Aktuell
Neues Tempolimit am Binzener Dreispitz-Kreisverkehr
13.10.2015
Auf Anweisung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur wurde der Dreispitz-Kreisverkehr auf der B3 bei Binzen durch einen Gutachter im Auftrag des Landratsamtes Lörrach untersucht. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass von dem Kunstwerk in der Kreiselmitte ein hohes Gefahrenpotential ausgeht: Die Dreispitz-Skulptur gilt als sogenanntes „starres Hindernis“. Kommen Fahrzeuge hier von der Straße ab, kann es zu schweren Unfällen kommen. Als erste Sofortmaßnahme wird daher im Bereich des Kreisels die Höchstgeschwindigkeit vorübergehend auf 30 Stundenkilometer herabgesetzt und es werden Richtungstafeln angebracht. In einem zweiten Schritt wird gemeinsam mit der Gemeinde Binzen nach Lösungen gesucht, um die Innenfläche des Kreisels wieder verkehrssicher zu gestalten.
Das Kunstwerk wurde 2001 durch die Gemeinde Binzen aufgestellt. Anlass für das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, die Kreisverkehrsplätze in Baden-Württemberg untersuchen zu lassen, sind die zunehmend schweren Unfälle mit Personenschäden auf Innenflächen von Verkehrskreiseln.
Die Sofortmaßnahme am Dreispitz-Kreisel erfolgt in Kenntnisnahme der Gemeinde Binzen, die im Vorfeld darüber informiert wurde. Bei diesem Kreisverkehr handelt es sich um eine Straßenfläche, die zur Bundesstraße 3 gehört. Eigentümer des Straßengrundstückes ist die Bundesrepublik Deutschland. Laut Fernstraßengesetz liegt die Verkehrssicherungspflicht beim Landkreis Lörrach.