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Neue Corona-Verordnung des Landes: Was gilt ab Montag, 28. Juni?


Am Montag treten mit der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg neue Lockerungsstufen in Kraft. Demnach wird am Montag im Landkreis Lörrach die sogenannte INZIDENZSTUFE 2 greifen. Diese gilt für Inzidenzwerte zwischen 10 und 35. Ausschlaggebend sind die gemeldeten Inzidenzwerte des Landesgesundheitsamts. Sollten die Inzidenzwerte fünf Tage in Folge unter dem Wert von 10 bleiben, tritt am danach folgenden Tag die Inzidenzstufe 1 in Kraft. Da wir im Landkreis Lörrach am gestrigen Tag laut Landesgesundheitsamt erstmals unter dem Inzidenzwert von 10 lagen, kann die Inzidenzstufe 1 im Landkreis frühestens am 30. Juni in Kraft treten, sofern zwischenzeitlich der Inzidenzwert nicht wieder über 10 steigt. Einen Überblick über die ab Montag geltenden Maßnahmen gibt es hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210625_Auf_einen_Blick_DE.pdf