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Wespen- oder Hornissennest - Was tun?


Pünktlich zur Grillsaison gesellen sich ungebetene Gäste an den Tisch und bei näherer Betrachtung entdeckt man manchmal ein Nest in der Nähe des eigenen Hauses. Wer ein Hornissennest entdeckt, darf es ohne der Erlaubnis der Naturschutzbehörde nicht entfernen. Die Hornissen, Hummeln und Wildbienen stehen nämlich unter strengem Artenschutz, daher ist es auch verboten sie zu töten. Allerdings sind sie friedlicher als allgemein gedacht, denn außerhalb des Nestbereichs werden Menschen nicht attackiert.

Sollte man dennoch von einer Wespe, Hornisse oder einer Wildbiene gestochen werden, könnte es insbesondere bei Allergikern zu einer allergischen Reaktion führen. Unter Umständen kann ärztliche Hilfe notwendig werden.

Die Angst vor Dauermietern ist jedoch völlig unbegründet. Die Völker verlassen im Herbst ihr Nest komplett und die Jungköniginnen suchen sich im Folgejahr einen neuen Nistplatz. In besonderen Fällen können die Hornissen fachgerecht umgesiedelt werden. Hierfür ist es notwendig, dass eine Hornissen- und Wespenberatungskraft (siehe Liste) einbezogen und eine Genehmigung von der Unteren Naturschutzbehörde eingeholt wird. Die Beratungskräfte helfen gern auch weiter, falls ein Wespennest tatsächlich entfernt werden muss.

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