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Bundesweite Notbremse: Situation im Landkreis


Der Deutsche Bundestag hat am Mittwoch Ergänzungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Am heutigen Freitag, 23. April, ist die Neuregelung in Kraft getreten. Ein zentraler Inhalt der Neuregelung: Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen eine 7-Tages-Inzidenz von 100, gelten dort ab dem übernächsten Tag zusätzliche, im Gesetz nun bundeseinheitlich festgeschriebene Maßnahmen.

Für den Landkreis Lörrach ergibt sich dadurch momentan eine Situation, die eine neue Bewertung der hier vorliegenden Inzidenz erfordert. Da in den vergangenen drei Tagen nur an einem der Tage die Inzidenz über der Grenze von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner lag, ist die bundesweite sog. „Notbremse“ nach aktuellem Stand nicht anzuwenden.

Zur Stunde ist formell aber die Verordnung des Landes des Landes vom 19. April noch gültig, nach der für den Landkreis Lörrach die dortigen Maßnahmen der sog. „Notbremse“ noch gelten.

Eine Änderung der Landesverordnung ist aber bereits angekündigt und wird für heute erwartet. Diese soll den Rechtsstand an das Bundesgesetz angleichen, weshalb wir aktuell damit rechnen, dass ab morgen die Regelungen der sog. „Notbremse“ nicht mehr zur Anwendung kommen werden. So lange diese aber nicht vorliegt, ist leider keine endgültige Aussage möglich.

Wir werden informieren, sobald neue Erkenntnisse vorliegen.