknickte oder fehlende Straßenschilder können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben.
Keine.
Geben Sie bei der Schadensmeldung möglichst an:
Bezeichnung der Straße (z.B. B317, L139, K6301, etc.)
den Straßenabschnitt (z.B. zwischen Ausfahrt A-Stadt und B-Dorf) mit Angabe der Fahrtrichtung und möglichst genauer Ortsangabe
die Art der Beschädigung
Bezeichnung der Straße (z.B. B317, L139, K6301, etc.)
den Straßenabschnitt (z.B. zwischen Ausfahrt A-Stadt und B-Dorf) mit Angabe der Fahrtrichtung und möglichst genauer Ortsangabe
die Art der Beschädigung
Unterlagen sind nur dann erforderlich, wenn Sie einen Schaden selbst verursacht haben sollten. Welche Unterlagen benötigt werden, ist dann im Einzelfall zu bestimmen.
- Meldung von Schäden an der Straßenausstattung: möglichst sofort
- Selbst verursachte Schäden: sofortige Meldung bei der Polizei
- bei Meldung von Schäden: keine
- bei Verursachung von Schäden: Haftung der verursachenden Person
Keine.