Ab dem Schuljahr 2026/27 besteht ein Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Schüler*innen im Grundschulalter. Der Rechtsanspruch wird stufenweise eingeführt beginnend mit der ersten Klassenstufe. Um einen Überblick zu den aktuellen Betreuungsangeboten in den Kommunen sowie über Ihre mittelfristigen Planungen zu erhalten wurde diese Umfrage von Seiten des Landkreises konzipiert.