Aktuell

Sozialministerium passt Strategie der Kontaktnachverfolgung an und setzt auf mehr Eigenverantwortung
Konzentration der Gesundheitsämter auf Risikogruppen und größere Ausbruchsgeschehen / Personen mit positivem PCR-Test weiterhin zur Quarantäne verpflichtet


Von Seiten des zuständigen Sozialministeriums wurde beschlossen, dass sich die Gesundheitsämter in der Pandemiebekämpfung ab sofort vor allem auf größere Ausbruchsgeschehen sowie den Schutz von Risikogruppen konzentrieren sollen. Der Fokus liegt damit vor allem bei den Alten- und Pflegeheimen und medizinischen Einrichtungen.

Das bedeutet aber vor allem, dass ab sofort nicht mehr jede positiv getestete Person vom Gesundheitsamt kontaktiert wird. Unabhängig davon sind positiv getestete Personen jedoch weiterhin gesetzlich verpflichtet, sich direkt in Quarantäne zu begeben. Sowohl das private als auch das berufliche Umfeld sollten Betroffenen umgehend über ihre Infektion informieren. Auch diese Personen sollten ihre Kontakte unmittelbar einschränken und bei Auftreten von Symptomen ihren Arzt telefonisch kontaktieren, um eine weitere Verbreitung des Virus nach Möglichkeit einzudämmen. Die Infektionsfälle werden weiterhin vom Gesundheitsamt erfasst und können von den zuständigen örtlichen Behörden weiterhin kontrolliert werden.

„Die pandemische Lage spitzt sich wieder zu. Die Fallzahlen und Krankenhauseinweisungen, auch im Landkreis Lörrach, steigen weiter an. Wir appellieren daher eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises, das Virus weiterhin ernst zu nehmen. Egal ob geimpft oder nicht: Halten Sie sich bitte weiter an die bekannten Maßnahmen wie Maske tragen, Abstand halten und Kontakte reduzieren. Bleiben Sie zu Hause, wenn Sie Symptome einer Atemwegsinfektion haben und kontaktieren Sie Ihren Arzt. Und am allerwichtigsten: Lassen Sie sich impfen, damit schützen Sie sich und andere. Sprechen Sie im Zweifel mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt, die dazu fachkundig beraten können. Wir haben es weiterhin nur gemeinsam in der Hand, wie sich der kommende Winter entwickeln wird“, so die für den Bereich Gesundheit zuständige Dezernentin Cornelia Wülbeck.

Es gelten folgende Empfehlungen und rechtlichen Regelungen:

  • Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion sollten sich auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen. Da derzeit ebenso viele andere Erreger kursieren, kommen auch andere Ursachen in Betracht. Testmöglichkeiten für Personen mit Corona-Symptomen sind auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung zu finden.
  • Personen mit einem positiven Antigen-Schnelltest oder PCR-Test müssen sich in häusliche Absonderung begeben. Diese beträgt in der Regel 14 Tage. Informationen finden Sie auf der Webseite des Sozialministeriums oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
  • Wer keine Symptome hat und geimpft ist, kann sich nach fünf Tagen per PCR-Test freitesten und dann die Absonderung beenden, wenn das Ergebnis negativ ist.
  • Ungeimpfte Haushaltsangehörige von positiv getesteten Personen müssen ebenfalls für 10 Tage in Absonderung. Diese kann vorzeitig beendet werden
  • durch einen negativen PCR-Test ab Tag 5 der Absonderung, für Schülerinnen und Schüler und regelmäßig getestete Kita-Kinder genügt ein Antigen-Schnelltest,
  • durch einen negativen Antigen-Schnelltest ab Tag 7 der Absonderung.
  • Personen, die Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, sollten Kontakte weitestgehend reduzieren und beim Auftreten von Symptomen ärztlichen Rat einzuholen und sich testen lassen.
  • Einrichtungen in denen vulnerable Personen betreut werden, sollen sich beim Auftreten von Corona-Fällen mit dem zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung zu setzen.

Die Pressemitteilung des Sozialministeriums: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/aenderung-beim-fall-und-kontaktpersonenmanagement-in-den-gesundheitsaemtern/