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Landratsamt stimmt VGH-Vergleichsangebot zur Gastronomie im Seniorenzentrum Mühlehof zu


Das Landratsamt hat in Absprache mit dem Sozialministerium Baden-Württemberg heute dem Vergleichsvorschlag des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim (VGH) vom 06.04.2021 zur Öffnung der Gastronomie im Seniorenzentrum Mühlehof als zugangsbeschränktem Gemeinschaftsraum zugestimmt.

Lediglich klarstellend wies das Landratsamt in darauf hin, dass es bei seiner Zustimmung davon ausgeht, dass sich die Definitionen von „geimpften“ und „genesenen“ Personen an den aktuellen Richtlinien des RKI orientieren.

Hintergrund ist die Änderung der Gefahrenprognose durch das Robert-Koch-Institut (RKI), die am 7. April erfolgt ist und durch ergänzende Berichte am 9. April konkretisiert wurde. Insgesamt erscheint es im Rahmen einer Gesamtabwägung nun vertretbar dem Vergleich des VGH zuzustimmen.

Nun wird der Verwaltungsgerichtshof aufgrund der eingegangen Stellungnahme eine Entscheidung treffen.