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Der Asiatische Laubholzbockkäfer wird in Weil am Rhein weiterhin überwacht


Fund einer Larve des Laubholzbockkäfers in Weil. Deutlich zu erkennen sind außerdem die charakteristischen Bohrgänge und Bohrmehl. Während des intensiven Monitorings der vergangenen Jahre in der Quarantänezone Weil am Rhein wurden bisher keine weiteren Funde des Asiatischen Laubholzbockkäfer gemeldet. Dennoch bleibt die seit April 2016 geltende Allgemeinverfügung weiterhin bis zum 31. März 2019 bestehen.

Grund dafür ist, dass nicht vollkommen auszuschließen ist, dass sich im Quarantänegebiet noch unentdeckte Befallsstellen befinden. Auch werden weiterhin Granitsteinlieferungen aus Fernost im Weiler Hafen umgeschlagen, so dass ein gewisses Risiko für die  Einschleppung des Asiatischen Laubholzbockkäfers über das Verpackungsmaterial besteht. Selbstverständlich werden auch diese Importwaren regelmäßigen Kontrollen durch die staatlichen Stellen unterzogen.

Laut Allgemeinverfügung ist die Entsorgung von Schnittgut und Grünabfällen innerhalb der Quarantänezone daher weiterhin ausschließlich auf der dafür vorgesehenen Grünschnittdeponie in Haltingen erlaubt. Der Deponieplatz befindet sich an der Abzweigung Alte Basler Straße - Heldelinger Straße gegenüber dem Rumänenfriedhof. Öffnungszeiten sind am Mittwoch und Freitag 15 - 17 Uhr sowie am Samstag von 10 - 15 Uhr.

Das Landratsamt weist weiterhin darauf hin, dass auch die Verbringung von unbehandelten Schnitt- und Brennholz von Laubbäumen aus dem Gebiet heraus oder in das Gebiet hinein untersagt ist.

Nach wie vor sind Bürger und Gewerbetreibenden verstärkt zur Mitarbeit aufgefordert. Jeder „Besitzer von Laubbäumen“ in der Weiler und Haltinger Quarantänezone steht in der Pflicht, seine Laubgehölze zu begutachten. Auch lagerndes Laubholz wie gefällte Bäume, grobes Schnittholz oder Brennholz muss von den Besitzern kontrolliert werden. Diese Pflicht schließt Mieter, Gartenpächter, Hausverwalter und Landschaftsgärtner mit ein.

Dabei ist vor allem auf lebende Käfer, große Bohrlöcher mit einem Durchmesser von mehr als einem Zentimeter im Stammholz und auf kleinere, ovale Löcher im Bereich von Astgabeln zu achten. Das Augenmerk sollte aber auch auf grobes Bohrmehl unterhalb der Löcher und beim bearbeiteten Holz auf fingerdicke Bohrgänge mit grobem Bohrmehl und auf das Vorhandensein von großen beinlosen Larven gerichtet werden.
  • Bei Verdacht auf einen Befall mit dem Laubholzbockkäfer außerhalb des Waldes bittet das Landratsamt Lörrach, Fachbereich Landwirtschaft und Naturschutz, den Fund unverzüglich mitzuteilen (Telefon: 07621 410-4402 / 4403, E-Mail: landwirtschaft(at)loerrach-landkreis.de).
  • Funde im Wald werden gemeldet an die Forstzentrale Schopfheim (Telefon: 07621/410 4300, E-Mail: forstzentrale(at)loerrach-landkreis.de).
Hilfreich sind Fotos von befallenem Holz, Käfern oder Larven. Wenn möglich, sollten verdächtige Käfer und Larven gefangen und in einem Glas aufbewahrt werden, bis sie von Fachleuten bestimmt worden sind. Lebende Käfer können im Sommerhalbjahr von Mai bis Oktober auftreten.