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Landrätin Dammann wendet sich gemeinsam mit den den Städten und Gemeinden des Landkreises an Minister Lucha


Mit einem dringlichen Appell hat sich Landrätin Marion Dammann gemeinsam mit den Oberbürgermeistern und Bürgermeisterinnen Bürgermeistern der Landkreiskommunen im Vorfeld der am Donnerstag anstehenden Ministerpräsidentenkonferenz an Landessozialminister Lucha gewandt.

In dem Schreiben fordert Landrätin Dammann das Land auf, die Kreise bei den Impfungen noch stärker zu unterstützen, nicht allein bei der Finanzierung, sondern vor allem auch in der schnellen Bereitstellung der technischen Infrastruktur. Allein die Zusagen von Mobilen Impfteams helfen nicht, wenn diese nicht zeitnah einsatzbereit seien, so Dammann.

Die vom Land selbst kommunizierte Impfquote von 90%, die für eine erfolgreiche Bewältigung der Pandemie erforderlich ist, sei allerdings allein durch die derzeitigen und geplanten Impfaktionen in naher Zukunft kaum noch zu erreichen. Es solle daher die Einführung einer Impfpflicht in Erwägung gezogen werden. Sofern dies für alle Bürgerinnen und Bürger nicht verfassungskonform sein sollte, wird angeregt, die Impfpflicht zumindest für bestimmte Berufsgruppen zu prüfen, wie dies Frankreich bereits umgesetzt hat. Hier würden vor allem Berufsgruppen mit intensivem Kontakt zu vulnerablen Personen im Vordergrund stehen sowie Berufsgruppen, die mit Kindern arbeiten, die sich aktuell noch nicht selbst durch eine Impfung schützen können. Dass solche Maßnahmen rechtlich umgesetzt werden können, habe das Masernschutzgesetz bereits gezeigt. Angesichts der derzeitigen Corona-Zahlen, begegne man im Austausch mit den französischen Kollegen Ungläubigkeit hinsichtlich der deutschen Politik der Freiwilligkeit.

Dass das Land auch im Bereich der Kontaktnachverfolgung mittlerweile auf mehr Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger setzt, werde zwar mit Blick auf die Entlastung der Gesundheitsämter begrüßt, sei aber vor dem Hintergrund der derzeitigen Infektionslage ebenfalls kritisch zu sehen. In diesem Zusammenhang äußern die Beteiligten die klare Bitte an das Land, bei der Formulierungen der Maßnahmen und Verordnungen die Umsetzbarkeit und Prüfbarkeit besser ins Auge zu nehmen. Die Ortspolizeibehörden benötigten klare Regelungen, damit die Maßnahmen auch im ausreichendem Maße überprüft werden könnten und bei Verstößen dagegen sanktioniert werden könne, sei es beispielsweise im Bereich der tagesgenauen Quarantänezeitpunkte bei Infizierten oder im Zusammenhang mit klaren Dokumentationsvorgaben bei den vorgeschriebenen betrieblichen Testungen.