Aktuell

Kinderfreizeitbonus für bedürftige Familien


Im Rahmen des Aktionsprogramms der Bundesregierung „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ sollen bedürftige Familien, die im August 2021 Leistungen beziehen, wie zum Beispiel Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung, einen Kinderfreizeitbonus in Höhe von einmalig 100 Euro je Kind unter 18 Jahren erhalten.

Das Geld wird von der Familienkasse ausgezahlt. Beziehern von Kinderzuschlag wird er automatisch ausgezahlt. Familien, die andere Leistungen beziehen, müssen für die Auszahlung einen formlosen Antrag bei der Familienkasse stellen. Weitere Informationen zu Anspruch, Antrag und Auszahlung stehen unter https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus zur Verfügung.

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