Geschichte des Vereins
Der Betreuungsverein des Landkreises Lörrach wurde 1994 nach der Einführung des Betreuungsgesetzes gegründet und am 19.04.1994 in das Vereinsregister eingetragen. Die Anerkennung als Betreuungsverein durch die überörtliche Betreuungsbehörde erfolgte am 18.05.1994. Die Zuerkennung der Gemeinnützigkeit am 22.06.1995. Satzungsgemäße Ziele des Vereins sind die Suche und Unterstützung ehrenamtlicher Betreuer. Weitere Aufgabe des Vereins ist es durch die beruflichen Mitarbeiter ebenfalls Betreuungen zu führen sowie über vorsorgende Verfügungen zu beraten.
Begonnen hat der Verein mit damals zwei Mitarbeitern mit insgesamt 1,3 Stellen. Heute hat der Verein insgesamt 5 Mitarbeiterinnen, die 3,3 Stellen besetzen. Aufgrund der wesentlichen Gesetzesänderung, die im Januar 2023 in Kraft trat, haben sich die Aufgaben erweitert. In der Unterstützung ehrenamtlicher Betreuer sind die bereits in der Vergangenheit angebotenen Veranstaltungen zur Einführung verpflichtend geworden und auch die Pflicht zur Führung von Verhinderungsbetreuungen ist dazugekommen.
Mitglieder des Vereins sind satzungsgemäß abgeordnete Kreistagsmitglieder aller Fraktionen sowie die Leitungen des Sozialdezernates und des Fachbereichs Soziales sowie die Geschäftsführung des Vereins.
Durch die enge Einbindung in die Kreispolitik soll erreicht werden, dass das Thema der rechtlichen Betreuung auf der „politischen Agenda“ präsent bleibt und die Bedarfe von benachteiligten Menschen nicht aus dem Blick geraten. Benachteiligten Menschen ihre Teilhabechancen zu sichern, liegt uns am Herzen. In den vergangenen 30 Jahren lassen sich da einige Erfolgsgeschichten erzählen.
Mittlerweile sind dem Betreuungsverein 70 aktive ehrenamtliche Betreuer sowie 30 sogenannte Familienbetreuer angeschlossen, die insgesamt etwa 160 Betreuungen ehrenamtlich führen. Dazu kommen etwa 100 beruflich geführte Betreuungen und ein Erfahrungsschatz von Beginn des Betreuungsrechtes an.
Kooperationen
Betreuung ist eine Gemeinschaftsaufgabe für ehrenamtliche und berufliche Akteure. Um das sicherzustellen legen wir großen Wert auf die Zusammenarbeit mit allen beteiligten Stellen.
Der Betreuungsverein kooperiert eng mit der Betreuungsbehörde, dem Pflegestützpunkt, der EUTB und natürlich den Betreuungsgerichten und den Leistungsabteilungen innerhalb des Landratsamtes und der Arbeitsagentur. Mit diesem Netz ist es möglich wirksam zu unterstützen.