Dienstleistung

Gewerbe der Immobilienmakler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter, Darlehensvermittler (ohne Immobiliar-Verbraucherdarlehen) - Erlaubnis beantragen

Die Zuständigkeit für die Erteilung der Erlaubnis für obige Gewerbe ist zum 01.03.2019 auf die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee übergegangen.

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