Z-Feu beantragen

Ein Merkblatt zum Antragsverfahren Z-Feu finden Sie untenstehend unter Infomaterial.

Das Land Baden-Württemberg gewährt eine Förderung für Beschaffungen im Feuerwehrwesen sowie ein pauschale Förderung für alle aktiven Mitglieder einer Gemeindefeuerwehr.

Die Zuwendungen richten sich an alle Gemeinden im Landkreis Lörrach. Sie soll die Gemeinden bei der Erfüllung ihren Aufgaben nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 FwG in der jeweils geltenden Fassung unterstützen.

Die zuwendungsfähigen Maßnahmen müssen feuerwehrtechnisch notwendig und zweckmäßig sein und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen. Dabei sind die örtlichen feuerwehrtechnischen Risiken und neben der Ausstattung der jeweiligen Gemeindefeuerwehr auch die Ausstattung benachbarter Gemeindefeuerwehren zu berücksichtigen.

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