Aktuelles

Hier finden Sie aktuelle Informationen und Nachrichten über den Fachbereich oder aus den einzelnen Flurbereinigungsverfahren.

Detaillierte Auskünfte über die Flurbereinigungsverfahren im Landkreis sind unter Flurneuordnungsverfahren  zu finden.

Aktuelle Informationen aus den Flurbereinigungsverfahren:

  • Flurbereinigung Schopfheim-Gersbach

    Am 10. November 2025 wurden die Teilnehmer der Flurbereinigung Schopfheim-Gersbach in die neuen Flächen eingewiesen (Besitzübergang). Verpflichtende Grundlage für die Bewirtschaftung des Grünlandes ist das mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmte Nutzungskonzept mit zu erhaltenden und zu entwickelnden Mähwiesen. Das Nutzungskonzept sieht teilweise die verbindliche Neuentwicklung von FFH-Mähwiesen vor. Bis zur vollständigen Entwicklung der FFH-Mähwiese können die Bewirtschafter hierfür keine Förderung über FIONA erhalten. Den entsprechenden Geldbetrag können die Bewirtschafter jedoch von der Teilnehmergemeinschaft erhalten. Die Beantragung hierfür erfolgt bei der Unteren Flurbereinigungsbehörde. Voraussetzung ist die Unterzeichnung einer verpflichtenden Vereinbarung durch die Bewirtschafter und die betroffenen Grundstückseigentümer. Der Landschaftserhaltungsverband (LEV) steht bei Fragen zur angepassten Bewirtschaftung zur Verfügung.

    Überleitungsbestimmungen, Karten zur Vorläufigen Besitzeinweisung und das Nutzungskonzept sind im Internet unter www.lgl-bw.de/3003 weiterhin eingestellt. 
    Die Besitzeinweisung umfasst zunächst nur das Offenland; die Waldbereiche im Verfahrensgebiet werden erst nach der Aktualisierung der Holzbestandsbewertung zu einem späteren Zeitpunkt neu zugeteilt. Die Veränderungssperre nach § 34 FlurbG gilt weiterhin.

    Wer ein Flurstück verkaufen möchte, möge bitte beachten, dass der alte Flurstücksbestand im Grundbuch noch rechtsgültig ist, tatsächlich aber nur über die neu zugeteilten Flurstücke verfügt werden kann. Bei Verkaufsabsichten sollte daher mit der Flurbereinigungsbehörde Kontakt aufgenommen werden, damit diese besondere Situation im Notarvertrag entsprechend berücksichtigt werden kann.

  • Flurbereinigung Häg-Ehrsberg/Häg

    Die Unterlagen für die Aufstellung des Wege- und Gewässerplanes werden fertiggestellt. Nach Abstimmung der FFH-Verträglichkeit der Planungen mit der Unteren Naturschutzbehörde erfolgt die Durchsicht des Plans nach § 41 FlurbG durch die Obere Flurbereinigungsbehörde (LGL) und die Erörterung mit den Trägern öffentlicher Belange. Die Genehmigung des Wege- und Gewässerplanes durch das LGL soll bis Ende 2026 vorliegen.

  • Flurbereinigung Rheinfelden-Minseln/Karsau (A 98)

    Der neue Rechtszustand ist am 16.12.2025 in Kraft getreten.

    Vor der Abgabe der Katasterberichtigungsunterlagen müssen noch Nachmessungen in der Örtlichkeit stattfinden.

    Die Abgabe der übrigen öffentlichen Bücher ist erfolgt.

  • Flurbereinigung Todtnau-Aftersteg

    Die Allgemeinen Grundsätze zur Neugestaltung wurden aufgestellt.
    Unter Berücksichtigung dieser wird aktuell auf die Aufstellung des Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischem Begleitplan hingearbeitet. Es werden Planungsgrundlagen erhoben, Ortsbegehungen durchgeführt und es finden erste Abstimmungen mit den Trägern öffentlicher Belange statt.
    Im Oktober 2025 fand der Einleitungstermin zur Wertermittlung statt. Nun wird die Verfahrensfläche auf dieser Basis mit Bodenwerten hinterlegt. So können in der späteren Neuzuteilung alle Teilnehmer am Flurneuordnungsverfahren mit gleichem Wert abgefunden werden. Die Bekanntgabe der Wertermittlungsergebnisse wird im Anschluss an diese Arbeiten erfolgen.