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Betretungsverbot in Alten- und Pflegeheimen: Lockerung noch nicht in Kraft


Auch wenn der Muttertag bevorsteht und es schwierig fällt – nach aktueller Gesetzeslage sind Besuche von Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen sowie in Behinderteneinrichtungen derzeit nicht erlaubt. Vorsichtige Lockerungen wurden jedoch in Aussicht gestellt. Aller Voraussicht nach dürfen Bewohnerinnen und Bewohner dann von einer einzelnen fest definierten Person regelmäßig besucht werden – sofern es in der Einrichtung keine Corona-Infektion gibt. Die Änderung der Verordnung samt notwendiger Schutzmaßnahmen wird in Kürze von der Landesregierung erwartet.
 
„Die Heime im Landkreis wünschen sich im Sinne der Bewohnerinnen und Bewohner Lockerungen. Dabei dürfen wir die Empfehlungen des RKI, wie das Abstandsgebot, aber nicht außer Acht lassen. Wir setzen in diesem Zusammenhang auf verständnisvolle Angehörige. Eine mögliche Änderung zu Besuchen bietet Chancen, birgt aber auch Risiken, die nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Wie diese Besuche umgesetzt werden, wird zunächst häuserbezogen und gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Behörden zu klären sein, sobald wir die neue Verordnung kennen“, so Wolfgang Uhl, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Altenpflegeeinrichtungen im Landkreis Lörrach.
 
Aus Sicht des Landkreises leisten die betroffenen Einrichtungen hier aktuell bereits hervorragende Arbeit. Vereinzelt bestehen kreative Lösungen für kontaktlose Besuche, bei denen der Infektionsschutz sichergestellt ist. So werden beispielsweise im Pflegeheim Schloss Rheinweiler mit Hilfe des Pflegepersonals Balkongespräche auf Distanz eingerichtet und in den Wohnbereichen der Markus-Pflüger-Zentren stehen mobile Skype/WhatsApp-Wagen zur Verfügung. Mit diesen können die Bewohner barrierefrei Bildtelefonate mit ihren Angehörigen und Freunden führen.
„Natürlich ist der Wunsch nach sozialen Kontakten groß. Wir sollten dabei aber unsere aktuelle gesellschaftliche Aufgabe, gerade diese Einrichtungen zu schützen, nicht aus dem Blick verlieren. An die Besuche müssen daher weiterhin strenge Anforderungen gestellt werden“, so Michael Laßmann, Dezernent für Recht, Ordnung & Gesundheit im Landratsamt Lörrach.