Zahlungsverkehr

Um offene Forderungen bei uns zu begleichen, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Überweisungen aus Deutschland

Bitte unterstützen Sie uns bei einer möglichst effizienten Zahlungsabwicklung, indem Sie eine der unten aufgeführten Bankverbindungen des Landratsamtes Lörrach nutzen.

Um Ihre Zahlung richtig und ohne zeitliche Verzögerung zuordnen zu können, geben Sie bitte immer das von uns mitgeteilte Buchungszeichen (BZ) im Verwendungszweck an. Dieses wird in allen Bescheiden, Rechnungen oder sonstigen Schreiben genannt.
Achten Sie bitte auch darauf, dass offene Zahlungsbeträge fristgerecht an uns überwiesen werden, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Bankverbindungen:

Konto für den allgemeinen Zahlungsverkehr (Gebühren und Sozialleistungen)

  • allgemeine Gebühren:
    Buchungszeichen BZ 5.xxxx.xxxxxx.x
  • Jugend & Soziales:
    Buchungszeichen BZ 507.xxxxxx.xx.x
    Buchungszeichen BZ 508.xxxxxx.xx.x

IBAN DE88 6835 0048 0001 0306 75
BIC SKLODE66XXX

Konto für Ordnungswidrigkeiten und Baugebühren

  • Ordnungswidrigkeiten (Bußgelder)
    Buchungszeichen BZ 505.xx.xxxxxx.x
  • Baugebühren
    Buchungszeichen BZ 5.xxxx.xxxxxx.x

IBAN DE97 6835 0048 0001 0006 37
BIC SKLODE66XX

Überweisungen aus der Schweiz

Sollten Sie aus der Schweiz Zahlungen an uns tätigen, kann auch dies gebührenfrei erfolgen.
Dazu verwenden Sie bitte folgenden IBAN:
CH30 8921 4000 0010 3067 5

Die Zahlung muss hierbei zwingend als Bankzahlung Inland (ohne Angabe von BIC) und in Schweizer Franken ausgeführt werden.

Zahlung vor Ort

Gebühren, welche direkt vor Ort von den Sachgebieten Kfz-Zulassung, Führerscheinstelle und Ausländerwesen sowie des Fachbereichs Gesundheit erhoben werden, bitten wir Sie an den Kassenautomaten zu bezahlen (bar oder per EC-Karte). Ggf. werden auch Bescheide zur Überweisung für Sie ausgestellt.

Zahlungen an Eigenbetriebe des Landkreises

Abfallgebühren des Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Lörrach können per Lastschrifteinzug oder per Überweisung beglichen werden. Entgelte der Einrichtungen des Eigenbetriebs Heime können ebenfalls mittels Lastschrifteinzug oder per Überweisung bezahlt werden.

Bitte verwenden Sie für Überweisungen die auf dem jeweiligen Schreiben angegebene Bankverbindung des zuständigen Eigenbetriebs.

Fragen zu Zahlungen

Falls Sie von uns eine Zahlung erhalten haben, die Sie nicht zuordnen können, wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Mitarbeiter.

Bei Fragen zu den Grundlagen der Gebührenerhebung bzw. Rechnungsstellung, die Sie erhalten haben, wenden Sie sich bitte an den Sachbearbeiter, welcher auf Ihrem Schreiben angegeben ist.

Ansprechpartner