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Vollsperrungen der B3 wegen Sprengarbeiten: Schutzplanken sind notwendig


Aufgrund der vom Kalkwerk durchgeführten Sprengarbeiten im Abbaugebiet "Kapf" ist jeweils für die Zeit der Sprengungen eine kurzzeitige Vollsperrung der B3 erforderlich. Hierfür hat das verantwortliche Unternehmen Lhoist in Abstimmung mit dem Landratsamt eine sogenannte Wechselzeichenanlage aufgestellt. Mit einer solchen Beschilderung sollen die Verkehrsbehinderungen auf der B3 so gering wie möglich gehalten werden. Aufgrund der vergleichsweise massiven Bauweise dieser elektronischen Wechselzeichenanlage war es rechtlich notwendig, den fließenden Verkehr mit einer Schutzplanke zu schützen.

Nach entsprechenden Presseberichten über Kritik von Radfahrenden, die diesen Abschnitt bisher als inoffizielle Querung genutzt hatten, wurde von den Fachbereichen Verkehr & Straßen die Situation erneut vor Ort untersucht. Eine Unterbrechung der Schutzplanken bei der B3 auf Höhe der Abzweigung Talstraße ist technisch und rechtlich nicht möglich, da die vorgeschriebenen Schutzplanken bei einer geringeren Länge oder einer Unterbrechung an Stabilität und Wirksamkeit verlieren würden, so das eindeutige Ergebnis der Überprüfung. Aufgrund des rechtlich vorgeschriebenen Abstands der Wechselzeichenanlagen zueinander ist auch ein Versetzen der Anlagen nicht möglich und würde auf die erforderliche Länge der Schutzplanken ohnehin keine wesentlichen Auswirkungen haben.

Die Begehung der Straße hat weiterhin ergeben, dass eine Querung an dieser Stelle für Radfahrer oder Fußgänger aufgrund der langgezogenen Kurve und Geschwindigkeiten von rund 100 km/h eine unübersichtliche Gefahrenstelle darstellt. Aus diesem Grund war auch bisher schon eine Querung an dieser Stelle verkehrsrechtlich nicht erlaubt. Selbst wenn die Schutzplanke versetzt werden könnte, um ein Queren zu ermöglichen, würde an dieser Stelle vonseiten des Landratsamts damit aktiv eine für die Fahrradfahrer und Autofahrer potenziell gefährliche Verkehrssituation begünstigt werden.

Eine Alternative zu der bisher bestehenden Radwegweisung gibt es nach nun erfolgter Prüfung des zuständigen Fachbereichs Straßen bedauerlicherweise nicht. Wir bitten daher die Radfahrer und Fußgänger um Verständnis dafür, dass es in dieser Situation keine für alle zufriedenstellende Lösung gibt.