Dienstleistung
Jugendförderprogramm des Landkreises Lörrach
Der Landkreis Lörrach als Träger der öffentlichen Jugendhilfe fördert die freiwillige Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendarbeit nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz entsprechend der Verpflichtung aus § 74 des Sozialgesetzbuches VIII unter der Voraussetzung, dass der jeweilige Träger
- die fachlichen Voraussetzungen für die geplante Maßnahme erfüllt,
- die Gewähr für eine zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Mittel bietet,
- gemeinnützige Ziele verfolgt,
- eine angemessene Eigenleistung erbringt und
- die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet.
-
Sachbearbeiter Rechnungsstelle
- Förderprogramm Antragsformular Ziffer 1 (Freizeiten ohne Übernachtung)
- Förderprogramm Antragsformular Ziffer 2 (Freizeiten mit Übernachtung)
- Förderprogramm Antragsformular Ziffer 3 (Freizeiten mit Menschen mit Behinderung)
- Förderprogramm Antragsformular Ziffer 4 (Internationale Jugendbegegnung im Ausland)
- Förderprogramm Antragsformular Ziffer 5 (Internationale Jugendbegegnung im Inland)
- Förderprogramm Antragsformular Ziffer 6 (Jugendbegegnungen in der Regio F-CH-D)
- Förderprogramm Antragsformular Ziffer 7 (JugendleiterInnen-Schulungen und Seminare)
- Förderprogramm Antragsformular Ziffer 8 (Projekte der Jugendarbeit)
- Förderprogramm Antragsformular Ziffer 9 (Material)
Zuschüsse beantragen können Träger der freien Jugendhilfe, Verbände, Gruppen und Initiativen der Jugend, insbesondere anerkannte Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII und Träger der außerschulischen Jugendbildung nach § 2 JBG.
Die Zuwendungsempfänger müssen ihren Sitz und ihre Tätigkeit im Landkreis Lörrach haben oder den Sitz in den benachbarten Landkreisen haben, deren Tätigkeitsbereich sich in den Landkreis Lörrach erstreckt. Ausgeschlossen sind Aktivitäten der Jugendarbeit als Dienstleister im Auftrag einer Kommune oder einer gewerblichen Einrichtung. Veranstaltungen und Projekte, die in Zusammenarbeit mit Schulen oder in deren Auftrag durchgeführt werden (während der Schulzeit, mit Genehmigung der Schulen, mit Beteiligung von Schulpersonal, nur schulintern angeboten) sind nicht Bestandteil der Förderung durch das Jugendförderprogramm.