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Falsche Terminerinnerungen zu den Zweitimpfterminen durch den Impfterminservice


Derzeit erhalten viele Personen ihre zweite Impfung im Kreisimpfzentrum (KIZ) Lörrach. Aufgrund der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) wurden die Abstände zwischen erster und zweiter Impfung bei den verwendeten Impfstoffen verlängert, bei dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer von 3 auf 6 Wochen, bei AstraZeneca von 9 auf 12 Wochen. Entsprechend wurden den Personen, die in den letzten Wochen ihre erste Impfung hatten, lokal im Kreisimpfzentrum neue Zweittermine mit dem nun vorgegebenen größeren Impfabstand vergeben. Diese neuen Termine haben die Personen auf Erinnerungskärtchen im KIZ ausgehändigt bekommen.

In den letzten Tagen erreichen das KIZ zahlreiche Anfragen, da der Impfterminservice eine automatisierte E-Mail versendet, in der an den ursprünglich vergebenen Termin erinnert wird.  Dies führt verständlicherweise zu Verunsicherung.

Hier gilt: Der im KIZ vergebene Zweittermin ist der gültige. Bei BioNTech muss ein Impfabstand von 6 Wochen und bei AstraZeneca von 12 Wochen – auch im Falle einer heterologen zweiten Impfung mit BioNTech für Personen unter 60 Jahren – eingehalten werden.

Die E-Mail-Terminerinnerungen können in diesem Fall als gegenstandslos betrachtet werden. Aufgrund voll ausgelasteter Impftage ist es auch nicht möglich, den veralteten, in der Regel früheren, zweiten Impftermin wahrzunehmen.

Leider ist es dem Kreisimpfzentrum nicht möglich, die automatisierten Terminerinnerungen durch den Impfterminserivce abzuschalten oder die Termine zu stornieren.

Das KIZ bittet in diesem Zusammenhang auch darum, dass Personen, die einen früheren zweiten Impftermin wahrnehmen möchten, sich keinen neuen Termin über den Impfterminserivce buchen. Hier werden wichtige Erstimpftermine, die für Personen zur Verfügung stehen, die noch keine Chance auf eine Impfung hatten, blockiert. Sollten Personen so verfahren, werden diese vor Ort im Impfzentrum abgewiesen.