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Neue Corona-Verordnung des Landes: Lockerungen im Landkreis Lörrach


Im Landkreis Lörrach liegt gemäß den offiziellen Zahlen des Landesgesundheitsamtes die 7-Tage-Inzidenz seit Tagen über dem Wert von fünfzig. Nach der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gelten daher ab heute, 8. März, unter anderem folgende Regelungen:

Private Treffen können wieder mit zwei Haushalten, aber nicht mit mehr als fünf Personen stattfinden. Die Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahren zählen dabei nicht mit.

Der Einzelhandel kann für Terminshopping-Angebote, das sogenannte „click and meet“, geöffnet werden. Dies bedeutet, dass Kunden nach vorheriger Terminbuchung das Geschäft für einen fest begrenzten Zeitraum, mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung und unter Begrenzung der Kundenzahl, betreten und sich beraten lassen können.

Auch Museen und Galerien können nach vorheriger Terminbuchung und Angabe der Kontaktdaten besucht werden.

Ferner dürfen Buchhandlungen wieder öffnen – unter entsprechenden Hygieneauflagen, wie Maskenpflicht und Begrenzung der Kundenzahl. Gärtnereien, Blumenläden, Garten- und Baumärkte dürfen wieder ihr komplettes Sortiment anbieten. Hier gelten ebenfalls die Hygieneauflagen für den Einzelhandel.

Der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten im Freien und geschlossenen Räumen ist für den Freizeit- und Amateurindividualsport mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten erlaubt – eigene Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen dabei nicht mit. Ausgenommen hiervon sind Schwimmbäder. Nur im Freien ist auch kontaktarmer Sport in Gruppen von bis zu zwanzig Kindern bis einschließlich 14 Jahren möglich.

Weitere Informationen auf der Website von Baden-Württemberg.