Aktuell

Keine Strafe trotz unerlaubter Waffen


Noch bis zum 1. Juli 2018 können illegale Waffen und Munition, für die es keine behördliche Erlaubnis gibt, bei der Kreispolizeibehörde im Landratsamt Lörrach straffrei abgegeben werden. Die Waffen dürfen nur ungeladen und nach vorheriger Absprache mit der Behörde transportiert werden.

Betroffene Besitzer, die im Kreisgebiet wohnen, rufen dafür bis zum Stichtag beim Fachbereich Ordnung unter den Telefonnummern 07621 /410 – 2324, 2336 oder 2337 an: Eine vorherige Anmeldung ist unbedingt erforderlich.

Allerdings ist der Landkreis nur für „zivile“ Schusswaffen zuständig, die nicht unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen, wie beispielsweise vollautomatische Gewehre oder Handgranaten. Im Zweifel muss eine Polizeidienststelle informiert werden. In allen Fällen gilt: Wer sich im Umgang mit dem betreffenden Gegenstand unsicher fühlt, sollte eine sachkundige Person hinzuziehen.

Bürger, die in den großen Kreisstädten Lörrach, Rheinfelden und Weil am Rhein gemeldet sind, werden gebeten, sich an die dortigen (eigenständigen) Waffenbehörden zu wenden.

Mit der Amnestieregelung, die bereits seit der Änderung des Waffengesetzes im Juli 2017 in Kraft ist, wird bezweckt, dass nicht registrierte Schusswaffen aus dem Verkehr gezogen werden.