Jugendhilfeplanung

  • Jugendhilfeplanung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden
  • Sozialberichterstattung
  • Umsetzung Landesprogramm STÄRKE
  • Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes ( KitaG )
  • Redaktionelle Mitarbeit Onlineportal Sozialatlas des Landkreises Lörrach

Planungskonzept im Landkreis Lörrach

Seit dem 01.01.1991 ist mit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) die Jugendhilfeplanung zu einer gesetzlichen Pflichtaufgabe der öffentlichen Träger der Jugendhilfe geworden. Die Planungsverantwortung wird in § 79 KJHG ausdrücklich in die Hand des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe gelegt. Bestandteile der Jugendhilfeplanung sind:

  • Bestandsermittlung
    Aufgrund der vorhandenen Daten (aus Einrichtungen, Kenntnissen von Betroffenen sowie Daten der Verwaltung und selbst erhobenen Daten) wird eine Analyse der örtlichen Bedingungen im Hinblick auf Angebote und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erstellt.
  • Bedürfnisermittlung
    Hier wird aus Sicht der Betroffenen sowie aus Sicht von Fachkräften und Experten und anderer relevanter Gruppen die unterschiedlichen Bedürfnisse ermittelt.
  • Bedarfsermittlung
    Die Ergebnisse, die im Rahmen der Bedürfnisermittlung ausgewertet wurden, werden unter den Gesichtspunkten der Notwendigkeit und der finanziellen Machbarkeit von Trägern, Fachkräften und unabhängigen Experten, vor allem aber auch von der Politik diskutiert und bewertet.
  • Maßnahmenplanung
    Die Maßnahmenplanung beschäftigt sich mit der Konkretisierung dessen, was aufgrund vorhandener Ressourcen geschaffen werden soll. Hier ist es Aufgabe der Jugendhilfeplanung, durch sachliche quantitative und qualitative fundierte Nachweise des erforderlichen Bedarfes die Politik für entsprechende Entscheidungen und Bereitstellungen der erforderlichen Mittel zu gewinnen.
  • Erfolgskontrolle
    Die Erfolgskontrolle ist in der Kinder- und Jugendhilfe ein unverzichtbarer Bestandteil des Planungsprozesses. Hier müssen unter anderem folgende Fragen geklärt werden:
  • Sind die geplanten Maßnahmen in der gewünschten Form umgesetzt worden?
  • Wurden die gesetzten Ziele der Maßnahmen eingehalten?
  • Sind die veranschlagten Kosten eingehalten worden?
  • Haben sich Bedingungsfaktoren seit Beginn der Planung verändert (Arbeitslosenzahlen, Wohnbedingungen und ähnliche soziale Faktoren)?
  • Fortschreibung
    Haben sich aufgrund der Fragestellungen im Rahmen der Erfolgskontrolle veränderte Faktoren für eine Fortschreibung der Jugendhilfeplanung ergeben, so ist es Aufgabe der Jugendhilfeplanung, sich aufgrund dieser veränderten Bedingungen mit den neuen Anforderungen und Erkenntnissen auseinander zu setzen und entsprechende Korrekturen vorzunehmen, um diesen veränderten Bedingungen gerecht zu werden. Wenn sich Jugendhilfeplanung als Vermittlungsprozess zwischen den Anforderungen der Lebenswelt der Betroffenen und dem Jugendhilfeangebot versteht, ergibt sich daraus die Forderung an die Planung, die Angebote und Leistungen der Jugendhilfe möglichst deckungsgleich mit den Bedürfnissen, Wünschen und Interessen von Kindern, Jugendlichen und Familien zu gestalten.

Landesprogramm STÄRKE