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Kreisimpfzentrum Lörrach: Neue Termine für weitere 11.000 Personen


Das Kreisimpfzentrum (KIZ) in Lörrach erhält vom Land Baden-Württemberg weitere Impfdosen, unter anderem von AstraZeneca, und kann somit weitere Impftermine vergeben. Aktuell hat das Landratsamt Lörrach 11.000 neue Terminpaare mit Erstimpfung zwischen dem 9. März und dem 18. April eingestellt. Impftermine können nach wie vor über die Telefon-Hotline 116117 und über die Online-Plattform www.impfterminservice.de vereinbart werden. Die ersten Termine sind ab sofort buchbar. Bund und Land als Betreiber der Buchungssysteme schalten weitere Termine nach und nach frei. Ein kleiner Teil dieser Termine wird für bereits vorbereitete Gruppenimpfungen verwendet, wie Krankenhausmitarbeiter, ambulante Pflegedienste, Rettungsdienste und Corona-Schwerpunktpraxen.
 
„Damit können wir unsere Impfangebote endlich deutlich erhöhen“, freut sich KIZ-Leiterin Susann Franke vom Landratsamt Lörrach. Co-Leiter Daniel Dröschel ergänzt: „Wir sind vorbereitet und passen nun die Personalkapazitäten den erweiterten Impfterminen an.“ Am Dienstag, 9. März, werden dann erstmals 600 Impfungen an einem Tag im Impfzentrum Lörrach durchgeführt. Danach kann in einen wöchentlichen Fünftagesbetrieb übergegangen werden. Dienstags bis samstags werden dann täglich 600 Menschen mit den beiden Impfstoffen Biontech und AstraZeneca geimpft. Dazu kommen zusätzlich noch die Impfungen aus den weiter laufenden Einsätzen des mobilen Impfteams.
 
Baden-Württemberg beginnt wegen des kürzlich zugelassenen Impfstoffs AstraZeneca, der nur für Personen unter 65 Jahren zugelassen ist, mit der Impfung von einigen Berechtigtengruppen (siehe untenstehende Ausführungen) aus der zweiten Prioritätsstufe. Damit sind jetzt deutlich mehr Menschen impfberechtigt und können einen Termin in den Impfzentren vereinbaren. Dazu gehören viele medizinische Beschäftigte, Menschen mit einer geistigen Behinderung und nach dem Beschluss der Gesundheitsminister auch Lehrer und Erzieher. Nach Mitteilung des Sozialministeriums werden sie alle nun mit dem Impfstoff von AstraZeneca versorgt – deshalb sind aus diesen Gruppen auch nur Menschen im Alter von 18 bis 64 Jahren impfberechtigt. Die Zweitimpfung erfolgt nach neun Wochen. Der Impfschutz beginnt aber bereits wenige Wochen nach der ersten Impfung. Beim Impfstoff von Biontech wird die Zweitimpfung nach drei Wochen verabreicht. Eine Wahlfreiheit beim Impfstoff gibt es nicht.
 
Bis Ende dieser Woche werden im Landkreis Lörrach 6.342 Impfungen vorgenommen worden sein (4.256 Erstimpfungen und 2.086 Zweitimpfungen). Die 6.342 Impfungen teilen sich wie folgt auf:
  • 2.474 Impfungen in Pflegeheimen mit Biontech-Impfstoff durch mobile Teams des KIZ Lörrach:
  • 1.848 Impfungen in Pflegeheimen mit Biontech-Impfstoff durch mobile Teams des ZIZ Freiburg
  • 1.640 Impfungen mit Biontech-Impfstoff im KIZ Lörrach
  • 370 Impfungen mit AstraZeneca im KIZ Lörrach.
 

Folgende Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren sind in Baden-Württemberg seit dem 20. Februar 2021 aus der Stufe 2 der STIKO-Empfehlungen zusätzlich zu den bisherigen Personengruppen der Priorität 1 impfberechtigt:


  • Personen mit Down-Syndrom (Trisomie 21)
  • Personen mit hohem oder erhöhtem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen. Dazu gehören:
    - Krankenhaus- und Praxispersonal (auch Zahnarztpraxen),
    - Heilmittelerbringer (z.B. Physio-, Ergotherapie, Podologie)
    - Personal der Blut- und Plasmaspendedienste mit Patientenkontakt
    - Abstrichzentren mit Patientenkontakt
    - Personal des öffentlichen Gesundheitsdiensts mit Patientenkontakt
    - Mitarbeitende der Einsatzdienste von Hausnotrufanbietern
    - Personal in Justizvollzugsanstalten sowie der forensischen Psychiatrie
    - Personal in der stationären Suchtbehandlung und -rehabilitation
    - Umfasst sind jeweils auch Auszubildende und Studierende mit unmittelbarem Patientenkontakt
  • Personen in Institutionen mit einer Demenz oder geistigen Behinderung
    - Demenz: Grundsätzlich über Impfungen nach Priorität 1 gemäß § 2 Corona-Impfverordnung in Pflegeheimen abgedeckt.
    - Geistige Behinderung: in besonderen Wohnformen der Behindertenhilfe, sowie in Werkstätten und Förderstätten für behinderte Menschen, in ambulant betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen der Behindertenhilfe
  • Tätige in der ambulanten oder stationären Versorgung von Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung.
  • Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, hauptamtlich in Einrichtungen und aufsuchenden Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe und als Schullehrkräfte/Mitarbeitende an Schulen mit unmittelbarem Kontakt zu Kindern/Schülerinnen und Schülern sowie weiteren zu betreuenden Personen tätig sind, sowie die Auszubildenden und Studierenden, die im Rahmen der Ausbildung in entsprechenden Einrichtungen tätig sind. Damit sind etwa auch Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), Schulsozialpädagogen und vergleichbares Personal gemeint.
Bei der Terminvergabe über die Onlineplattform ist zu beachten, dass Lehrer und Erzieher dort noch nicht explizit als impfberechtigte Gruppe ausgewiesen sind. Das Land nutzt hier das System des Bundes und ist darauf angewiesen, dass der Bund die Texte des Buchungssystems ändert. Die genannten Gruppen sind gleichwohl ab sofort berechtigt, einen Termin zur Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff zu vereinbaren, wenn sie unter 65 Jahre alt sind. Die tatsächliche Prüfung der Impfberechtigung erfolgt vor Ort in den Zentren.
 

Bescheinigung des Arbeitsgebers ist Nachweis über Berechtigung


Die Impfberechtigten brauchen für den Termin im Impfzentrum eine Bescheinigung über das Arbeitsverhältnis und die entsprechende Tätigkeit von ihrem Arbeitgeber. Diese ist der Nachweis über ihre Impfberechtigung. Vorlagen dafür gibt es auf der Homepage des Sozialministeriums unter www.sozialministerium.baden-wuerttemberg.de unter den FAQs zur Corona-Impfung („Wie weise ich nach, dass ich zur berechtigten Gruppe gehöre?“).