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Suchtprävention und Suchthilfe: Neue Vereinbarung gibt Trägern Planungssicherheit


Ob Nikotin, Alkohol oder illegale Drogen, in unserer Gesellschaft sind Süchte immer noch ein nicht zu vernachlässigendes Thema. So vielfältig wie die Abhängigkeiten sind im Landkreis die Angebote, die Betroffenen und Angehörigen bei der Bewältigung helfen oder schon im Vorfeld unterstützen, damit aus einem Laster keine Krankheit wird.
 
Damit diese wertvolle Arbeit auch weiterhin in zuverlässiger Qualität geleistet werden kann, fördert der Landkreis bis Ende 2026 verschiedene Einrichtungen der Suchtprävention und -hilfe mit insgesamt 8,5 Millionen Euro. Dabei werden in Leistungsvereinbarungen mit den Trägern differenzierte Ziele festgeschrieben. Diese Vereinbarungen mit einer Laufzeit von sieben Jahren unterzeichneten jetzt Vertreter der Trägereinrichtungen und Landrätin Marion Dammann.
 
Der Landkreis finanziert über diese Vereinbarung 17,25 Personalstellen, mit denen die Einrichtungen bewährte Programme weiterführen und bedarfsgerechte Angebote bereitstellen können. Die dynamische Anpassung der Personalkosten (z.B. bei Tariferhöhungen) und der Verwaltungskostenzulage (Berücksichtigung der allgemeinen Preisentwicklung) wird weitergeführt.

Peter Eichin (Villa Schöpflin), Rebekka Steimle (BWLV), Frank Meißner (AKRM), Bruno Kleeb (Blaues Kreuz), Landrätin Marion Dammann, Egon Hoffmans (Vorstand AKRM) und Michael Hellmann, Suchtbeauftragter des Landkreises (von links) bei der Unterzeichnung der KooperationsvereinbarungPeter Eichin (Villa Schöpflin), Rebekka Steimle (BWLV), Frank Meißner (AKRM), Bruno Kleeb (Blaues Kreuz), Landrätin Marion Dammann, Egon Hoffmans (Vorstand AKRM) und Michael Hellmann, Suchtbeauftragter des Landkreises (von links) bei der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung

Mit diesem Finanzierungsmodell von Suchtprävention und Suchthilfe ist der Landkreis in Baden-Württemberg vorbildlich.
 
Die bisherige Suchtkonzeption und die Angebote und Maßnahmen des Teilhabeplans 3 wurden gemeinsam mit den lokalen Suchthilfeeinrichtungen auf mögliche Anpassungsbedarfe überprüft. Zudem war das Sozialministerium des Landes sowie die Landesstelle für Suchtfragen und auf Bundesebene die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen mit einbezogen.
 
Inhaltliche Schwerpunkte in der Suchtprävention – Villa Schöpflin
Um die Wirkung der zur Verfügung stehenden Personalressourcen in der Suchtprävention zu erhöhen, wird die Anzahl an Multiplikatorenschulungen, speziell für Lehrkräfte und Schulsozialarbeiter, erhöht.
 
Bewährte Maßnahmen der Villa Schöpflin, wie z.B. das Programm „HaLT“ in der Alkoholprävention von jungen Menschen werden fortgeführt. Ebenso die Alkoholtesteinkäufe in den großen Kreisstädten.
 
Inhaltliche Schwerpunkte in der Suchthilfe – Baden-Württembergischer Landesverband für Prävention und Rehabilitation (BWLV) , Arbeitskreis Rauschmittel (AKRM), Blaues Kreuz
 
In Weil am Rhein, in Rheinfelden sowie in Schopfheim und Zell im Wiesental werden für Betroffene und Angehörige Suchthilfeangebote vor Ort bereitgestellt. Der BWLV (Fachstelle Sucht) und der AKRM (Drogenberatungsstelle) werden diese Leistungen dort in Kooperation anbieten.
 
Angebote der Überlebenshilfen für schwer suchtkranke Menschen wie Dusch- und Waschmöglichkeiten, Kleiderkammer, Spritzenabgabe etc.  werden von der Suchthilfe Drehscheibe durchgeführt. Der Zuschuss des Kreises für das Angebot eines warmen Mittagessens wird zudem erhöht, damit dieses wichtige Angebot gesichert ist.
 
Das Blaue Kreuz stärkt die fachliche Spezialisierung „Sucht im Alter“ als Antwort auf die demografische Entwicklung.
 
Unterschiedliche, differenzierte und niederschwellige Zugänge zu den Angeboten und Maßnahmen sind für eine effektive Suchthilfe unerlässlich. Dazu werden Online-Informations- und Beratungsangebote angeboten und beworben.