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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum: Neue Förderperiode startet
04.07.2019
Bis zum 1. August können sich Privatpersonen, Kommunen und Firmen mit bis zu 100 Mitarbeitern für Investitionszuschüsse in den Bereichen Arbeiten, Grundversorgung, Wohnen und Gemeinschaftseinrichtungen in ländlichen Gebieten bewerben. Die Fördersätze betragen bis zu 50 Prozent. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg stellt für das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) einen jährlichen Fördertopf in Höhe von 60 Millionen Euro zur Verfügung.
Das Land lebenswert machen durch die Schaffung von Wohnraum und Arbeitsplätzen
Gerade im Ländlichen Raum sind gesellschaftliche und strukturelle Veränderungen oft unmittelbar spürbar und die Abwanderung von Einwohnern und Arbeitsplätzen haben negative Auswirkungen auf die Region. Das ELR will dem entgegenwirken, indem es die ländlichen Orte stärkt und weiterentwickelt, um ein gleichwertiges Wohn-, Arbeits- und Lebensumfeld zu ermöglichen.
„In der letzten ELR-Förderperiode 2018/2019 hat der Landkreis Lörrach eine Fördersumme von über zwei Millionen Euro erhalten“, freut sich Martina Hinrichs, Leiterin der Stabsstelle Strukturpolitik & Tourismus. 43 zukunftsweisende Wohn-, Arbeits- und Gemeinschaftsprojekte können damit nun realisiert werden. "Für die nächste Förderperiode ist mit Daniel Tastl von der Wirtschaftsregion Südwest ein Experte für das Thema Arbeiten mit im Boot, der gerade kleine Firmen gut beraten kann", zeigt Hinrichs eine Hilfestellung für Unternehmen auf.
In seiner Ausschreibung konkretisiert das Ministerium: „Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, die zeitgemäßes Leben und Wohnen ermöglichen, die eine wohnortnahe Versorgung sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen“. Im Vordergrund steht die Entwicklung von Ortskernen durch die Realisierung von Wohnprojekten in Leerständen oder Baulücken sowie die Auslagerung von Unternehmen an den Ortsrand. Auch das Thema Nachhaltigkeit hat das Ministerium fest im Blick. So wird der Einsatz nachwachsender Rohstoffe mit einem Plus von fünf Prozentpunkten des Fördersatzes belohnt. Ebenso legt das ELR einen Schwerpunkt auf die Versorgung mit Waren und Dienstleistungen vor Ort. Als wichtiger Standortfaktor für den Ländlichen Raum werden daher prioritär Dorfgasthäuser, Dorfläden, Ärzte und Handwerksbetriebe gefördert.
Schließlich gibt es für Unternehmen besonders hohe Zuschüsse im Rahmen der ELR-Sonderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“. Dieses gilt speziell für Investitionen zur Entwicklung und Nutzung innovativer neuer oder verbesserter Produktionsverfahren, Prozesse, Dienstleistungen und Produkte.
Auf den Internetseiten der Wirtschaftsregion Südwest (www.wsw.eu) und des Landkreises Lörrach (www.loerrach-landkreis.de/elr) sind die aktuellen ELR-Flyer mit grundlegenden Förderinformationen zu finden, ebenso ein Link auf die Regierungspräsidien, wo die Antragsunterlagen heruntergeladen werden können.
Für Rückfragen stehen zur Verfügung: Martina Hinrichs und Madeline Siebert (Stabsstelle Strukturpolitik & Tourismus, Telefon: 07621 410-3010 und -3011, E-Mail: martina.hinrichs(at)loerrach-landkreis.de) sowie Daniel Tastl (Wirtschaftsbeauftragter des Landkreises Lörrach, Telefon: 07621 5500-152, E-Mail: daniel.tastl(at)wsw.eu).
Hintergrundinformationen zum Antragsverfahren:
ELR-Anträge sind bei der eigenen Gemeinde zu stellen, die diese dann an das Landratsamt und das Regierungspräsidium Freiburg weiterleitet. Die Frist für die Einreichung von Anträgen endet dieses Jahr landesweit am 30. September; Interessenten sollten jedoch deutlich früher auf ihre Gemeinde zugehen, denn dort sollen die Unterlagen bis zum 1. August vorliegen. Die Förderbescheide werden voraussichtlich im zweiten Quartal 2020 vorliegen. Für „Spitze auf dem Land!“ gibt es jährlich zwei Antragsrunden, mit Fristende zum 31. März und 30. September.