Rechtliche Betreuung

Betreuung soll betroffene Menschen dazu befähigen, eigenständig ohne fremde Hilfe zurechtzukommen. Alle Akteure im Betreuungsverfahren sind aufgerufen, dieses Ziel aktiv zu unterstützen.

Gerichte und Behörden tragen dazu bei, indem sie Betreuungen nur dann anordnen, wenn sie tatsächlich erforderlich sind und keine andere geeignete Möglichkeit besteht.

Betreuerinnen und Betreuer übernehmen nur dann stellvertretende Entscheidungen, wenn unterstützende Maßnahmen allein nicht ausreichen, und handeln stets nach dem Prinzip der minimalen Eingriffe.