Kommunales Netzwerk Sucht

Mit der Drogenkonzeption von 1999 gab es im Landkreis Lörrach in der Suchthilfe und Suchtprävention noch kein kommunales Netzwerk. Allerdings war man sich einig, dass das hiesige System noch verbessert werden könne. Hinzu kam, dass das Sozialministerium die Förderungen der Suchtberatungsstellen an die Koppelung an ein solches Suchthilfenetzwerk vorgab. Daher stellte sich auch der Landkreis Lörrach dieser Frage.

In einem Workshop hatte sich 2007 der Landkreis gemeinsam mit den verschiedensten elementaren Einrichtungen mit den 10 Kriterien für die Entwicklung und Einrichtung von kommunalen Suchthilfenetzwerken des Sozialministeriums Baden-Württemberg beschäftigt. Es waren sich die Teilnehmenden auch einig, dass die Suchtprävention in das Suchthilfenetzwerk eingebunden werden soll.

Seit 2009 vernetzt sich der Landkreis Lörrach mit seinen Akteuren im Kommunalen Netzwerk Sucht (KNS). Steuerungsgremium des Netzwerkes ist der Lenkungsausschuss. Dieser setzt sich zusammen aus je einem Vertreter der Träger aus der Suchthilfe/Suchtprävention, der Deutschen Rentenversicherung, der Ärzteschaft, den Kreistagsfraktionen, den Krankenkassen und den stationären Suchthilfe-Einrichtungen.

Als Hauptorgan des Kommunalen Netzwerk Sucht hat der Lenkungsausschuss folgende Aufgaben:

  • Partnerschaftliche  und interdisziplinäre Zusammenarbeit mit größtmöglichem Konsens
  • Entwicklung und Weiterentwicklung der Versorgung
  • Optimierung, auch durch Setzen von Qualitätsstandards
  • Verknüpfung zu fehlenden Themen bzw. Suchtfeldern
  • Beratende Funktion für den Sozialausschuss

Die fachlichen und organisatorischen Grundlagen der Suchtprävention und Suchthilfe im Landkreis Lörrach liegen mit dem  Teilhabeplan 3 - Suchtprävention und Suchthilfe im Landkreis vor.