Aktuell

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum: Startschuss der Förderperiode 2017/18


Werben für die Antragstellung von ELR-Zuschüssen (von links): Mitarbeiter des Landratsamts Lörrach: Martina Hinrichs, Joachim Tempel und Madeline Siebert sowie Mitarbeiter der WSW: Alexander Maas und Laura Berchtold Seit Kurzem läuft die diesjährige Antragsperiode für das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR), für welches das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg jährlich Fördermittel in Höhe von 60 Millionen Euro zur Verfügung stellt. Bis zum 20. Oktober dieses Jahres können sich Privatpersonen, Kommunen und Firmen mit bis zu 100 Mitarbeitern für Investitionszuschüsse bewerben. Die Fördersätze betragen bis zu 50 Prozent. Förderfähig sind Investitionen in ländlichen Gebieten in den Bereichen Arbeiten, Grundversorgung, Wohnen und Gemeinschaftseinrichtungen. 

Das Land lebenswert machen und den Landkreis Lörrach voranbringen


Die Zuschüsse aus dem ELR sind ein unverzichtbares Instrument der Strukturentwicklung in den ländlichen Gebieten. Ziel des ELR ist es, die Ländlichen Räume zu stärken und weiterzuentwickeln, um ein gleichwertiges Wohn-, Arbeits- und Lebensumfeld zu ermöglichen. Hintergrund sind deutlich spürbare gesellschaftliche und strukturelle Veränderungen, wie der demographische Wandel und die Abwanderung von Menschen und Arbeitsplätzen in die Städte. „In der ELR-Förderperiode 2016/17 wurden im Landkreis Lörrach 21 ausgewählte Projekte aus zehn Kommunen mit gut 1,2 Millionen Euro bezuschusst,“ so Erster Landesbeamter Ulrich Hoehler, der sich darüber freut, dass auf diese Weise zahlreiche zukunftsweisende Wohn-, Arbeits- und Gemeinschaftsprojekte auf dem Land realisiert werden konnten.

„Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, die zeitgemäßes Leben und Wohnen ermöglichen, die eine wohnortnahe Versorgung sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen“, lautet es in der Ausschreibung des Ministeriums. Beispiele für förderfähige Projekte sind die Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude für Wohnzwecke, die Erweiterung von Gewerbebetrieben oder die Modernisierung von Kindergärten. Im Vordergrund steht die Entwicklung von Ortskernen durch die Realisierung von Wohnprojekten in Leerständen oder Baulücken sowie die Auslagerung von Unternehmen an den Ortsrand. Ebenso legt das ELR einen Schwerpunkt auf die Versorgung mit Waren und Dienstleistungen vor Ort. Als wichtiger Standortfaktor für den Ländlichen Raum werden daher prioritär Dorfgasthäuser, Dorfläden, Ärzte und Handwerksbetriebe gefördert. Schließlich gibt es für Unternehmen besonders hohe Zuschüsse im Rahmen der ELR-Sonderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“. Dieses gilt speziell für Investitionen zur Entwicklung und Nutzung innovativer neuer oder verbesserter Produktionsverfahren, Prozesse, Dienstleistungen und Produkte.

Auf den Internetseiten der Wirtschaftsregion Südwest und des Landkreises Lörrach sind die aktuellen ELR-Flyer mit grundlegenden Förderinformationen veröffentlicht und die Antragsunterlagen verlinkt.

Für Rückfragen stehen zur Verfügung:

Hintergrundinformationen zum Antragsverfahren:


ELR-Anträge sind bei der eigenen Gemeinde zu stellen, die diese dann an das Landratsamt und das Regierungspräsidium Freiburg weiterleitet. Die Frist für die Einreichung von Anträgen endet dieses Jahr am 20. Oktober; Interessenten sollten jedoch deutlich früher auf ihre Gemeinde zugehen. Förderbescheide werden voraussichtlich im April 2018 vorliegen. Für „Spitze auf dem Land!“ gibt es jährlich zwei Antragsrunden mit Fristende zum 31. März und zum 30. September. Seit 2016 ist die Gemeinde Kleines Wiesental anerkannte ELR-Schwerpunktgemeinde und profitiert deshalb fünf Jahre lang von einem Fördervorrang.