Aktuell
Rede der Landrätin zum Haushalt 2024
– Es gilt das gesprochene Wort –
Haushalt 2024
Sehr geehrte Damen und Herren Kreisrätinnen und Kreisräte,
meine zweite Amtszeit als Landrätin ist geprägt von Krisen – der Corona-Pandemie, dem Ukraine-Krieg, Inflation, Auswirkungen des demographischen Wandels, Gas- und Strommangellage, Flüchtlingszugänge. Der terroristische Angriff der Hamas auf Israel und der so ausgelöste Krieg hat uns erschrocken und zutiefst betroffen gemacht. Die Auswirkungen sind auch in unserem Land unmittelbar spürbar und fordern uns auf, für die Werte unseres Grundgesetzes und unserer Demokratie entschlossen einzustehen. All das führt zu erheblichen Unsicherheiten in der Bevölkerung, zumal wir uns in großen Transformationsprozessen befinden und teilweise unklar ist, was das für die einzelne Person letztendlich bedeutet. Der Landkreistag Baden-Württemberg attestiert, dass sich die Rahmenbedingungen für die kommunalen Haushalte zusehends verschlechtern werden. Als Begründung nennt er dabei die erhebliche Unsicherheit im Hinblick auf die wirtschaftliche Lage und damit die Entwicklung der Steuereinnahmen auf der Ertragsseite sowie die hohe Inflation und Kostensteigerungen im Sozial- und Krankenhausbereich auf der Aufwandsseite. Die Entwicklung der Wirtschaftsleistung hat unmittelbare Auswirkungen auf die Steuereinnahmen. Insofern ist überhaupt noch nicht klar, ob die Erwartungen der Mai-Steuerschätzung 2023 erfüllt werden können. Aktuell wird für 2023 ein Minus von 0,6 % und für 2024 ein Wachstum von 1,3 % projiziert. Letztlich werden wir wieder während der Haushaltsberatungen die Herbst-Steuerschätzung 2024 zur Kenntnis nehmen können und sehen, wie sich die Steuereinnahmen tatsächlich entwickeln. Die steigenden Preise für Dienstleistungen und Investitionen führen infolge der hohen Inflation von über 6 % zu weiteren Belastungen, auch wenn gerade im Bausektor die Preissteigerungen teilweise stagnieren. Unser Personalhaushalt ist geprägt von den jüngsten TVöD-Abschlüssen und diesen voraussichtlich folgenden Besoldungserhöhungen für die Beamten. Im Sozialbereich werden steigende Netto-Aufwendungen von bis zu 10 % erwartet, wobei insbesondere die Auswirkungen des BTHG immer deutlicher werden. Weiterhin müssen die Erstattungsleistungen für die Geflüchteten aus der Ukraine für das Jahr 2024 erst mit dem Land vereinbart werden. Insofern sind die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zur Flüchtlingsfinanzierung für uns von höchstem Interesse. Die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser in Baden-Württemberg ist dramatisch. Viele Kliniken hätten schon schließen müssen, wenn die Kommunen als rechtlich unzuständige Ausfallbürgen die horrenden Klinikdefizite nicht ausgleichen würden. Der Landkreistag Baden-Württemberg hat festgestellt, dass in den Jahren 2017-2021 die Landkreise rund 1 Milliarde € als laufende Zuschüsse, vor allem Defizitausgleiche, und weitere 500 Millionen € für investive Zuschüsse in diesem Bereich geleistet haben. Die Feststellung, dass wir folglich mit den Klinikdefiziten nicht alleine dastehen, tröstet insofern wenig. Vielmehr zeigt es aber, dass endlich Bewegung in Richtung eines Vorschaltgesetzes und die lang ersehnte Krankenhausreform zur Stabilisierung der Krankenhausfinanzen erforderlich ist. Besonders fatal sind die Mindereinnahmen bei der Grunderwerbsteuer von 33,5 % im ersten Halbjahr. Im Landkreis Lörrach rechnen wir mit 7 Millionen € weniger Einnahmen. Zeitgleich steigen die Zinsaufwendungen für Investitions- und Kassenkredite und werden die Rücklagen bei den Landkreisen im Jahr 2024 wohl grundsätzlich aufgebraucht sein. Ich bitte vor diesem Hintergrund um Verständnis, dass ich immer wieder darauf hinweise, dass wir nicht weitere Belastungen durch Bund und Land auf uns nehmen können. Weitere Vorgaben hinsichtlich der Ausweitung von Sozialleistungen wie Wohngeld und die Betreuungsrechtsreform oder die Novellierung des Jugendhilferechts, die Anforderungen im Klimaschutz oder der nicht auskömmliche, finanzierte ÖPNV stehen hinter dieser Darstellung.
Diese allgemeine Beurteilung der haushaltärischen Lage der Landkreise trifft auf den Landkreis Lörrach vollumfänglich zu. Daher bin ich der AG Finanzen überaus dankbar, dass wir unter Berücksichtigung unserer strategischen Ziele gemeinsam Einsparungsmöglichkeiten nicht nur für das Haushaltsjahr 2023, sondern auch für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 3,2 Millionen € vorschlagen können. Trotzdem kommen wir nicht umhin, eine Hebesatzerhöhung von 3,5 Punkten auf 36,1 v. H. vorschlagen zu müssen, ohne dass dabei die schwierige finanzielle Situation der Kliniken zu Buche schlägt. Vielmehr handelt es sich um ein strukturelles Defizit im Kreishaushalt, da wir zum Schutz insbesondere unserer Städte und Gemeinden schon 2023 einen Haushalt mit einem Minus von 10,5 Millionen € ohne hinreichende Erhöhung der Kreisumlage geplant haben. Das strukturelle Defizit für den Nachtragshaushalt 2023 liegt bei ca14 Millionen €. Die erhöhte Kreisumlage 2024 wird insbesondere zum Ausgleich der infolge der Tarifsteigerungen ansteigenden Personalkosten und erhöhte Sozialtransferleistungen in Höhe von insgesamt rund 14 Millionen € benötigt. Die Rücklage des Landkreises wird aufgrund der Tatsache, dass die Negativergebnisse auszugleichen sind, bis Ende 2024 vollständig aufgebraucht sein. Der Ergebnishaushalt wird zusätzlich mit einem Minus von 10.136.900 € belastet, um der Kliniken GmbH einen Betriebskostenzuschuss i.H.v. 10 Millionen € gewähren zu können. Weiterhin ist geplant, der Kliniken GmbH eine investiv zu buchende Kapitalaufstockung in Höhe von 20 Millionen € zu gewähren. Im Übrigen ist eine Kreditaufnahme von 34 Millionen € geplant, da das vorhandene Eigenkapital in den letzten Jahren zur Finanzierung von Investitionen genutzt wurde und nun in den nächsten fünf Jahren geplante Investitionen in Höhe von 136 Millionen € überwiegend (121,9 Millionen €) durch Fremdkapital finanziert werden müssen. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass es unvermeidlich ist, dass der Ergebnishaushalt ohne Betrachtung des Klinikbetriebskostenzuschusses ausgeglichen sein muss. Durch die geplante Hebesatzerhöhung reduziert sich das Delta zwischen den Kreisumlageerträgen und andererseits dem Nettoressourcenbedarf Soziales von 17 Millionen € 2023 auf nun laut Haushaltsentwurf 2024 knapp 8 Millionen € (im Landesvergleich liegt das Delta beim Nettoressourcenbedarf Soziales zwischen 0 und 5 Millionen €). Uns ist bewusst, dass die Kreisumlageerhöhung für die Gemeinden schwer zu verkraften ist. Wir werden im Kreistag die Lage der Städte und Gemeinden im Landkreis Lörrach zur Kenntnis vorlegen. Die jetzige Situation zeigt auf, dass über die Finanzierung von Kreishaushalten grundsätzlich nachgedacht werden muss. Für die gesamte kommunale Familie zeigt die Situation, dass zwingend gesamthaft über den Bürokratieabbau, Standardreduzierungen und Aufgabenkritik nicht nur diskutiert werden darf, sondern Entscheidungen getroffen werden müssen. Die Städte und Gemeinden sowie Landkreise haben über ihre kommunalen Spitzenverbände der Landesregierung zahlreiche Vorschläge vorgelegt, („Entlastungspakt“) die nun in einem dreistufigen Verfahren ebenso überprüft werden sollen wie weitere Vorschläge anderer Institutionen. Weiterhin sollte auf allen Ebenen gesamthaft darüber diskutiert werden, was wir uns noch leisten können und was wir uns leisten müssen. Insofern ist für den Landkreis die Strategie maßgeblich.
Positiv wirkt sich aus, dass wir bei den Schlüsselzuweisungen ein Plus von 8,3 Millionen € verzeichnen, wir optimistisch für 2024 annehmen, dass die Grunderwerbsteuer wieder auf 16 Millionen € steigen wird und durch die Erhöhung der Steuerkraft sich die Kreisumlage auch ohne Hebesatzerhöhung um 4,5 Millionen € erhöhen würde. Auf der Basis der Mai-Steuerschätzung wird 2024 ein Kopfbetrag von 875 € angenommen. Für die Zukunft wird eine Steigerung der Steuerkraftsumme um 5,5 % in 2025, 8,8 % in 2026 und 14,11 % in 2027 in Bezug auf das Jahr 2024 angenommen. Weiterhin ist zu entscheiden, ob Einsparungen bei der Schulsozialarbeit in Höhe von rund 700.000 € vorgenommen werden. Der jetzige Entwurf des Haushaltes beinhaltet diesen Einsparungsvorschlag, der politisch zu diskutieren ist.
Seit Jahren sehen der Kreistag und die Verwaltungsspitze, dass die Personalkosten steigen. Zwar handelt es sich 2024 überwiegend um Tariferhöhungen, aber es kann angesichts der insbesondere flüchtlingsbedingten zusätzlichen personellen Anforderungen und der zunehmenden Aufgaben nicht auf weiteres Personal verzichtet werden. Der Stellenplan 2024 sieht vor, 2,5 Stellen zu streichen und rund 31 Stellen neu zu schaffen. 14 dieser Stellen sind im Flüchtlingsbereich und über die Abrechnung mit dem Land finanziert. Weitere Stellen sind insbesondere dem Aufgabenanwuchs geschuldet.
Bei einem gesamthaften Blick auf die Investitionen steigt das Volumen 2024. Großprojekte wie die Fortführung des Neubaus einer Gemeinschaftsunterkunft, die energetische Sanierung der Gewerbeschule in Rheinfelden (Altbau) sowie die Kapitalaufstockung der Kliniken GmbH und weitere Maßnahmen sind im Jahr 2024 mit nahezu 41 Millionen € Millionen € veranschlagt. Einzahlungen sind i.H.v. rund 1,2 Millionen € zu veranschlagen.
Es wird offenkundig, dass das Drei-Säulenmodell, welches unserer Finanzierungsstrategie zu Grunde liegt, sich in ein Zwei-Säulenmodell verändert hat. Das auf der Folie gezeigte Gesamtinvestitionsvolumen 2023-2027 beträgt 136 Millionen €. Dabei können wir von einer Liquidität zum 1. Januar 2023 von circa 17,1 Million € ausgehen. Kreditaufnahmen sind in den genannten Zeitrahmen circa 121,9 Millionen € geplant. Je nach Zahlungsmittelabfluss wird die erste Säule der Finanzierung, die frei verfügbare Liquidität, im Laufe des Jahres 2023 aufgebraucht sein. Damit tritt die dritte Säule der Fremdfinanzierung immer weiter in den Vordergrund. Der mit den Schulden verbundene Schuldendienst stellt eine Strukturbelastung für den Haushalt dar, da zum einen die Kreisumlage für Zinsen aufgewendet werden muss und zum anderen ein Großteil der aus der AfA erwirtschafteten Zahlungsmittelüberschüsse in die Tilgung fließen muss, anstatt für neue Investitionen verwendet werden zu können. Daher ist es unumgänglich, in den künftigen Jahren eine unangemessen hohe Verschuldung zu vermeiden und eine stärkere Erwirtschaftung von Zahlungsmittelüberschüssen des Ergebnishaushaltes zu erzielen.
Situation der Kliniken des Landkreises Lörrach GmbH
Bevor ich einen kurzen Überblick über die Schwerpunkte der Teilhaushalte gebe, möchte ich nochmals auf die Situation der Klinik und die Auswirkungen auf den Kreishaushalt beziehungsweise die Kreisumlage eingehen. Die Städte und Gemeinden müssen bis einschließlich 2024 nicht die finanzielle Situation der Kliniken direkt mittragen, weil sie bis zu diesem Zeitpunkt noch ohne Einfluss auf die Kreisumlage gelöst werden kann. Bisherige Betriebskostenzuschüsse wurden über Rückstellungen zur Verfügung gestellt und refinanziert durch positive Abweichungen in den jeweiligen Landkreishaushalten. Ansonsten wurden als Liquiditätshilfen investiv gebuchte Kapitalaufstockungen und Kredite gewährt. Das hat nur begrenzten Einfluss auf die Kreisumlage in Form von Zinsen für die dafür notwendigen Kredite. Allerdings steigt die Verschuldung des Landkreises durch diese Kredite zu Gunsten der Kliniken GmbH und aufgrund der Kapitalaufstockung stark an. Für 2024 haben wir vorgesehen, den Kliniken einen Liquiditätszufluss in Höhe von insgesamt 30 Millionen € zu gewähren, wobei 10 Millionen € im Ergebnishaushalt als Betriebskostenzuschuss und 20 Millionen € investiv als Kapitalaufstockung vorgesehen sind. Zusätzlich gewährt der Kreis für den Klinikneubau in Höhe von 180 Millionen € eine Bürgschaft. An dieser Stelle ist zu betonen, dass das neue Klinikum nicht das Problem ist, sondern die Chance, welche im Vergleich zu anderen Kliniken gute Optionen gibt. Kredite des Kreises an die GmbH sollen grundsätzlich zurückgezahlt und nicht abgeschrieben werden, um eine künftige Belastung des Ergebnishaushaltes und damit der Städte und Gemeinden über die Kreisumlage zu vermeiden. Der Beteiligungswert, welcher sich durch Kapitalaufstockung erhöht, sollte nicht abgeschrieben werden müssen. Das setzt natürlich voraus, dass die Klinik aus der Verlustzone herauskommt. Ab 2025 wird der Kreis zur Finanzierung von Betriebskostenzuschüssen nicht mehr auf Rücklagen zurückgreifen können. Auch vor diesem Hintergrund ist das Re- und Neustrukturierungsprogramm der Kliniken forciert voranzutreiben.
Der Neubau des Klinikums schreitet im Zeitplan gut voran. Die Kostensteigerungen auf über 400 Millionen Euro sind durch die Steigerung des Baukosten-Index entstanden. Das Land Baden-Württemberg hat mündlich zugesagt, hierzu eine weitere Förderung in nennenswerter Summe bereitzustellen. Wir warten auf den Förderbescheid. Derzeit wird überprüft, ob und in welchem Umfang Änderungen von der ursprünglichen Planung vorzunehmen sind, um dem überarbeiteten Medizinkonzept, welches insbesondere die zunehmende Ambulantisierung und die Veränderungen aufgrund der von Gesundheitsminister Lauterbach geplanten Reform berücksichtigt, gerecht zu werden. Der Aufsichtsrat der Kliniken GmbH und der Kreistag sind eng in die erforderlichen Entscheidungen eingebunden. Insofern sind wir aufgrund des Neubaus und der damit verbundenen zukunftsweisenden Ausrichtung zahlreichen anderen von der Finanzkrise betroffenen Kliniken maßgeblich voraus.
Schwerpunkte der Teilhaushalte
Teilhaushalt 1
Die Verwaltungsdigitalisierung ist ein Schwerpunkt unserer strategischen Ausrichtung. Nur wenn diese gelingt, werden wir bürgerorientierte Verwaltungsleistungen schnell erbringen können. Hintergrund ist, dass in den kommenden Jahren rund ein Drittel Verwaltungsmitarbeitende in den Ruhestand gehen wird, ohne dass der Arbeitsmarkt die freiwerdenden Stellen adäquat nachbesetzen ließe. Gelingen kann der Transformationsprozess nur, wenn die zur Verfügung stehende Hard- und Software den Ansprüchen einer modernen Verwaltung entspricht und damit Ende-zu-Ende-Leistungen medienbruchfrei ermöglicht. Hierdurch sind zwingend Effizienzgewinne zu realisieren. Bedauerlicherweise genügen zahlreiche Programme diesen Anforderungen noch nicht. Vielmehr zeigt sich, dass in einigen Bereichen aufgrund der zunehmenden Komplexität und nicht optimaler Funktionsfähigkeit der Software Mehrarbeit anfällt. Vorteile zeigen sich bisher insbesondere im Jugend- und Sozialdezernat aufgrund der Implementierung der flächendeckenden E-Akte. Insofern ist Ziel, auf der Basis einer jährlichen Projektplanung hausweit die E-Akte einzuführen. Für einen medienbruchfreien Bearbeitungsprozess wurde bereits in den ersten Bereichen die digitale Posteingangsverteilung in Betrieb genommen. Für das Jahr 2024 wird der digitale Postausgang in Pilotbereichen projektiert. Wir hoffen und setzen auf neue Software-Technologien, den Einsatz von robotergesteuerter Prozessautomatisierung oder Lösungen mit künstlicher Intelligenz, die in vielerlei Hinsicht sehr attraktiv sind und die Effizienzgewinne bieten können. Entsprechende IT-Sicherheits- und Datenschutzvorgaben für KI-Lösungen befinden sich im Aufbau. Mit einem RPA – Pilotprojekt in der Rechnungsstelle des Dezernats V sollen neben einer kurzfristigen effizienten Prozessoptimierung wertvolle Erfahrungen für künftige Projekte gesammelt werden.
Bei den kreiseigenen Schulen sind 2024 einige energetische Projekte beziehungsweise Instandhaltungsprojekte zu vollenden, da die vorliegenden Fördermittelbescheide entsprechende Fristvorgaben setzen. Auch wenn wir uns aus finanziellen Gründen auf das unbedingt Notwendige beschränken müssen, darf nicht aus den Augen verloren werden, dass dringend notwendige Sanierungen wie die Sanierung eines Teils der Gewerbeschule Lörrach mit einem Kostenvolumen von rund 40 Millionen € oder die dringende Sanierung der Kreissporthalle Lörrach, die aktuell nur noch mit zwei Drittel der Fläche nutzbar ist, gestemmt werden müssen. Sowohl vor diesem Hintergrund als auch vor dem Hintergrund der weitergehend erforderlichen energetischen Ertüchtigung der Gebäude des Landkreises wird der Kreistag eine strenge Priorisierung vornehmen müssen.
Ein weiteres bedeutendes Bauprojekt wird 2024 der Bau der Gemeinschaftsunterkunft in Rheinfelden sein. Diese Investition wird im Rahmen der Abrechnung mit dem Land in den nächsten Jahren über die Finanzierung der Abschreibungen finanziert werden.
Teilhaushalt 2
Das Dezernat II wird sich 2024 auf seine Kernaufgaben fokussieren müssen. Es stellt sich in diesem Bereich immer mehr heraus, dass insbesondere durch die Zunahme von immer neuen Aufgaben aufgrund von Gesetzesänderungen, kaum noch die gesetzlichen Aufgaben in angemessener Zeit erfüllt werden können, geschweige denn freiwillige Projekte oder der Ausbau der Beratung und Unterstützungsangebote für die Bürgerschaft erfolgen könnten. Gerade das Sachgebiet Ausländerwesen hat aufgrund des Ukrainekriegs mit einem starken Anstieg der Fallzahlen arbeiten müssen. Dieses wurde verstärkt durch die zunehmende Zahl der Flüchtenden aus anderen Regionen der Welt und den Zustrom der unbegleiteten minderjährigen Ausländer. Weiterhin sind die Fälle im Bereich des Einbürgerungsrechts in den letzten zwei Jahren stark gestiegen, weil insbesondere der Personenkreis, welcher 2015/2016 nach Deutschland gekommen ist, entsprechende Anträge stellt. 2024 ist aufgrund weiterer Gesetzgebung im Bereich der Einbürgerung mit einer deutlichen Zunahme der Fälle zu rechnen. Daher wird es nicht möglich sein, über die Anträge innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen zu entscheiden.
Ein Schwerpunkt der Kreisstrategie ist die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung im Landkreis. Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung ist vielschichtig. Der Kreistag hat sich im Rahmen der Kommunalen Gesundheitskonferenz sowie im Bereich der Kommunalen Pflegekonferenz mit den Hintergründen auseinandergesetzt. Ein sehr hoher Altersdurchschnitt bei den Hausärztinnen und Hausärzten, eine Überforderung der wenigen Pädiaterinnen und Pädiater sowie der allgemeine Arbeitskräftemangel im Medizinsektor, die Trendentwicklung des demographischen Wandels und die sich verändernden Bedürfnisse des ärztlichen Nachwuchses sowie die Zunahme von Pflegebedürftigkeit prägen die herausfordernde Versorgungssituation. Daher stehen die Themen der Nachwuchsgewinnung mit der Modellregion ärztlicher Nachwuchs und der Nachwuchsoffensive Hausärzte sowie die Weiterbildung im Landkreis mit dem Weiterbildungsverbund Allgemeinmedizin im Vordergrund. Dankbar sind wir, 2022 vom Sozialministerium die Zusage für das Projekt Primärversorgung erhalten zu haben. Im Zuge dessen sind wir mit dem Projekt „Gesund im Landkreis Lörrach/Zukunftsfest versorgt“ unterwegs und versuchen, Primärversorgungszentren einzurichten. Gemeinsam mit den Kliniken des Landkreises, den Städten Schopfheim und Rheinfelden, den Krankenkassen, der DHBW, der Optimedis AG wird die Entwicklung neuer Ansätze für die medizinische Versorgung angegangen. Ziel ist, eine nachhaltige Strategie für eine zukunftsfeste, integrierte und einwohnernahe Versorgung im Landkreis zu konzipieren und erste Umsetzungsschritte einzuleiten. Unser Ziel ist bis Mitte 2024, dem Zeitpunkt, in dem die Förderung endet, Ideen nachhaltig umgesetzt zu haben. Allerdings ist schon jetzt absehbar, dass für diese Themen weiterhin Ressourcen zur Verfügung gestellt werden sollten, dieses auch unter dem Gesichtspunkt der Zusammenlegung der Klinikstandorte spätestens Ende 2025.
Im Bereich des Katastrophen- und Bevölkerungsschutzes ist für 2024 die Finalisierung des Projekts der Stromausfallplanung vorgesehen, mit dem alle Städte und Gemeinden mit einem Rahmenplan ausgestattet sein sollen.
Die Kommunalaufsicht wird im nächsten Jahr intensiv durch die Europa- und Kommunalwahlen gefordert sein.
Teilhaushalt 3
In diesem Bereich hat die Digitalisierung beziehungsweise die Umsetzung der Medienentwicklungspläne an den Schulen 2023 große Fortschritte gemacht. Für 2024 stehen Baumaßnahmen und inhaltliche Weiterentwicklungen der verschiedenen gewerblichen Schulen im Fokus.
So ist beispielsweise an der Mathilde-Plank-Schule vorgesehen, die Kooperation mit der Schule für Pflegeberufe der Kliniken GmbH zu verstärken und die Pflegehilfeausbildung wieder einzuführen. Dafür sind räumliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Weiterhin bedarf es der Erweiterung des Angebots im Bereich der Ausbildungsmöglichkeiten für Fach- und Zusatzkräfte in Kitas und bei der Schulkindbetreuung. Weiterhin ist das Sollraumprogramm für die Mathilde-Plank-Schule, Lörrach und die kaufmännische Schule Lörrach zu überprüfen und die Entscheidung des Kreistags zur Frage der Sanierung oder des Neubaus der Kreissporthalle vorzubereiten. Die Sprachheilschule des Landkreises ist für den Zeitraum nach dem 31.12.2027 unterzubringen. Die Prüfaufträge des Kreistags und die Klärung der Schulbauförderung stehen im Vordergrund. Hinsichtlich unserer Erich Kästner Schule ist der Abschluss des Geschäftsversorgungsvertrags sowie die Vereinbarung zum Dauernutzungsrecht mit dem Zentrum für Psychiatrie Emmendingen abzuschließen und eine Ausschreibung für die Ausstattung der neuen Räume vorzunehmen.
Teilhaushalt 4
Obwohl in diesem Teilhaushalt die Themen nachhaltige Mobilität, konzeptioneller und praktischer Klimaschutz sowie gemeindliche und regionale Strukturentwicklung im Landkreis gemeinsam mit der Digitalisierung wesentliche Pfeiler der Daseinsvorsorge durch die öffentliche Hand und einen politischen Schwerpunkt des Kreistags darstellen, ist er geprägt von Sparzwängen und deutlichen Einsparbemühungen (Folie). Einerseits kann bei diesen Aufgaben eine Teilung innerhalb der kommunalen Ebene Städte, Gemeinden und Landkreis gesehen werden, aber ebenso eine besonders intensive Zusammenarbeit zwischen den Städten und Gemeinden sowie dem Landkreis. Daher muss uns bewusst sein, dass jede Entscheidung, ob diese Themenbereiche forciert oder verlangsamt werden, sich unmittelbar zum Vor- oder Nachteil aller kommunalen Ebenen auswirkt. Die Landkreisstrategie steht zwar eigenständig, strebt aber gleichzeitig danach, die Bedürfnisse der Bevölkerung in den Städten und Gemeinden besser zu erfüllen. Insofern ist es auch kein Widerspruch, dass Maßnahmen und Projekte des Landkreises für die Mobilität, für mehr Klimaschutz und für eine gute strukturelle Entwicklung auf Kosten der Kreisumlage gehen, sondern es entspricht der Interessenlage. Der Landkreis kann mit seiner Verwaltungskraft und den bei ihm gebündelten originären Zuständigkeiten erfolgreich koordinieren und ist als Partner hierfür gewünscht. Des Weiteren verfügt die kommunale Familie mit dem Landkreis über einen funktionierenden Überbau und politisches Gewicht. Unterstützung und Förderangebote von Bund und Land können zum Teil nur gemeinsam und durch den Landkreis generiert werden. Das Projekt der interkommunalen Wärmeplanung des Landkreises für und mit allen 35 kreisangehörigen Städten und Gemeinden ist bundesweit ein absolutes Vorreiterprojekt. Für die Städte und Gemeinden verlief die Planungsphase im Ergebnis als Vollförderung, folglich sogar mit Erstattung des Personalaufwands seitens des Landes Baden-Württemberg. Auch die wesentlichen Anschlussprojekte, die Umsetzung der Wärmeplanung in der Wärmewendekampagne der Energieagentur Südwest GmbH und der Wärmeverbund Hochrhein-Oberrhein-Wiesental wären in dieser Form und Geschwindigkeit nicht denkbar.
Jeder von uns sieht momentan die gesellschaftlichen Herausforderungen. Gerade vor diesem Hintergrund ist es wichtig, den Aspekt der Daseinsvorsorge neben den sozialen Aspekten mit den Themen lebenswerte Umwelt, wettbewerbsfähige Infrastrukturen und Standortbedingungen, eine zukunftsfähige Wirtschaft und nicht zuletzt um Nachhaltigkeit und Klimaschutz zu ergänzen. Sparen bedeutet in diesem Zusammenhang nicht, aus den Projekten und Strukturen des Landkreises auszusteigen, sondern die Beteiligung des Landkreises auf eine absolute Effizienz zu steuern und gegebenenfalls zeitlich zu strecken. In diesem Sinne ist 2024 auf die Schienenverkehrsprojekte, den Ausbau der Garten- und Wiesentalbahn und den Ausbau und die Elektrifizierung der Hochreinbahn zu setzen. Beim ÖPNV ist die Fortführung angebotsorientierter Busverkehrbestellungen, der Zuschuss zur Tarifabsenkung im Verkehrsverbund, die ÖPNV-Förderung der Städte und Gemeinden sowie der Verkehrsunternehmen im Fokus. Die Fortführung der Beförderungsangebote im Rahmen der Schülerbeförderung durch die Schulträger über den ÖPNV hinaus bedarf der weiteren finanziellen Unterstützung. Im Rahmen des Radverkehrskonzeptes ist die Radschnellverbindung RS 7 Wiesental und die Planfeststellungsverfahren Radwege über den Dinkelberg fortzuführen. Im Rahmen der Klimaschutzaktivitäten ist der Abschluss der Fortschreibung des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes des Landkreises und der Städte und Gemeinden zu bewerkstelligen. 27 formelle Teilnehmergemeinden sind im Landkreis. Wir werden Mitte März 2024 eine Klimaschutzkonferenz durchführen. Im Rahmen der Wärmewendestrategie stehen weitere Umsetzungsmaßnahmen auf der Tagesordnung, über die wir im Verlauf der Sitzung heute noch berichten werden.
Aus unserer Sicht wesentlich sind auch die Fortführung der Fördermittel für Einzelprojekte im Rahmen der Struktur- und Wirtschaftsförderung sowie die Mitträgerschaft von Naturpark Südschwarzwald, Biosphärengebiet Schwarzwald, Leader-Region Südschwarzwald, der Wirtschaftsregion Südwest beziehungsweise “Zukunft.Raum.Schwarzwald“.
Teilhaushalt 5
Auch im Bereich des Dezernats Ländlicher Raum definiert die fiskalische und wirtschaftliche Entwicklung die Grenzen des Machbaren und zwingt zu einer Fokussierung auf die Kernaufgaben, die im Erhalt und in der Förderung land- und forstwirtschaftlicher Produktion als Beitrag zu regionaler Wertschöpfung und Versorgungssicherheit zu sehen sind sowie im Rahmen der Klimaanpassung und Biodiversitätsförderung in Offenland und Wald. Der Fokus der Kreispolitik liegt nachvollziehbarerweise gern auf Gestaltungsthemen. Allerdings ist dieses derzeit keine Option, insbesondere nicht zulasten der Pflichtaufgaben. Die Fachämter im Bereich des Dezernats IV können aufgrund des Arbeitskräftemangels und gestiegener Anforderungen nur eingeschränkt ihre originären Aufgaben wahrnehmen. 2024 ist in der Landwirtschaftsverwaltung die Kernaufgabe zu erfüllen, die in den Förder- und Ausgleichsleistungen im Rahmen der GAP 2023 - 2027 für die landwirtschaftlichen Betriebe zu sehen sind und für die Betriebe von essentieller Bedeutung ist. Es handelt sich insofern jährlich um 12,5 Millionen €. Ohne diese Mittel wären große Teile der Betriebe nicht überlebensfähig und in der Lage, die hohen gesellschaftlichen Anforderungen an die landwirtschaftliche Produktion in den Bereichen Biodiversität, Tierwohl, Wasser und Bodenschutz zu erbringen. Die Anforderungen wurden mit der neuen GAP vor allem in den Bereichen Biodiversität und Klimaschutz nochmals deutlich erhöht. Der Erhalt der landwirtschaftlichen Strukturen ist für uns ein wesentlicher Beitrag zur Ernährungssicherheit unserer Bevölkerung. Das sollten wir niemals vergessen. In der Forstverwaltung ist der Waldumbau angesichts des Klimawandels zwingend und die Forstverwaltung insofern als Dienstleister tätig. Sie steht am Beginn einer umfassenden Wertschöpfungskette mit den forstlichen Erzeugnissen. Nur nachhaltig und pfleglich bewirtschaftete Wälder sind in der Lage, uns dauerhaft mit Holz für eine CO2-neutrale stoffliche und energetische Nutzung zu versorgen. Dieses sage ich auch mit Blick auf die Wärmewende und unsere kommunale Wärmeversorgung, die vom Kreis vorangetrieben wird. Die von allen Städten und Kommunen getragene Forstverwaltung ist ein gutes Beispiel dafür, dass wir den Solidaritätsgedanken in der kommunalen Familie nicht vernachlässigen dürfen. Würde jeder die Bewirtschaftung der Wälder selbst organisieren, wären wir auch in Summe weniger leistungsfähig. Themen wie die Qualifizierung wegen des Fachkräftemangels, das Vorhalten von Spezialkenntnissen, die Personalverstärkung an Brennpunkten und vieles mehr wären dann nicht mehr sinnvoll darstellbar. Seit 2023 setzt die Forstverwaltung für die beteiligten Kommunen auch das neue Bundesförderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ um. Jährlich stehen den Städten und Gemeinden im Landkreis für den Wald zusätzlich rund 1 Million € zur Verfügung. Die Gewährung ist mit hohen ökologischen Bewirtschaftungsstandards gekoppelt, deren Umsetzung in den Betrieben 2024 Schwerpunkt sein wird. Eine besondere Bedeutung spielt auch das Thema der Wasserversorgung der Weidetiere, wo die Landwirtschaftsverwaltung einen Beratungsschwerpunkt hat und ein Pilotprojekt am Belchen-Südhang gemeinsam mit dem Biosphärengebiet umsetzt. Das Reizthema Wolf beziehungsweise Wolfsmanagement und Wolfsprävention sind ebenfalls Themen des Biodiversitätschutzes. Allerdings bedarf es hier unterschiedlicher Ebenen, um die Herausforderungen zu bewältigen.
Teilhaushalt 6
Die allgemeine Lage von Menschen mit schwierigen sozialen Problemlagen ist weiterhin angespannt. Hintergrund sind u.a. die psychischen Folgen der Corona-Pandemie und die Eintrübung der wirtschaftlichen Situation durch inflationsbedingte Kostensteigerungen. Besonders bemerkbar macht sich die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt. Die Kosten der Unterkunft pro Bedarfsgemeinschaft sind seit 2020 von 424 € auf nun durchschnittlich 514 € monatlich pro Bedarfsgemeinschaft gestiegen. Weiterhin ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften 2023 nicht zuletzt durch den Zuzug von geflüchteten Menschen aus der Ukraine deutlich angestiegen. Die SGB II-Quote im Landkreis liegt weiter über dem Landesschnitt. Für Menschen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, lassen sich die derzeit guten Chancen auf dem Arbeitsmarkt nicht realisieren. Der Anteil an alleinerziehenden Leistungsempfänger/innen im SGB II ist höher als in anderen Landkreisen, auch fehlende Kinderbetreuungsplätze im Landkreis Lörrach befördern die Inanspruchnahme von Hilfen bei Alleinerziehenden.
Im Pflegebereich ist Ziel, die stark wachsenden Bedarfe soweit als möglich decken zu können. Hierfür ist wichtig, frühzeitige und wirksame ambulante Unterstützung vor Eintreten der Pflegebedürftigkeit anzubieten, um höhere und personalintensive Hilfsangebote vor Überlastung zu schützen. Die Kommunale Pflegekonferenz ist in enger Abstimmung mit der Kommunalen Gesundheitskonferenz, welche gute Lösungsansätze für die enormen Herausforderungen im Bereich der Pflege erarbeitet haben. Insofern ist es sehr begrüßen, dass die Finanzierung durch das Land bei den Kommunalen Pflegekonferenzen fortgesetzt wird. 2024 gilt es nun, die entsprechenden Maßnahmen bis 2025 in die Umsetzung zu bringen. Hierzu ist es erforderlich, Drittmittel einzuwerben.
Aufgrund der Haushaltskonsolidierung ist es unvermeidlich, Leistungen für Bürgerinnen und Bürger einzuschränken. Allerdings bleibt die wichtige Grundversorgung erhalten. Betroffen von den in der Haushaltsberatung zu diskutierenden Vorschlägen sind unter anderem strukturelle Anpassungsvorschläge im Bereich der Suchthilfe, der Förderung der Frauenberatungsstelle und der Angebote der Liga. Gleichwohl ist weiterhin Ziel, Präventivangebote vorzuhalten, um zu verhindern, dass beginnende Problemlagen und damit einhergehend Transferleistungsbezüge sich verfestigen.
Vor diesem Hintergrund ist das Projekt „Alle dabei! Wir für die Kinder im Landkreis Lörrach“ einzuordnen. Der dritte Baustein des Gesamtkonzeptes möchte heilpädagogische Unterstützungsangebote frühzeitig implementieren, um gerade Kindern mit besonderen Bedarfssituationen Unterstützung zu gewähren und Kindertagesstätten in Richtung eines inklusiven Angebotes weiter zu entwickeln. Die Mittel für diesen Baustein werden über die Fritz-Berger-Stiftung zur Verfügung gestellt.
Besonderes Thema sind die Aufwendungen und der Zuschussbedarf in der Eingliederungshilfe, welche 2024 nochmals deutlich steigen werden, der Aufwand um rund 10 Millionen € von 55,8 Millionen € auf 66 Millionen € und der Zuschussbedarf rund 5 Millionen € von 49,1 Millionen € auf 54 Millionen €. Positiv ist zu vermerken, dass die Ambulantisierungsquote im Landkreis mit 52,2 % deutlich über dem Landesdurchschnitt von Baden-Württemberg mit 46,7 % liegt. Es muss gelingen, diese Entwicklung fortzusetzen. Über die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes haben wir im Sozialausschuss berichtet. Die Umsetzung in Form der Umstellung der Leistungsangebote wird sich bis ins Jahr 2024 hinziehen. Noch ist nicht konkret absehbar, mit welchen Kostensteigerungen im Rahmen dieses Umstellungsprozesses zu rechnen ist. Wir gehen weiterhin davon aus, dass das Land sich an seine gegebene Zusage hält und den BTHG-bedingten Mehraufwand im Rahmen der Konnexität erstattet. Festzuhalten ist, dass auch unabhängig von der Umstellung der Leistungs- und Vergütungssystematik Steigerungsraten in den kommenden Jahren zu verzeichnen sein werden. Aufgrund höherer Tarifabschlüsse, Steigerungen bei den Sachkosten sowie steigenden Fallzahlen vor allem bei psychischen Erkrankungen und komplexen Bedarfslagen.
Auch die Haushaltsrede muss auf die Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten eingehen. Ab Mitte 2023 ist eine nochmalige Verdoppelung der sehr hohen Zugangszahlen zu verzeichnen. Pro Monat sind 100 zusätzliche Plätze in der vorläufigen Unterbringung aufzubauen. In dieser Lage kann nicht ausgeschlossen werden, dass vorübergehende Notunterbringungsplätze in Zelten, Hotels oder Hallen genutzt werden müssen. Herausforderungen ergeben sich insofern auch bei der ärztlichen Versorgung, der Kinderbetreuung und schulischen Versorgung. Es besteht die Gefahr, dass die Kommunen mit der Integration der Menschen an ihre Grenzen kommen. Insofern haben sich die kommunalen Spitzenverbände auf die Forderung eines raschen und zielgerichteten politischen Handelns auf Bundes- und Landesebene verständigt.
Teilhaushalt 7
Auch im Teilhaushalt 7 spielt die Flüchtlingsthematik eine wesentliche Rolle. Die Anzahl der 2023 aufzunehmenden unbegleiteten minderjährigen Ausländer in die vorläufige Inobhutnahme des Landkreises Lörrach ist extrem gestiegen. Wir gehen davon aus, dass wir bis Ende 2023 rund 1500 unbegleitete minderjährige Ausländer aufgenommen haben werden. Angebote der Notversorgung mussten insofern deutlich ausgeweitet werden. Mit dem Land wird über die administrativen Abläufe und die Kostenerstattung intensiv verhandelt. Insofern wurde im Jugendhilfeausschuss berichtet.
Trotz der finanziellen eingeschränkten Ressourcen hat das Thema Prävention weiterhin einen hohen Stellenwert. Auch hier ist das schon genannte zentrale Präventionsprojekt „Alle dabei! Wir für die Kinder im Landkreis Lörrach“ sehr erfolgreich. Die Anzahl der erreichten Familien konnte gegenüber dem Vorjahr um ein Drittel gesteigert werden und die Rückmeldungen der Städte und Gemeinden sind sehr positiv.
Sorge bereiten uns die fehlenden Angebote in Jugendhilfeeinrichtungen aufgrund des Fachkräftemangels. Die Kolleginnen und Kollegen im Sozialen Dienst müssen zum Teil über 100 Einrichtungen in ganz Deutschland kontaktieren, um für junge Menschen mit besonderem Bedarf ein besonderes Angebot zu finden. Die Personalsituation in den Sozialen Diensten bleibt bei uns ebenso schwierig.
Bedauerlicherweise hat sich die Versorgung mit Angeboten der Kinderbetreuung U3 und Ü3 weiter verschlechtert. 500 Bedarfsmeldungen von unversorgten Kindern liegen vor, und einige Klagen sind anhängig. Die Bemühungen des Landkreises auf den bedarfsgerechten Ausbau hinzuwirken, wurden nochmals intensiviert. Allerdings führt der Personalmangel in den Städten und Gemeinden in den Kitas und Krippen dazu, dass Angebote verkürzt beziehungsweise temporär ganz ausgesetzt werden müssen. Insofern hoffen wir auf den so genannten Erprobungsparagraphen, der Kommunen und Kitaträgern mehr Freiheit geben soll, kreative gute Konzepte auszuprobieren und Erfahrungen zu sammeln. Das ist von elementarer Bedeutung, da die frühkindliche Bildung ein ganz wesentlicher Garant dafür ist, dass die weiteren Bildungsbiografien erfolgreich verlaufen. Das gilt insbesondere ebenso für Menschen mit Migrationshintergrund oder aus bildungsfernen Familien.
Besonders zu diskutieren sein werden im Sozial- und Jugendhilfebereich die Einsparungsvorschläge, zumal sie oft Auswirkungen auf die Städte und Gemeinden haben. Hier wird politisch eine Entscheidung zu treffen sein.
Eigenbetrieb Heime und IngA Service gGmbH
Die Pflegeeinrichtung in Schliengen und Hausen gilt es weiter zu konsolidieren und die Auslastung zu steigern. Auch hier zeigt sich die Gewinnung von Pflegekräften als größte Herausforderung. Daher wird das Augenmerk besonders auf die Entwicklung und Qualifizierung des Personals sowie die Bindung der Mitarbeitenden an den Eigenbetrieb gelegt. Weiterhin werden die Planungen und die Umsetzung der Fachpflegeeinrichtung in Schopfheim vorangebracht. Bei der IngA Service GmbH gilt es, die derzeitigen Geschäftsfelder weiterzuentwickeln und weitere Arbeitsstellen und Praktikumsplätze für Menschen mit Beeinträchtigungen zu schaffen.
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
2024 werden die Bioabfallerfassung mit Blick auf das Projekt BioReg, die Überprüfung des Systems bei der Sperrmüll- und Altholzsammlung sowie der Ausbau des Abschnitts III c der Deponie Scheinberg, um die Entsorgungssicherheit zu gewährleisten, sowie das Thema Klimaschutz mit einer Potenzialanalyse zur Errichtung einer PV-Anlage auf der Deponie Scheinberg im Vordergrund stehen. 2024 wird es keine Erhöhung der Jahres- und Leistungsgebühren geben, sondern ein Wirtschaftsplan bei allen Unwägbarkeiten mit leichter Überdeckung eingebracht. Nichtsdestotrotz werden inflationsbedingte Mehrkosten, Zinsentwicklung, Lohnanpassung und auch Auswirkungen gesetzlicher Vorgaben absehbar in den kommenden Jahren zu Gebührenerhöhungen führen müssen. Weiterhin sind die nicht gebührenfähigen Steuerrückzahlungen aus den Tätigkeiten im Betrieb gewerblicher Art zu refinanzieren.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Haushalt 2024 ist ein Sparhaushalt, der trotz allem die Städte und Gemeinden sehr belastet. Die Faktoren dafür wurden genannt. Wir sehen uns in der Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass die Belastungen der Städte und Gemeinden so gering wie möglich gehalten werden. Wir bitten aber auch zu bedenken, dass zahlreiche unserer Leistungen, insbesondere auch im Sozialbereich, direkt den Bürgerinnen und Bürgern in den Städten und Gemeinden zufließen. Im Übrigen werden wir uns dafür einsetzen, dass der sog. Entlastungspakt greift, weitere Aufgabenkritik hausintern Ergebnisse zeigt und die Digitalisierung zur Entlastung beiträgt. Die Haushaltsberatungen werden herausfordernd sein. Ich bin jedoch überzeugt, dass wir gemeinsam konstruktiv zu Ergebnissen kommen werden. Zentrale Schwerpunkte werden in der Digitalisierung, im Gesundheitswesen sowie im Bereich Mobilität liegen. Die Herausforderungen des Klimaschutzes sind anzunehmen.