Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade und Goldgelbe Vergilbung
Im Landkreis Lörrach ist im Herbst 2025 erstmals die Rebkrankheit Goldgelbe Vergilbung (Grapevine flavescence dorée phytoplasma) nachgewiesen worden. Dabei handelt es sich um eine besonders gefährliche Rebkrankheit, die in der Europäischen Union als Quarantäneschädling eingestuft ist. Um den regionalen Weinbau zu schützen und eine weitere Ausbreitung zu verhindern, hat das Landratsamt Lörrach eine Allgemeinverfügung erlassen.
Die Krankheit wird durch die Amerikanische Rebzikade übertragen. Da dieser Schädling inzwischen auch im Landkreis Lörrach vorkommt, besteht ein erhöhtes Risiko für weitere Infektionen. Das gleichzeitige Auftreten von Krankheitserreger und Überträger macht ein rasches und koordiniertes Handeln erforderlich. Ohne Gegenmaßnahmen kann sich Flavescence dorée schnell ausbreiten und erhebliche wirtschaftliche Schäden im Weinbau verursachen.
Schutz des Weinbaus und Eindämmung der Ausbreitung
Flavescence dorée führt zu vergilbten oder geröteten Blättern, gestörter Fruchtentwicklung und deutlichen Ertragseinbußen. Befallene Rebstöcke sind dauerhaft geschädigt und häufig nicht mehr nutzbar. Da es keine Heilung gibt, ist die Eindämmung der Krankheit von zentraler Bedeutung.
In der folgenden Liste finden Sie die wichtigsten Informationen zu den geltenden Maßnahmen rund um Flavescence dorée und die Amerikanische Rebzikade.
Maßnahmen zur Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade
Direkt zu
Allgemeinverfügung des Landkreises Lörrach zur Goldgelben Vergilbung
Allgemeinverfügung des Landkreises Lörrach zur Rebzikade
Kontaktpersonen:
Offizialberatung
(Übergebietlicher Weinbauberater)
Joscha Mattmüller
Telefon: 0761 2187-0
E-Mail: joscha.mattmueller(at)lkbh.de
Weinbauinstitut
Niklas Samuel
Telefon: 0761 401 65-0
E-Mail: poststelle(at)wbi.bwl.de
Untere Landwirtschaftsbehörde Lörrach
Liv Jacuk
Telefon: 07621 410-0
E-Mail: landwirtschaft-naturschutz(at)loerrach-landkreis.de