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„Wohnpark an der Kander“: Endgültige Enscheidung der Heimaufsicht Ende Oktober


Am 1. Oktober fand ein gemeinsames Gespräch des Betreibers des „Wohnheims an der Kander“ mit der Heimaufsicht des Landkreises, dem zuständigen Dezernenten Michael Laßmann und Landrätin Marion Dammann statt, nachdem erstmals am 9. September nach mehrmaliger Fristverlängerung aussagefähige Antragsunterlagen eingereicht wurden.

Im Mittelpunkt des Gesprächs stand die Frage, ob die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der Landesheimbauverordnung, wie vom Heimbetreiber immer wieder behauptet, wirtschaftlich unzumutbar seien. Das konnte anhand der vorgelegten Unterlagen nun ausgeschlossen werden. Auch bei einem Abbau von Plätzen reichen die Refinanzierungsmittel aus den Investitionskostensätzen bereits zum jetzigen Zeitpunkt aus, um Zins- und Tilgungskosten zu decken. Eine grundsätzliche Existenzgefährdung durch die Vorgaben der Landesheimbauverordnung im Fall des „Wohnparks an der Kander“ ist damit nicht ersichtlich. Zu diesem Punkt bestand zwischen den Gesprächspartnern zum Abschluss des Gesprächs Einigkeit. Der Heimbetreiber wurde zudem auf erhebliche Verhandlungspotentiale im Bereich der Refinanzierung der Personalkosten sowie der Kosten für Unterkunft und Verpflegung hingewiesen. „Dies ist der deutlich aussichtsreichere Weg, die Wirtschaftlichkeit des Betriebs sicherzustellen, als die eindeutige und seit zehn Jahren bekannte Rechtslage der Landesheimbauverordnung nachträglich in Frage zu stellen“, so Dezernent Michael Laßmann.

Die Rechtslage für den vorliegenden Fall bleibt weiterhin eindeutig und wurde bei dem Treffen von Vertretern der Heimaufsicht erneut erläutert. Danach erlaubt die Landesheimbauverordnung eine Verlängerung der Übergangsfristen lediglich für Doppelzimmer über 22 m². Für die weiteren Abweichungen von der Verordnung konnte die Heimaufsicht entsprechende Verlängerungen der Übergangsfrist grundsätzlich in Aussicht stellen.

Vor diesem Hintergrund wurde gemeinsam mit dem Betreiber vereinbart, bis zum 11. Oktober die endgültige Antragsstellung zu überprüfen, bevor die Heimaufsicht über den Antrag entscheidet. Stattdessen ging Ende der Woche bei der Heimaufsicht ein Schreiben der Anwaltskanzlei des Betreibers ein. Um Akteneinsicht und eine Einarbeitung der Anwaltskanzlei zu ermöglichen, sah sich die Heimaufsicht veranlasst, eine weitere zweiwöchige Frist bis zum 25. Oktober zu gewähren. Nach Verstreichen dieser Frist wird die Heimaufsicht eine endgültige Entscheidung in dieser Sache treffen. "Weitere Fristverlängerungen sind insbesondere im Hinblick auf Heime, die sich rechtzeitig um Lösungen bemüht haben, nicht weiter zu rechtfertigen“, stellt Laßmann klar.