Dienstleistung
Abgabe von Waffen und Munition
Waffen und Munition, die der Vernichtung zugeführt werden sollen, können nach vorheriger Terminvereinbarung bei der zuständigen Waffenbehörde zur Vernichtung abgegeben werden.
Eine Termin können Sie Online, oder per Telefon vereinbaren.
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Waffenrecht, Waffen und Sprengstoffwesen A-He, Lebensbescheinigungen
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Waffenrecht, Waffen und Sprengstoffwesen Ro - Z, Lebensbescheinigungen
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Waffenrecht, Waffen und Sprengstoffwesen Hi - Ri, Lebensbescheinigungen
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Waffenrecht: Verzichtserklärung – Überlassung von Waffen und/oder Munition