Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung legt eine Person fest, welche medizinischen Maßnahmen getroffen oder abgelehnt werden sollen, falls sie krankheitsbedingt nicht mehr einwilligungsfähig ist. Sie ist für Ärzte sowie gegebenenfalls bestellte rechtliche Betreuer verbindlich. Neben Behandlungswünschen können auch Pflegevorstellungen darin festgehalten werden.

Betreuer sollten mit den Betreuten über das Thema Patientenverfügung sprechen und sie bei Bedarf über ihre Möglichkeiten aufklären.

Eine Patientenverfügung sollte mit dem Hausarzt besprochen und regelmäßig überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Wünschen entspricht. Sie tritt erst in Kraft, wenn die betroffene Person selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist.

Darüber hinaus kann die Verfügung auch eine wichtige Orientierung für Betreuer und Bevollmächtigte sein, um den sogenannten mutmaßlichen Willen zu bestimmen, falls die vorliegende Erkrankung nicht genau den in der Verfügung festgehaltenen Szenarien entspricht.