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Corona-Allgemeinverfügung: Formaler Fehler macht Neuerlass nötig


Das Verwaltungsgericht Freiburg hat die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs eines Gastwirts gegen Ziffer 1 (Sperrzeit) der am 23. Oktober vom Landratsamt erlassene Corona-Allgemeinverfügung angeordnet. Hintergrund ist ein Formfehler in der Begründung der Maßnahme, der nun einen Neuerlass der Allgemeinverfügung notwendig macht. Die neue Allgemeinverfügung wird heute erlassen und gilt ab morgen, Freitag, 30. Oktober. An den angeordneten Maßnahmen selbst ändert dies jedoch nichts.

Das Verwaltungsgericht stellt in seiner Begründung klar, dass die Sperrzeit entgegen der Ansicht des Antragstellers eine legitime und angemessene Maßnahme zur Eindämmung der Pandemie darstellt. Das Gericht weist in seiner Begründung ebenfalls darauf hin, dass eine entsprechende Anpassung nachgeholt und eine neue Allgemeinverfügung zeitnah erlassen werden könnte. Dies setzt das Landratsamt nun um.

Die neue Allgemeinverfügung kann unter www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen abgerufen werden.