Wenn Sie für sich eine Betreuung anregen oder beantragen wollen, dann können Sie sich direkt bei dem für Ihren Wohn- oder üblichen Aufenthaltsort zuständigen Gericht melden. Diese halten entsprechende Formulare bereit. Natürlich können Sie sich aber auch zu einer Erstberatung, ob dies eine geeignete Hilfe für Sie sein könnte, an die Betreuungsbehörde oder den Betreuungsverein wenden.
Wenn Sie mit ihrer Betreuerin oder ihrem Betreuer Probleme haben, dann lohnt es sich immer erst einmal das Gespräch zu suchen, gerne unterstützen wir Sie dabei. Meist lassen sich die Schwierigkeiten so lösen, ansonsten unterstützen wir Sie in Ihrem Antrag auf Betreuerwechsel gegenüber dem Gericht. Diesen können Sie natürlich auch ohne Gespräch formlos beim für Sie zuständigen Betreuungsgericht selbst stellen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Sie einen gleich geeigneten Betreuer oder Betreuerin vorschlagen können. Jederzeit können Sie die Entlassung des Betreuers beantragen, wenn Sie der Meinung sind, Sie können ihre Angelegenheiten wieder selbst erledigen.
Der Betreuungsverein kann leider nicht anbieten, für Sie quasi auf Vorrat eine Wunschbetreuerin oder einen Wunschbetreuer bereitzuhalten.