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Fortschritte in der Abarbeitung von Impf-Wartelisten


Für eine Impfung im KIZ Lörrach werden derzeit zwei Wartelisten abgearbeitet - dazu eine Klarstellung der Zuständigkeiten: Personen, deren AstraZeneca-Impftermin zwischen dem 16. und 18. März entfallen musste, werden vom Call Center des Landes kontaktiert und erhalten ausschließlich über diesen Kanal einen alternativen Impftermin. Durch ein Daten-Backup des KIZ Lörrach war es gelungen, die Daten aller Betroffener an das Call Center des Landes zu übermitteln. Dieses hat laut Informationen des Sozialministeriums gestern begonnen, die entsprechenden Personen zu kontaktieren und neue Impftermine anzubieten.

Einer lokalen Terminvergabe wurde vom Sozialministerium nicht zugestimmt, so dass das KIZ Lörrach darum bittet, auf die Kontaktaufnahme durch das Call Center zu warten und sich nicht an das KIZ zu wenden, da dort keine Informationen zum Fortschritt der Abarbeitung dieser Warteliste vorliegen. Die Zuständigkeit liegt beim Land.

Alle 2.700 Personen auf der Warteliste des Landes bekommen bis nächste Woche einen Impftermin und werden lokal kontaktiert

Das Landratsamt ist hingegen seit dem 15. März mit der Abarbeitung der Warteliste des Landes betraut. Auf dieser Liste befinden sich rund 2.700 über 80-jährige Personen und berufliche Impfberechtigte über 65 Jahren, die seit Februar auf einen Impftermin warten.

In der vergangenen Woche war es durch die Unterstützung der Seniorenbeauftragten des Landkreises Lörrach und deren Helfern möglich, 1.200 Personen der Warteliste einen Impftermin am Sonntag, 21. März und am Montag, 22. März, anzubieten. Da das Impfangebot für die Personen auf dieser Warteliste des Landes an Impfstoff-Sonderkontingente gekoppelt ist, hat die KIZ-Leitung am vergangenen Freitag beim Sozialministerium erwirkt, für die verbleibenden 1.500 Personen auf der Warteliste zusätzliche Impfstofflieferungen bis Mitte April zu erhalten. Somit können in dieser und in der nächsten Woche allen Personen auf der Warteliste ein Impfangebot gemacht werden. Die Terminvergabe erfolgt in diesem Fall nicht über das Call Center, sondern über Mitarbeitende des Kreisimpfzentrums und die Seniorenbeauftragten im Landkreis, die sich direkt mit den Impfberechtigten in Verbindung setzen.