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Miteinander statt gegeneinander: Vorsicht, toter Winkel!


Anlässlich des Gedenktages der Verkehrsopfer in der letzten Woche informiert die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e.V. (AGFK-BW) über das richtige Verhalten im Straßenverkehr. Trotz Rück- und Seitenspiegel gibt es einen Bereich, in dem Fahrzeuglenker nichts sehen können – der sogenannte tote Winkel. Der ist je nach Höhe des Sitzes, der Fenster und der Anzahl der Spiegel unterschiedlich groß. Wer als Radfahrer den Fahrzeuglenker nicht sehen kann, muss damit rechnen, auch von ihm nicht gesehen zu werden. Die AGFK-BW rät Autofahrern deshalb zum bewährten „Schulterblick“: Blick nach links, rechts UND nach rechts hinten richten, um gegebenenfalls Radfahrer im „toten Winkel“ zu erkennen. Grundsätzlich gilt: Ob am Steuer, auf dem Sattel oder zu Fuß unterwegs, Verkehrsteilnehmer sollten immer auch Fehlverhalten oder Missverständnisse der jeweils anderen einkalkulieren.


Vorsicht ist besser als Nachsicht

Besonders heikel wird es beim Rechtsabbiegen von Lkw, Abfallsammelfahrzeugen, Omnibussen oder Transportern. Zwar dürfen Radfahrende an einer Ampel wartende Autos vorsichtig am rechten Fahrbahnrand überholen, doch ist dies bei großen Fahrzeugen laut AGFK-BW aufgrund des toten Winkels nicht zu empfehlen. Daher sollten Radfahrende in derlei Situationen immer hinter Bussen oder Lkw bleiben und auf deren Blinker achten.

Beim Abbiegen ordnen sich Lkw und Busse oft am linken Rand ihrer Fahrbahn ein, um ausreichend Fläche zum Abbiegen zu haben. Radfahrer sollten diesen freien rechten Raum nicht nutzen – sie könnten übersehen werden.

Sehen und gesehen werden

An Kreuzungen und Ampeln sollten Radfahrer mit anderen Verkehrsteilnehmern Blickkontakt aufnehmen. Gleiches gilt nach Empfehlung der AGFK für Autofahrer, sei es direkt oder über den Außenspiegel. Sind vor der Kreuzung vorgezogene Aufstellflächen auf der Fahrbahn markiert, können und sollten Radfahrer diese nutzen, um beim Anfahren im Sichtfeld der Autofahrer zu sein. Doch Vorsicht: Wegen ihrer erhöhten Sitzposition können Kraftfahrer in Lkw oder Transportern unmittelbar vor dem Führerhaus weder Gegenstände noch Personen wahrnehmen.

Damit Radfahrer nicht erst plötzlich im Sichtfeld des Kfz-Verkehrs auftauchen, werden in Städten und Gemeinden verstärkt Radschutzstreifen eingeführt - ein gekennzeichneter und in regelmäßigen Abständen mit dem Radpiktogramm markierter Teil der Fahrbahn. Autos dürfen ihn bei Bedarf überfahren, aber nicht darauf parken. Für Radfahrer und Autofahrer gilt: Vorsicht, aufeinander achten.

Ein Auge für den anderen

Gegenseitige Rücksichtnahme sei auch und gerade dann angesagt, wenn Autofahrer Radwege, Schutz- und Radfahrstreifen überfahren, um z.B. rechts auf einen Parkplatz zu fahren oder abzubiegen. Radfahrer wiederum, die zum Rechtsabbiegen auf den Verkehr blicken, der von links kommt, müssen auch auf Fußgänger achten, die von rechts queren - diese haben Vorrang.

Ausführliche Infos, Fotos und Grafiken über und Tipps für Radfahrer im Toten Winkel
Ein Lehrfilm zum Thema „Toter Winkel“

Die AGFK-BW e. V.

Die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e. V. (AGFK-BW) ist ein Netzwerk von zurzeit 52 Städten, Landkreisen und Gemeinden. Unterstützt und gefördert vom Land, wollen die Kommunen das Radfahren als selbstverständliche, umweltfreundliche und günstige Art der Fortbewegung fördern, mehr Menschen sicher aufs Rad bringen und ihnen die Freude am Radfahren vermitteln – für eine neue Radkultur in Baden-Württemberg. Ein weiteres wichtiges Anliegen ist die nachhaltige Mobilitätserziehung von Kindern und Jugendlichen.