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Der Asiatische Laubholzbockkäfer wird in Weil am Rhein noch bis Ende März 2019 überwacht


Während des intensiven Monitorings des vergangenen Jahres wurden in der Quarantänezone Weil am Rhein bisher keine weiteren Funde des Asiatischen Laubholzbockkäfer gemeldet. Dennoch bleibt die seit April 2016 geltende Allgemeinverfügung weiterhin bis zum 31. März 2019 bestehen. In diesem Zeitraum läuft die großflächige Suche auch mit Einsatz von Baumsteigern zur Überprüfung gefährdeter Bäume wie bisher weiter.

Gerade jetzt im Herbst fällt durch die Garten- und Gehölzpflege sehr viel Schnittgut an. Das Landratsamt weist daher daher darauf hin, dass die Entsorgung von Schnittgut und Grünabfällen innerhalb der Quarantänezone weiterhin ausschließlich auf der dafür vorgesehenen Grünschnitt-Annahmestelle in Haltingen erlaubt ist. Die Annahmestelle befindet sich an der Ecke Alte Basler Straße / Heldelinger Straße beim Rumänenfriedhof. Die Abgabezeiten sind Mittwoch und Freitag 15-17 Uhr sowie Samstag 10-15 Uhr. Die Grünschnittdeponie unterliegt einer regelmäßigen, intensiven Kontrolle durch ausgebildetes Fachpersonal und zusätzlich wird das gesamte Material gehäckselt. Somit ist eine Weiterverbreitung des Schädlings unterbunden.  

Nach wie vor sind Bürger und Gewerbetreibenden verstärkt zur Mitarbeit aufgefordert. Jeder Besitzer von Laubbäumen in der Weiler und Haltinger Quarantänezone steht in der Pflicht, seine Laubgehölze zu begutachten. Auch lagerndes Laubholz wie gefällte Bäume, grobes Schnittholz oder Brennholz muss von den Besitzern kontrolliert werden. Diese Pflicht schließt Mieter, Gartenpächter, Hausverwalter und Landschaftsgärtner mit ein.

Dabei ist vor allem auf lebende Käfer, große Bohrlöcher mit einem Durchmesser von mehr als einem Zentimeter im Stammholz und auf kleinere, ovale Löcher im Bereich von Astgabeln zu achten. Das Augenmerk sollte aber auch auf grobes Bohrmehl unterhalb der Löcher und beim bearbeiteten Holz auf fingerdicke Bohrgänge mit grobem Bohrmehl und auf das Vorhandensein von großen beinlosen Larven gerichtet werden.
Bei Verdacht auf einen Befall mit dem Laubholzbockkäfer außerhalb des Waldes bittet das Landratsamt Lörrach, Fachbereich Landwirtschaft und Naturschutz, den Fund unverzüglich mitzuteilen (Telefon: 07621 410-4402 / 4403, E-Mail: landwirtschaft(at)loerrach-landkreis.de).
Funde im Wald werden gemeldet an die Forstzentrale Schopfheim (Telefon: 07621/410 4300, E-Mail: forstzentrale(at)loerrach-landkreis.de).
Hilfreich sind Fotos von befallenem Holz, Käfern oder Larven. Wenn möglich, sollten verdächtige Käfer und Larven gefangen und in einem Glas aufbewahrt werden, bis sie von Fachleuten bestimmt worden sind. Lebende Käfer können im Sommerhalbjahr von Mai bis Oktober auftreten.