Sachgebiet

Forderungsmanagement

Das Sachgebiet Forderungsmanagement ist zuständig für die Mahnung und Beitreibung offener Geldforderungen des Landkreises Lörrach und seiner Eigenbetriebe.

Schwerpunkte der Beitreibung bilden öffentlich-rechtliche Forderungen des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft und der Fachbereiche des Landkreises mit gebührenpflichtigen Verwaltungsdienstleistungen sowie des Sachgebietes Kreispolizei (Verwarnungs- und Bußgelder). Sobald ein offener Forderungsbetrag nicht innerhalb der jeweils angegebenen Fälligkeit eingezahlt wird, ist das Forderungsmanagement für die weitere Realisierung zuständig.

Daher sind auf Mahnschreiben als Kontakt die Mitarbeiter des Forderungsmanagements angegeben. Mit uns können Zahlungspflichtige über Tilgungsvorschläge, Zahlungserleichterungen und bereits in Kraft gesetzte Vollstreckungsmaßnahmen sprechen. Wenn nachweisbare Zahlungsschwierigkeiten vorliegen, können Forderungen in Einzelfällen und auf Antrag ggf. in Raten gezahlt oder für einen angemessenen Zeitraum gestundet werden.

Bei Fragen zu Ausgangsentscheidungen der Fachbereiche und Eigenbetriebe kann eine allgemeine Erstberatung stattfinden. Sollten Sie fachlich spezifischere Rückfragen zum jeweiligen Gebühren- oder Kostenbescheid, Aufhebungs- und Erstattungsbescheid haben, wird Ihr Anliegen an den zuständigen Mitarbeiter, z.B. bei der Abfallwirtschaft, weitergeleitet.

Ein weiterer Schwerpunkt des Sachgebietes ist die Beantragung, Durchführung und Überwachung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sofern vorherige Zahlungserinnerungen erfolglos bleiben. Hierzu gehört die Beauftragung von Gerichtsvollziehern, aber auch selbst veranlasste Pfändungen von Geldforderungen des Schuldners sowie Vollstreckungsmaßnahmen zu Grundstücks- oder Wohnungseigentum.
  
Pro Jahr bearbeitet das Sachgebiet ca. 9.000 neue Vollstreckungsaufträge zu Gebühren- und Bußgeldforderungen, Rückerstattungen aus Unterhaltsvorschuss- oder sonstigen Sozialleistungen sowie zu Kostenbescheiden aus Pflege-, Familien- und Jugendhilfemaßnahmen.

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Wo?
Landratsamt Lörrach - Haus 1
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Öffnungszeiten
Montag:
08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag:
08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag:
08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag:
08:00 - 12:30 Uhr
Zurzeit geschlossen

Mittwochs geschlossen. Termine nur nach Terminvereinbarung.

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Leitung
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Mitarbeiter
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Übergeordnete Verwaltungsebene