Umfrage Rechtsanspruch Ganztag Grundschule

Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung von Grundschüler*innen

Ab dem Schuljahr 2026/27 besteht ein Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Schüler*innen im Grundschulalter. Der Rechtsanspruch wird stufenweise eingeführt beginnend mit der ersten Klassenstufe. Um einen Überblick zu den aktuellen Betreuungsangeboten in den Kommunen sowie über Ihre mittelfristigen Planungen zu erhalten wurde diese Umfrage von Seiten des Landkreises konzipiert. 

1.3
Haben Sie in Ihrer Kommune eine bzw. mehrere Ganztagsgrundschule nach §4a SchulG
Wenn ja, welches Zeitmodell bzw. welche Zeitmodelle bieten sie an?
Haben Sie vor das Zeitmodell Ihrer Ganztagesgrundschule zu verändern?
Bestehen Planungen in Ihrer Kommune zum Ausbau Ihrer Grundschule / Grundschulen zu einer Ganztagesgrundschule bzw. Ganztagesgrundschulen?
1.4
Welche kommunalen Angebote haben Sie aktuell im Bereich der (Ganztags)- Betreuung der Grundschulkinder?
Wer setzt die kommunalen Angebote der (Ganztags-)Betreuung um?
Welche Qualifikation haben Ihre Betreuungskräfte? *
* Es gibt weiterhin kein Fachkräftegebot im Bereich der Schulkindbetreuung. Dennoch sind wir interessiert daran, welche Bandbreite an Qualifikation bei den Schulkindbetreuer *innen besteht.
Führen Sie aktuell eine Warteliste?
Welche Daten/Angaben liegen Ihren Planungen zu Grunde?
Bieten Sie im Rahmen der Schulkindbetreuung auch Ferienbetreuung an?
Wer bietet die Ferienbetreuung an? (Mehrfachnennung möglich)
In welchen Schulferien werden aktuell kommunale Ferienangebote gemacht?
 

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