Aktuell

Landratsamt und Regierungspräsidium erlässt gemeinsame Allgemeinverfügung für Weil am Rhein


Baumkletterer Am 11.04.2016 hat das Landratsamt Lörrach zusammen mit der Höheren Forstbehörde beim  Regierungspräsidium Freiburg eine neue Allgemeinverfügung für Weil am Rhein über Maßnahmen zur Bekämpfung des im Rheinhafen eingeschleppten Asiatischen Laubholzbockkäfers erlassen. Dies wurde notwendig, nachdem die EU-Kommission einen Durchführungsbeschluss als rechtliche Grundlage über Maßnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung des Asiatischen Laubholzbockkäfers erlassen hatte. Die neue Allgemeinverfügung mit Begründung und Karte können im Internet unter www.loerrach-landkreis.de, unter Service & Verwaltung/Fachbereiche/Landwirtschaft u. Naturschutz/Aktuelles, abgerufen werden.                                                              
 
Spürhundeinsatz Bei Kontrollen des Laubbaumbestandes wurden in den Jahren 2012 und 2015 an zwei nahegelegenen Stellen im Weiler Rheinhafen Larven des Laubholzbockkäfers festgestellt. Die bisherigen Überwachungs- und Ausrottungsmaßnahmen wurden durch die Allgemeinverfügung vom 01. Januar 2014 geregelt. Aufgrund der teilweise geänderten rechtlichen Grundlagen musste nunmehr die alte Allgemeinverfügung durch eine neue Verfügung angepasst werden. Auch die neue Verfügung verfolgt letztendlich das Ziel der Ausrottung des Laubholzbockkäfers und fordert hierzu vielfältige Maßnahmen zur Bekämpfung des Schädlings. Unter anderem wurden jetzt eine Befallszone und eine Pufferzone von ca. 2 km rund um die ehemaligen Fundorte als „abgegrenztes Gebiet“ ausgewiesen.
 
Der Laubholzbockkäfer ist ein in Ostasien heimischer Holzschädling, der den Baumbestand im Siedlungsgebiet und Offenland ebenso wie die Wälder bedroht. Von dem eingeschleppten Insekt geht ein erhebliches Gefahrenpotential aus. Die Larven des Käfers bohren sich in das Holz gesunder Laubbäume und können diese schnell zum Absterben bringen. Bei ungehemmter Ausbreitung führen die Fraßgänge der Schädlinge zum Abbrechen auch größerer Äste und können so Personen und Gegenstände erheblich gefährden.
 
Larve des Laubholzbockkäfers Das Landratsamt Lörrach, Fachbereich Landwirtschaft und Naturschutz koordiniert die  Überwachung und Verbringung der Laubgehölze außerhalb des Waldes in der Befalls- und Pufferzone. Im Bereich des Waldes ist für die Überwachung und Verbringung der Fachbereich Waldwirtschaft des Landratsamts Lörrach zuständig.
 
 
Bürger sind zur Mitarbeit aufgefordert
 
Mit der Allgemeinverfügung sind auch die Bürger und Gewerbetreibenden verstärkt zur Mitarbeit aufgefordert. Jeder „Besitzer von Laubbäumen“ im abgegrenzten Gebiet steht jetzt in der Pflicht, seine Laubgehölze zu begutachten. Dies schließt Mieter, Gartenpächter, Hausverwalter und Landschaftsgärtner mit ein. Auch lagerndes Laubholz wie gefällte Bäume, grobes Schnittholz oder Brennholz muss von den Besitzern kontrolliert werden.
 
Bei der Begutachtung der Laubgehölze ist vor allem auf Folgendes zu achten:
  • lebende Käfer
  • kreisrunde Bohrlöcher mit einem Durchmesser von mehr als 1 cm im Stammholz oder an stärkeren Ästen
  • kleinere, ovale Löcher im Bereich von Astgabeln
  • grobes Bohrmehl unterhalb der Löcher
  • beim Fällen und Zerlegen von Bäumen: fingerdicke Bohrgänge mit grobem Bohrmehl, evtl. mit großen, beinlosen Larven.
Bei Verdacht auf Laubholzbockbefall außerhalb des Waldes ist unverzüglich Meldung zu erteilen an das Landratsamt Lörrach, Fachbereich Landwirtschaft und Naturschutz, Palmstr. 3, 79539 Lörrach, Tel. 07621 410 4403 oder per E-Mail an: landwirtschaft(at)loerrach-landkreis.de.  Meldungen den Wald betreffend, sind an die Forstzentrale Schopfheim, Karlstr. 11, 79650 Schopfheim, Tel.: 07621/410 4300 oder per E-Mail an: forstzentrale(at)loerrach-landkreis.de, zu richten.
 
Die Meldungen sollten genaue Angaben des Absenders und des Fundortes enthalten. Dabei sind digitale Fotos von befallenem Holz, Käfern oder Larven sehr hilfreich. Lebende Käfer können im Sommerhalbjahr von Mai bis Oktober auftreten. Wenn möglich, sollten verdächtige Käfer gefangen und in einem Glas aufbewahrt werden, bis sie von Fachleuten bestimmt worden sind.
 
Systematische behördliche Kontrollen und Einschränkung des Transports von Laubholz im abgegrenzten Gebiet
 
Kontrolleure des Landratsamtes, des Regierungspräsidiums Freiburg sowie der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Freiburg werden im abgrenzten Gebiet auf den Gemarkungen Weil und Haltingen alle Laubgehölze auf den Befall hin untersuchen. Mit den Besitzern oder Verwaltern der Grundstücke wird in der Regel vorher Kontakt aufgenommen, um die Arbeiten vorzubereiten. Dies gilt auch beim Einsatz von beauftragten Baumpflegefirmen und Führern von speziell ausgebildeten Hunden zum Aufspüren des Schädlings.
 
Bei nachgewiesenem Befall oder Befallsverdacht können auch Fällungen von Gehölzen angeordnet werden. In diesen Fällen muss das anfallende Holz unter Aufsicht der Behörden beispielsweise durch Häckseln unschädlich gemacht werden.

Die Allgemeinverfügung regelt weiterhin den Transport der vom Schädling bevorzugten Laubholzpflanzen. Stammholz, Brennholz, Äste oder Holzabfälle entsprechender Laubgehölze, die aus dem abgegrenzten Gebiet stammen, dürfen nur mit einem Pflanzenpass verbracht werden. Dieser wird auf Antrag ausgestellt, wenn das Holz zuvor entrindet und sachgerecht hitzebehandelt oder in Teile von höchstens 2,5 cm Stärke und Breite zerkleinert worden ist. Der geplante Transport von Laubholz muss zudem mindestens zwei Wochen zuvor bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Auch Abfälle von Laubholzschnitt, mit einem Durchmesser von über 1 cm, dürfen das abgegrenzte Gebiet nicht mehr unbehandelt verlassen. Als unproblematische Entsorgung von Laubholzschnitt dient der vom Landratsamt eingerichtete Häckselplatz beim Rumänenfriedhof auf Haltinger Gemarkung. Diese Sammelstelle liegt innerhalb der Pufferzone. Der Gehölzschnitt wird dort vor Ort durch eine beauftragte Fachfirma ordnungsgemäß zerkleinert, um mögliche Schädlinge zu vernichten.