Sachgebiet
Stabsstelle Fachberatung Kindertageseinrichtungen
Angesichts der steigenden und sich verändernden Anforderungen an das System der Kinderbetreuung kann die Verantwortung für eine fachlich fundierte, qualitative hochwertige pädagogische Praxis nicht alleine dem pädagogischen Personal zugeschrieben werden, dass die unmittelbare Arbeit mit den Kindern leistet. Das gesamte System muss in den Blick genommen werden, um neu zu analysieren, welche Unterstützung in der Praxis benötigt wird, um den aktuellen Anforderungen gerecht werden zu können. Dies sind Aufgaben der Fachberatung. Ebenso wie die im KJHG für die öffentliche Jugendhilfe gesetzlich verankerte Fortbildung und Praxisberatung oder die per Gesetz festgeschrieben Tatsache, dass das Jugendamt sowohl die kommunalen als auch freien Träger in ihren Vorhaben und Maßnahmen im Bereich von Kindertageseinrichtungen oder der Tagespflege fachlich zu unterstützen hat.
Die Fachberatung Kinderbetreuung agiert innerhalb eines sozialen Raumes, der sich durch unterschiedliche Interessen und Ziele der jeweiligen Träger, der Kindertageseinrichtungen, des pädagogischen Personals und der Beraterinnen und Berater selbst auszeichnet. Zudem ist Fachberatung auch für strukturelle, organisatorische und allgemeine verwaltungsbezogene Aufgaben zuständig.
Fachberatung gilt als eine wesentliche Voraussetzung für die Qualitätsentwicklung innerhalb des Arbeitsfeldes der Frühpädagogik. Besonders im Kontext der Bildungsoffensive im frühkindlichen Bereich kommt der Fachberatung eine hohe Bedeutung zu, denn die anspruchsvolle Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsarbeit mit Kindern kann qualitativ hochwertig nur in gemeinsamer und abgestufter Verantwortung aller im System tätigen Akteure gewährleistet werden.
Im Zuge des verlängerten bundesweiten Lockdowns ist das Landratsamt bis Ende Januar weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung zugänglich. Termine können jedoch grundsätzlich wieder für alle Anliegen gemacht werden. Dennoch wird weiterhin darum gebeten, im Sinne des Infektionsschutzes nach Möglichkeit auf einen persönlichen Termin vor Ort zu verzichten und Anliegen soweit möglich telefonisch oder per Mail an das Landratsamt zu richten. Die jeweils zuständige Ansprechpersonen finden Sie unter www.loerrach-landkreis.de/buergerservice.
In allen Gebäuden des Landratsamts gilt weiterhin strikte Maskenpflicht. Das Landratsamt bittet um Verständnis, dass Personen mit Erkältungssymptomen, insbesondere Husten, erhöhte Temperatur oder Schnupfen derzeit aus Infektionsschutzgründen nicht eingelassen werden können.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
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Leiterin Stabsstelle Kindertageseinrichtungen
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Sachbearbeiterin Kindertagespflege
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Bearbeitung der Rechtsansprüche auf Kinderbetreuungsplätze
- Betreuungsangebote für Schulkinder (Grundschulalter) - Kind anmelden
- Kindertageseinrichtung - Kind für Aufnahme anmelden
- Kindertageseinrichtungen - Fachberatung
- Kindertagespflege
- Kindertagespflege - Koordination
- Kindertagesstätte - Kind für Krippenplatz anmelden
- Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf (SPATZ) - Zuwendung beantragen
- Zurückstellung vom Schulbesuch beantragen