Zur Entlastung der Betreuungspersonen bieten verschiedene Einrichtungen Kurzzeitunterbringung an.
Für die Kosten der Kurzzeitunterbringung sind in der Regel die Pflegekassen im Rahmen der Verhinderungspflege zuständig. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten sind über die Krankenkassen (Haushaltshilfe) oder die Eingliederungshilfe möglich.
Kurzzeitwohnen