Dienstleistung

Verfahrenslotse

Verfahrenslotsen sind Ansprechpersonen für junge Menschen mit (drohenden) Behinderungen sowie deren Familien. Verfahrenslotsen sind zum 1. Januar 2024 gesetzlich vorgeschrieben (§ 10b SGB VIII).

Informationen erhalten Sie auch im Flyer Verfahrenslotse.

Was ist ein Verfahrenslotse?

Die Verfahrenslotsen haben die Aufgabe, junge Menschen mit einer festgestellten oder drohenden Behinderung und ihre Familien zu unterstützen. Die Zuständigkeiten und die Hilfelandschaften sind komplex, deswegen lotsen die Verfahrenslotsen sie auf ihrem Weg der Antragsstellung bis zur Leistungsgewährung.

Die Verfahrenslotsen werden nur auf den Wunsch der jungen Menschen und / oder ihrer Familien tätig!

Verfahrenslotsen sind Ansprechpersonen für:

  • Junge Menschen mit einer drohenden oder festgestellten Behinderung bis zum 27. Geburtstag, bei denen Eingliederungshilfeleistungen nach dem SGB VIII und SGB IX in Betracht kommen.
  • Mütter und Väter sowie an Personensorge- und Erziehungsberechtigte

Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe haben nur Menschen mit einer körperlichen, geistigen, seelischen oder Sinnesbeeinträchtigung. Ziel der Eingliederungshilfe ist es, die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft mithilfe der Leistungen der Eingliederungshilfe zu verbessern und zu ermöglichen.

Ziele der Verfahrenslotsen

  • Beratung
    Der Verfahrenslotse hilft Ihnen dabei, sich inder Hilfelandschaft zurecht zu finden.
  • Hilfe zur Selbsthilfe
    Der Verfahrenslotse unterstützt Sie dabei, Eingliederungshilfeleistungen nach demSGB VIII und SGB IX zu beantragen und ihre Leistungsansprüche wahrzunehmen.
  • Vernetzung
    Der Verfahrenslotse vermittelt Sie an weitere Hilfs- und Beratungsangebote.
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Mitarbeiter
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Verfahrensablauf

Eine Beratung kann persönlich, telefonisch, per E-Mail  oder als Videokonferenz erfolgen. Nehmen Sie gerne Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin.

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Kosten/Leistung

Das Angebot ist:

  • gratis
  • unabhängig
  • vertraulich

Das Angebot ist keine Rechtsberatung! Verfahrenslotsen vertreten Sie nicht rechtlich!

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Weitere Hinweise
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Zugehörigkeit zu
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