Die örtliche Prüfung ist für eine wirksame Kontrolle der Kreisfinanzen zuständig. In der Privatwirtschaft ist diese Aufgabe als „Innenrevision“ bekannt. Dieser Kontrollfunktion der örtlichen Prüfung steht gleichwertig die laufende Beratung der Verwaltung gegenüber. Um jede Einflussnahme auszuschließen, untersteht die örtliche Prüfung bei ihrer Tätigkeit direkt der Landrätin. Sie ist unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Hierdurch ist gewährleistet, dass die örtliche Prüfung objektive Prüfungs- und Beratungsleistungen erbringt, die ausschließlich darauf gerichtet ist, die Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit zu verbessern und die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns zu gewährleisten.
Die Aufgabenbereiche der örtlichen Prüfung sind insbesondere:
- Beratung und Stellungnahmen zu Rechts- und Wirtschaftlichkeitsfragen.
- Prüfung der Jahresrechnung des Landkreises und der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe Abfallwirtschaft und Heime.
- Regelmäßige, laufende Schwerpunktprüfungen in allen Bereichen mit finanziellen Auswirkungen wie z. B. Personal, Sozial- und Jugendhilfe, Haushalts- und Rechnungswesen.