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Ab Samstag Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten


Wer aus einem vom Robert-Koch-Institut (RKI) ausgewiesenen Risikogebiet nach Deutschland zurückkehrt, muss ab dem 8. August einen Corona-Test vorlegen. Dies gilt unabhängig davon, mit welchem Verkehrsmittel die Einreise geschieht. Welche Länder als Risikogebiet eingestuft sind, wird auf den Seiten des Sozialministeriums und des Robert-Koch-Instituts (RKI) gelistet und täglich aktualisiert.
 
Um einen Test auf das Corona-Virus zu machen, können Sie umgehend telefonisch einen Termin bei Ihrem Hausarzt oder bei einer der sechs Schwerpunktpraxen im Landkreis Lörrach vereinbaren. Eine Übersicht der Schwerpunktpraxen, die von der Kassenärztlichen Vereinigung betrieben werden, gibt es unter: http://coronakarte.kvbawue.de/public.html. Eine Terminvermittlung ist ebenfalls über die bundesweit geltende Rufnummer 116117 möglich. Der verpflichtende Test ist für Reiserückkehrer aus Risikogebieten kostenlos.
 
Unabhängig von der neuen Testpflicht sind Rückkehrer aus Risikogebieten wie bisher schon verpflichtet, sich beim zuständigen Ordnungsamt der Wohnortgemeinde zu melden und sich in Quarantäne begeben. Die letztendliche Aufhebung der Quarantäne bei Reiserückkehrern aus Risikogebieten wird durch das Ordnungsamt entschieden, sobald das Testergebnis vorliegt.
 
Der Corona-Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt worden sein und muss den Test- und Laborkriterien des RKI entsprechen. Bei positiven Testergebnissen auf das Corona-Virus erhält das Gesundheitsamt das Ergebnis direkt von den Laboren und wird sich umgehend mit den Betroffenen in Verbindung setzen. Negative Testergebnisse werden dagegen nicht automatisch von den Laboren an die Gesundheitsämter gemeldet. Rückkehrer aus einem Risikogebiet müssen daher selbst das vom Arzt ausgestellte Attest und das negative Testergebnis gegenüber dem zuständigen Ordnungsamt nachweisen.