Dienstleistungen

Die Flurneuordnung hat sich anhand der Bedürfnisse der Bürger und der Gesellschaft sowie auch der Politik, über die Bedeutung einer klassischen agrarstrukturellen Ordnungsmaßnahme hinaus, stetig weiterentwickelt und ist somit zu einem modernen und umfassenden Instrument zur Entwicklung des Ländlichen Raumes geworden. Eine Flurneuordnung ist daher besonders geeignet, die Ziele der Landentwicklung sozialverträglich, bürgernah und nachhaltig umzusetzen.
Neben den klassischen einkommenswirksamen Verbesserungen für die Land- und Forstwirtschaft werden auch in großem Umfang Leistungen für die Allgemeinheit, wie Infrastrukturmaßnahmen, Anlagen für Verkehr, Hochwasserschutz, Energieversorgung, Wasserver- und Abwasserentsorgung, Naturschutz und Landschaftspflege, Freizeit, Sport, Erholung und Tourismus, in Form eines durchgreifenden und nachhaltigen Flächenmanagements, erbracht.

Flurneuordnungen bündeln in ihren Projekten eigene Finanzierungsmittel der Teilnehmer mit denen Dritter (Mittel von Unternehmensträgern, Kommunen und Verbänden; Zuschüsse von Bund, Land und Kreisen; Kofinanzierung durch EU).

Im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum und anderer EU-, Bundes- Landes -oder Kreisprogramme wird durch Mithilfe der Flurneuordnung die Schaffung von Wohnraum, Arbeitsplätzen und Gemeinschaftseinrichtungen gefördert.

Bei den EU-Förderprogrammen und der Kontrolle der Gemeinsamen Anträge (InVeKoS) unterstützt der Fachbereich Flurneuordnung personell und fachtechnisch die Stabsstelle Kontrollverfahren beim Fachbereich Landwirtschaft & Naturschutz.

Verfahrensarten nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG):

Im Rahmen dieser gesetzlichen Verfahrensarten werden vor allem im südbadischen Raum aufgrund der besonderen Landschaftsstruktur und der dadurch bedingt erschwerten Bewirtschaftungsweisen bedarfsgerechte Sonderverfahren bearbeitet, wie etwa Waldflurbereinigungen, Rebflurbereinigungen, Dorfflurbereinigungen, Schwarzwaldverfahren, FOKUS-Verfahren und Freiwillige Nutzungstausche.
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