Aktuell

Rede der Landrätin zum Haushalt 2022


Einbringung des Haushaltsentwurfs im Rahmen der Kreistagssitzung am 20. Oktober 2021 Präsentation

- Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrte Damen und Herren Kreisrätinnen und Kreisräte,

das Jahr 2021 ist ein Jahr, in dem wir lernen, mit der Pandemie umzugehen, die Corona-Krise in den Griff zu bekommen und mit den Zeichen des Klimawandels, insbesondere in Form von Hochwasser und Starkregenereignissen uns auseinanderzusetzen. Wir fragen uns, warum Menschen an Verschwörungen und globale Drahtzieher glauben, sich gegen eine demokratische politische Ordnung wehren und wie wir aus der pandemiebedingten Erschöpftheit wieder in eine neue Normalität,in ein Vorwärtsdenken und Entwickeln kommen.

Selbstverständlich haben der Landkreis und seine Gemeinden und Städte weiterhin die Folgen der Pandemie zu bewältigen. Doch dürfen dabei nicht die Zukunftsthemen außeracht gelassen werden, auch wenn sie in Konkurrenz stehen sowohl thematisch als auch bei der Erfüllung von freiwilligen und Pflichtaufgaben oder staatlichen und kommunalen Aufgaben. Vielmehr muss auf der Basis einer sinnvollen Priorisierung ein Weg gefunden werden, die zur Verfügung stehenden Ressourcen zu kombinieren, um die Herausforderungen bewältigbar zu machen. Der Kreistag hat insofern wieder einmal Weitblick bewiesen und die Zukunftsstrategie des Landkreises Lörrach von Grund auf geprüft und fortgeschrieben. Dabei hat er sich mit den wandelnden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auseinandergesetzt und insbesondere mit den Themenfeldern Klimaschutz und Digitalisierung wesentliche Weichen für die Zukunft mit Planungshorizont bis 2035 gestellt. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, eine „Digitale Agenda“ zu erstellen. Ziel ist die nachhaltige Weiterentwicklung der Gesellschaft und Wirtschaft im Landkreis. In den nächsten Jahren wird sich zeigen, ob dieser Weitblick mit einem mutigen Aufbruch in Form der Umsetzung der strategischen Leitgedanken und Zielsetzungen gelingt. Auf allen politischen Ebenen sind sich die Verantwortlichen bewusst, dass diese Transformation mit zusätzlichen Kosten verbunden sein wird. Aufgrund des Erfordernisses der schnellen Umsetzung der Maßnahmen für die Erreichung der gezwungenermaßen ambitionierten Ziele bleibt wenig Zeit darüber zu diskutieren, wie eine faire Kostenverteilung dabei aussehen soll. Diese Diskussion muss aus meiner Sicht trotzdem zügig erfolgen, um ins Handeln zu kommen.

Was heißt das für den Landkreis Lörrach?

Corona-bedingt befindet sich dieser ebenso wie die Gemeinden und Städte in einer schwierigen finanziellen Lage. Deswegen haben wir uns aus Solidarität zu diesen auch selbst auferlegt, dass der Hebesatz für den Haushalt 2022 auf keinen Fall steigen darf. Ich bringe einen Haushalt für 2022 ein, der wiederum einen Kreisumlagehebesatz von 32,1 v. H. vorsieht und ein Minus im Ergebnishaushalt von 5.267.400 Euro.

Dieses Defizit meinen wir akzeptieren zu müssen, obwohl wir aufgrund eines Kreistagsbeschlusses gehalten sind, ein positives Ergebnis von 860.000 Euro jährlich zu erzielen, um die Einzahlung in die Kapitalrücklage der Kliniken GmbH zu refinanzieren und obwohl die Höhe der Kreisumlage 2022 wiederum deutlich unter dem Nettoressourcenbedarf Sozialwesen von 135,9 Mio. Euro liegt. Die Kreisumlage wird 2022 mit 118.873.000 Euro veranschlagt. Der Landkreis Lörrach erfüllt damit auch seinen gesetzlichen Auftrag, das Wohl seiner Einwohner und Einwohnerinnen zu fördern und die kreisangehörigen Gemeinden in der Erfüllung Ihrer Aufgaben zu unterstützen und zu einem gerechten Ausgleich ihrer Lasten beizutragen.

Allerdings muss betont werden, dass die deutliche Unterdeckung im Ergebnishaushalt 2021 und auch 2022 unser strukturelles Defizit aufzeigt, so dass wir ab 2023 zwingend versuchen müssen, wieder zu einem ausgeglichenen Haushalt zu kommen. Die jetzige Vorgehensweise ist uns nur möglich, weil der Jahresabschluss für 2020 sehr positiv ausfiel und wir für 2021 ein ausgeglichenes Ergebnis erwarten. Im Hintergrund sehen Sie die Zahlen der Prognose des Haushaltserlasses 2022 als Grundlage für die Haushaltseinbringung als auch die Entwicklung der Steuerkraftsummen. Während Sie dort die belastenden und erleichternden Einflussfaktoren und den Mehraufwand beim Zuschussbedarf Transferleistungen sehen, will ich die Schwierigkeit aufzeigen, die es bedeutet hat, Ihnen diesen Haushaltsentwurf in dieser Form vorzulegen.

Für 2021 haben wir in Solidarität zu den Städten und Gemeinden bereits ein Defizit von 2,1 Mio. Euro im Ergebnishaushalt eingeplant. 2022 fällt ein im Jahr 2021 in Höhe von 1,4 Mio. Euro zu verzeichnender Einmaleffekt bei den Personalkosten im Zusammenhang mit der Forstreform weg. Weiterhin haben wir einen enormen Anstieg im Bereich der sozialen Transferleistungen von rd. 8 Mio. Euro einkalkulieren müssen. Allein 5 Mio. Euro davon fallen auf den Bereich der Eingliederungshilfe und etwa 2,8 Mio. Euro auf die Stärkung der Jugendhilfe. Glücklicherweise stehen diesen Mehraufwendungen bei gleichem Hebesatz aufgrund des Wachstums der Steuerkraft von 6 % Mehrerträge durch die Kreisumlage in Höhe von rd. 6,9 Mio. Euro gegenüber. Investitionen in die Zukunftsthemen unserer Landkreisstrategie sowie eine Erhöhung der Personalaufwendungen können wir größtenteils durch Einsparungen und vor allem auch um einen um 3 Mio. Euro auf 21 Mio. Euro erhöhten Ansatz für die Grunderwerbssteuer ausgleichen. Die Entwicklung der Grunderwerbssteuer von 2015 bis 2022 sehen Sie ebenso auf den eingeblendeten Folien wie die Entwicklung der Kreisumlage im Landkreis, im Regierungsbezirk Freiburg und im Land Baden-Württemberg sowie die Kreisumlagehebesatzentwicklung bei uns seit 2014 sowie die Gesamtdarstellung der Erträge und Aufwendungen, das außerordentliche Ergebnis sowie den Saldo aus Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit im Rahmen des Gesamthaushalts 2022. Auf die einzelnen Zahlen werde ich an dieser Stelle nicht weiter eingehen. Wir werden in den jeweiligen Ausschüssen hinreichend Gelegenheit haben, die einzelnen Positionen vertieft zu diskutieren und dabei nochmals aufzuzeigen, welchen Kraftakt dieser Haushalt zu bewältigen hat. Aber mir ist es gerade mit Blick auf das Miteinander mit den Gemeinden und Städten und in Kooperation mit diesen wichtig, selbst mit diesem Haushalt Akzente zu setzen, so dass wir die Zielsetzungen der fortgeschriebenen Zukunftsstrategie vorantreiben können.

Der Haushalt 2022

Das Jahr 2022 ist ein Jahr des Fortschreibens vieler wichtiger Projekte. So findet der regionale Schulentwicklungsprozess zu Beginn des Jahres seinen Abschluss mit der Fertigstellung der Kfz-Abteilung an der Gewerbeschule Rheinfelden. Im Herbst wird der zweite Standort unseres Landratsamtes vollendet sein und ideale Voraussetzungen für die aktuellen und vor allem künftigen Anforderungen an moderne Arbeitsplätze bieten. Im Zusammenhang mit der Dezentralisierung unseres Markus-Pflüger-Heims in Markus-Pflüger-Zentren schreiten die beiden Baugroßprojekte Pflegeheime in Schliengen und Hausen gut voran. Gleiches gilt für die Umsetzung des Baues des Zentralklinikums durch unsere Kliniken GmbH.

2022 wird auch ein Jahr der Entwicklung und Umsetzung der Konzepte werden, um in den Folgejahren aus der Landkreisstrategie resultierende Anforderungen umsetzen zu könnnen, insbesondere im Bereich des Klimaschutzes. In diesem Zusammenhang möchte ich die Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Zertifizierung im European Energy Award ansprechen, zu denen insbesondere Themen der Gebäudesanierung im Bereich der kreiseigenen Schulen gehören. Hierauf gehe ich später noch ein.

Wenn wir die ökologischen, ökonomischen und gesundheitlichen Herausforderungen im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung meistern wollen, müssen wir uns den Bereichen widmen, die die Themen Klimawandel und Klimaschutz sowie Digitalisierung in den verschiedenen strategischen Handlungsfeldern Bildung, Gesundheit, Klima- und Biodiversität, Mobilität, aber auch Soziales und Familie sowie Wirtschafts- und Strukturpolitik angehen. Eine besondere Rolle spielt dabei die Digitalisierung der Verwaltung. Vertieft sind die Bereiche Soziales und Bildung zu betrachten.

Schwerpunkt Klimaschutz

Auch wenn der Weg zur Nachhaltigkeit beschwerlich ist, ist er ebenso alternativlos. Der Landkreis Lörrach wird sich den Folgen in den kommenden Jahren stellen müssen, um sie abzumildern und somit die Wirtschafts- und Lebensgrundlagen für die Menschen zu sichern. Das Landratsamt ist mit den darin gebündelten Fachbehörden ein zentraler, aber nicht der alleinige Akteur. Die Klimaschäden im Wald wurden mit großer Betroffenheit auch von den Kreistagsfraktionen in den letzten Jahren wahrgenommen. Um die Dimension noch einmal zu verdeutlichen: Etwa eine halbe Million Kubikmeter Holz sind direkt durch Trockenheit oder indirekt – als eine Folge der Trockenheit – durch Borkenkäfer abgestorben. Über 1000 ha, das sind 1.500 Fußballfelder, sind im Landkreis, rechnet man alle Flächen zusammen, kahlgefallen. Neben den ökonomischen Schäden für Waldbesitzer hat das gravierende ökologische Folgen. Zum Beispiel: Fehlt der Wald, können die Flächen Wasser nicht mehr in dem bisherigen Maße zurückhalten. Schnellerer Wasserabfluss und Erosion sind die Folge. Ich male hier keine unrealistischen Horrorszenarien, sondern verweise auf das Hochwasser im Ahrtal. Die Forstverwaltung des Kreises unterstützt die privaten Waldbesitzer sowie die Städte und Gemeinden im Rahmen der Beratung und Betreuung bei den Wiederbewaldungen und dem Verfügbarmachen von Fördermitteln in diesem Prozess. Das geschieht zwar im staatlichen Verwaltungsauftrag. Die Prozesse zur Entscheidungsfindung, insbesondere die Frage, wie sehen unsere Wälder in Zukunft aus, finden aber auf der kommunalen Ebene statt. Der Kreis bündelt, führt Erkenntnisse zusammen und kann Beteiligungsprozesse begleiten. Weiterhin tragen wir die Verantwortung für die Organisation der Forstverwaltung und müssen 2022 in einem Evaluationsprozess die Umsetzung der Forstneuorganisation diskutieren. Die ganzheitliche Organisation aus einer Hand bewährt sich gerade in der Krise.

Dramatisch sind die Auswirkungen des Klimawandels auf die Landwirtschaft. In den Jahren 2018 bis 2020 gab es jeweils gravierende Ernteeinbußen durch Trockenheit. Weniger Getreide, weniger Grünfutter für das Vieh und damit Ertragseinbußen für die Landwirtschaft waren die Folge. Der Klimawandel fördert die Verbreitung von invasiven Arten, für die wir noch keinen Umgang gefunden haben. So setzen neuerdings Reiswanzen den Obstbauern zu. Viele Betriebe bei uns im Kreis arbeiten strukturell und wirtschaftlich an der Grenze zur Betriebsaufgabe. Derartige sozioökonimische Folgen dürfen wir nicht einfach hinnehmen.

Gefördert werden müssen regionale Wirtschaftskreisläufe und die Wertschöpfung von der Urproduktion bis zum Endverbraucher. Lokales Handeln wird insofern ein Beitrag zur Wahrnehmung globaler Verantwortung.

Die Wirtschaftsregion Südwest hat in diesem Zusammenhang erst im Umweltausschuss am 6. Oktober diesen Jahres über das RegioWIN-Projekt „Zentrum Holzbau Schwarzwald“ und „Bauwerk Schwarzwald e.V. berichtet, in welchem der Landkreis seit 2020 Mitglied ist. Ein anderes Beispiel ist bei kommunalen Initiativen zu finden. Die Stadt Lörrach entwickelt das Lauffenmühle-Areal zu einem Null-Immissions-Gewerbegebiet in Holzbauweise. Der von der Forstverwaltung des Kreises betreute Stadtwald wird so zum eigenen Rohstofflieferanten.

Neuer Impulse bedarf es zwingend für die Landwirtschaft. Der Onlinehandel muss dabei keine ungeliebte Konkurrenz sein, sondern kann auch Chancen bieten. So stellte sich das neue Online-Portal für regionale Lebensmittel „Wochenmarkt 24“ auf einer von der Landwirtschaftsverwaltung des Kreises organisierten Fachtagung Direktvermarktung im November diesen Jahres vor. Gerade solche Foren sind es, die die Verwaltung neben der eigentlichen Beratungstätigkeit im engeren Sinn, z. B. durch die Obstbau- und Weideberatung, bedienen kann.

Weiterhin ist die Mitgliedschaft und aktive Mitwirkung sowohl im Naturpark Südschwarzwald und im Biosphärengebiet Schwarzwald wichtig, da auch diese engagierte und erfolgreiche Akteure sind. Gleiches gilt für unseren Landschaftserhaltungsverband, in dem 32 Städte und Gemeinden neben dem Landkreis Mitglied sind. Die aufgezeigten Initiativen führen zu einer Reduzierung des Treibhausgasausstoßes im gesamten Landkreis.

Weiterhin muss der Verkehr im Landkreis Lörrach zu einer klimaschonenden und nachhaltigen Mobilität umgestaltet werden. Dazu zählen der S-Bahn-Ausbau, die Verbesserung des Busnetzes und der Busbedienung, der Ausbau und die Erhaltung der Radwege, die Umsetzung des ersten Radschnellwegs im Landkreis, die Unterstützung der Initiativen der Städte und Gemeinden für nachhaltige Mobilität und die Förderung bürgerschaftlicher Initiativen.

Allerdings ist es im Zuge einer verantwortungsvollen Haushaltsplanung nicht möglich, sämtliche Handlungsansätze schon in der Variante 2 einzuplanen. Auch die personellen Ressourcen bieten hier Grenzen. Im Haushaltsentwurf enthalten sind Investitionen in die Projekte „Ausbau und Elektrifizierung der Hochrheinbahn“ sowie „Ausbau der Garten- und Wiesentalbahn“ mit ca. 800.000 Euro zusammen, zuzüglich der Projektleitung durch beauftragte Ingenieurbüros. Eingestellt sind aber auch Investitionen für den Radwegebau und die Planung des Radschnellwegs RS 7 Wiesental mit zusammen ca. 500.000 Euro, wobei in Höhe von 380.000 Euro Erträge anzusetzen sind. Darüber hinaus ist der Tarif zu fördern in Höhe von 5,2 Mio. Euro abzüglich eines Zuschusses in Höhe 1 Mio. Euro. Die Fortführung und Neubestellung von Buslinien im Umfang von 2,18 Mio. Euro stehen an. Besonders hervorzuheben ist dabei der neue Regiobus Rheinfelden-Schopfheim. Den Ausgaben stehen Tarifeinnahmen und Fördersummen in Höhe von 260.000 Euro gegenüber. Des Weiteren ist ein zeitnaher Abschluss der laufenden Machbarkeitsstudien zur Reaktivierung der Kandertal- und Wehratalbahn Anfang 2022 zu erwarten. Hier werden gemeinsame Überlegungen mit den kommunalen Partnern und dem Land angestrengt, um die weiteren Schritte zu besprechen. Für die Fortführung und Intensivierung der Beteiligung im European Energy Award und dem Klimaschutzmanagement sind 2 Personalstellen (ca. 75.000 Euro) ebenso eingestellt, wie für die Fortführung bzw. den Abschluss der „Unternehmensneutralen Interkommunalen Wärmeplanung“, welche eine Vollförderung durch das Land erfährt. Das neue Projekt „Klimaneutrale Landkreisverwaltung bis 2030“ wird mit einer neuen Stabsstelle versehen. Konkrete Aufgabe ist das Vorantreiben aller verwaltungsinternen Projekte, Aktivitäten und Maßnahmen, die mit den Themen Energieeinsparung, effiziente Energienutzung und Umstellung auf erneuerbare Energien in Zusammenhang stehen. Das sind insbesondere Bestandsaufnahme und Bilanzierung, Entwicklung und Abstimmung eines zielkonformen Treibhausgas-Reduktionsfahrplans, schrittweise Umsetzung der definierten Maßnahmen, Dokumentation der Ergebnisse, Aufbau und Durchführung eines Monitoringprozesses sowie begleitende Überzeugungsarbeit, Abstimmungen, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit.

Dem Kreistag wird es obliegen, im Zuge der Haushaltsberatungen über weitere Maßnahmen im Rahmen der Variante 3 zu entscheiden. Hier wären Maßnahmen aus dem Nahverkehrsplan anstehend, die bis Mitte 2022 umgesetzt werden könnten, so zum Beispiel die Integration von Schülerverkehren oder ergänzende Busfahrten im Wiesental. Hierfür wurden 100.000 Euro im Ansatz genannt. Weiterhin gibt es die Möglichkeit der Beratung zu den Gestaltungsmöglichkeiten als Aufgabenträger im ÖPNV sowie die Vorbereitung eines regelmäßigen standardisierten „Reportings“ zum Klimaschutz. 2022 müsste für die Konzeptionierung und das Reporting ein Ansatz von 25.000 Euro eingestellt werden. Auch ist der Dialog mit den Städten und Gemeinden sowie den Unternehmen im Landkreis zu vertiefen. Hierfür wären Personalressourcen zu schaffen.

Ein wichtiger Beitrag zur Energiewende wird auch in anderen Bereichen der Landkreisverwaltung geboten. So stellt die Überwachung und Durchsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen nach den Wärmegesetzen und der Energieeinsparverordnung sowie die Beratung der Bürger auf der Grundlage der einschlägigen Vorschriften einen wichtigen Aspekt zur Umsetzung der klimapolitischen Ziele des Landkreises dar.

Die Fahrzeugbeschaffung des Landratsamts wurde so umgestaltet, dass bei Neuanschaffungen überwiegend auf elektronische Antriebe gesetzt wird und somit die Fahrzeugflotte Schritt für Schritt umweltschonender wird.

Einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der klimapolitischen Ziele kann die Gebäudeunterhaltung liefern. Aus fiskalischen Gründen wurde diese für die Jahre 2021 und 2022 zurückgefahren. Allerdings könnten 500.000 Euro zusätzlich das Thema forcieren. Die Verwaltung wird hierzu im Laufe der Haushaltsberatungen einen konkreten Vorschlag erstellen, weshalb in Variante 3 des Variantenpapiers ein Betrag in Höhe von 500.000 Euro als noch zu konkretisierender Merkposten eingefügt wurde. Spätestens ab 2023 - lieber noch 2022 in Form einer Verpflichtungsermächtigung - sollte das Budget schrittweise erhöht und die dem Kreistag bekannte Organisationsuntersuchung hinsichtlich des dafür erforderlichen Personalbedarfs umgesetzt werden.

Auch der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft wird durch die Fokussierung auf eine regionale Bioabfallverwertung der weiteren Steigerung der Bioabfallmenge und entsprechende Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich der Qualität des Biomülls seinen Beitrag leisten.
Die Energieagentur Südwest unterstützt durch ihre Dienstleistungsangebote die klimapolitischen Ziele des Landkreises und wirbt einiges an Fördermitteln ein.

Schwerpunkt Digitalisierung

Die aktuellen, zum Teil pandemiebedingten Entwicklungen in der Arbeitswelt haben gezeigt, mit der Konzeptionierung der offenen Bürolandschaften, welche unter dem Schlagwort „New Work“ zusammengefasst werden können, der zweite Standort Landratsamt für die Zukunft richtig konzipiert wurde. Es werden nicht nur die Büroräumlichkeiten den Anforderungen einer modernen Arbeitswelt gerecht, sondern mit der elektronischen Akte ist der Abschied von der klassischen Papierakte vorangetrieben. Es ist realistisch, dass das Dezernat V bis zum Einzug in den Neubau die Papierakte weitestgehend als Geschichte betrachten wird. Weitere Voraussetzung ist, dass die Dienstleistungen den Bürgerinnen und Bürger zunehmend digital angeboten werden. Hierzu ist geplant, dass auch in den übrigen Dezernaten ab Ende des kommenden Jahres die E-Akte schrittweise eingeführt wird, um die Chancen der Digitalisierung zu nutzen. In unseren Schulen sind die Medienentwicklungspläne zertifiziert worden, nach denen auf der Basis medienpädagogischer Konzepte die digitale Ausstattung erfolgt. Unterstützend wirken hierbei die Förderprogramme im Rahmend des Digitalpakts oder das Sofortausstattungsprogramm „Unterstützung Schulen“ oder „Lehrerleih-Geräte“.

2021 konnte bei der Integrierten Leitstelle der Feuerwehren und des Rettungsdienstes in Lörrach die Umstellung vom Analogfunk auf den Digitalen Sprechfunk begonnen werden. Die Vergabe der Aufträge erfolgt Ende des dritten Quartals diesen Jahres. Bei diesem Umstellungsprozess muss die Integrierte Leitstelle an das Hochsicherheitsnetz des Digitalfunks angebunden werden. Hierbei sind komplexe technische und sicherheitstechnische Vorgaben zu erfüllen. Nach der vollständigen und funktionalen Anbindung der Integrierten Leitstelle an den Digitalfunk wird in einem weiteren Schritt voraussichtlich 2023 die Umstellung auf Digitalfunk bei den Feuerwehren im Landkreis erfolgen. Vorteile sind die höheren Leistungs- und Funktionalitätsgrenzen gegenüber dem Analogfunk, eine verbesserte Sprechqualität, die Zuwendeverschlüsselung, mehr Rufgruppen als Funkkanäle, z. B. für Lokalgruppen oder die Möglichkeit der behördenübergreifenden Kommunikationen in gemeinsamen Funkgruppen wie den Hilfsorganisationen. Mit einer Netzabdeckung von mehr als 99 % der Fläche Deutschlands und einer Netzverfügbarkeit von etwa 99,95 % ist der Digitalfunk BOS zu einer wichtigen Grundlage für die Arbeit von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) geworden.

Für die Digitalisierung ist der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Lörrach für alle Städte und Gemeinden und den Landkreis das zentrale Instrumentarium zur Errichtung des Backbonenetzes und der Ortsnetze. Beim Backbonenetz rückt der Bauabschluss näher und der Fokus liegt zunehmend auf dem Ortsnetzausbau und dem Netzbetrieb. So sind Bau und Inbetriebnahme sämtlicher Aktivtechnik-Standorte (PoP) und des Rechenzentrums sowie die Steigerung der Anschlusszahlen im kommenden Jahr geplant.

Weiterhin arbeiten wir mit den Städten und Gemeinden im Digitalisierungsforum zusammen, um für alle gute Voraussetzungen bei der Umsetzung der zahlreichen und vielfältigen Aufgaben zu erzielen.

Mit dem Projekt „Zukunfts.Raum.Schwarzwald“ werden die Aktivitäten der Wirtschaftsförderung Südwest in Richtung Digitalisierung, Innovation, Agilität und Unternehmensmobilität gebündelt. Hier soll der Landkreis sich in den nächsten Jahren mit 25.000 Euro jährlich einbringen.

Die luftgebundene digitale Vermessung ist Innovationsträger und ebenfalls Beitrag zur Digitalisierung. Der Kreistag hat 2020 für das UAV-Drohnen-System Mittel bereitgestellt. 2021 wurde mit Versuchen begonnen, die aufwändigen Flächenmessungen im Zuge landwirtschaftlicher Entwicklungskontrollen durch Befliegung und automatisierte Vermessung abzulösen. Fachvertreter aus anderen Bundesländern und des Landwirtschaftsministeriums Baden-Württemberg sind in die Versuche eingebunden und hochinteressiert an unseren Ergebnissen. Wenn uns die Verfahrensumstellung gelingt, hat das bedeutende Effizienzsteigerungen zur Folge. Diese sind jetzt schon feststellbar z. B. bei der regelmäßigen Vermessung der Deponie Scheinberg, die mittlerweile nahezu vollständig automatisiert erfolgt. Bewährt hat sich das System ebenso bereits in der Flächenüberwachung bei den Hangrutschungen in Schopfheim zu Beginn des Jahres. Weitere Anwendungen in den Bereichen Forst, Katastrophenschutz und Landschaftsüberwachung sollen 2022 angegangen werden.

Im Bereich Soziales und Jugend wird die Fortführung der Digitalisierung in den kommenden Jahren eine wichtige Rolle spielen. Die Zukunft erfordert die Balance zwischen der Nutzung von digitalen Gesprächs- und Beratungssettings mit der Notwendigkeit des persönlichen Kontakts und der Beziehungsebene so zu finden, dass eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten entsteht. Dabei sind für Menschen, die nicht befähigt sind, digitale Möglichkeiten und Angebote zu nutzen, auch künftig Alternativen bereitzustellen. Allerdings ist die Digitalisierung auch in diesem Bereich für die Attraktivität des Landkreises als Arbeitgeber zwingend notwendig.

Schwerpunkt Bildung und Soziales

Auf die Verantwortung des Landkreises Lörrach für seine beruflichen Schulen und SBBZ habe ich schon hingewiesen. 2022 wird der große regionale Schulentwicklungsprozess im ersten Quartal mit der Fertigstellung der Kfz-Abteilung in der Gewerbeschule Rheinfelden abgeschlossen sein. Unter Einhaltung des Kostenrahmens ist es gelungen, alle drei Standorte zu modernisieren und damit attraktiv zu gestalten. Allerdings sind in den nächsten Jahren erhebliche Unterhaltungs-, Sanierungs- und ggf. auch Neubaumaßnahmen in den Schulen ebenso erforderlich wie der weitere Ausbau der Digitalisierungsstrategie.

Der Zugang zur Bildung fängt jedoch weitaus früher an und damit bin ich bei den Themen des Bereichs Soziales und Jugend. Auch wenn die beiden Teilhaushalte für 2022 deutliche Steigerungen der Aufwendungen und der Zuschussbedarfe aufweisen (Teilhaushalt 6 um rd. 6,4 % auf insgesamt 85.709.82 Euro und Teilhaushalt 7 um 7,4 % auf insgesamt 42.808.802 Euro), so bewegen sie sich im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung. Dass der Landkreis Lörrach eine besondere sozialstrukturelle Belastung trägt, zeigt sich gerade im Landkreisvergleich durch die hohen Zuschussbedarfe in den genannten Teilhaushalten.

Gleichzeitig lag aber im Landkreis im Jahr 2017 das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte an dritter Stelle in Baden-Württemberg direkt nach den Stadtkreisen Heilbronn und Baden-Baden. Das hängt u. a. mit dem hohen Anteil an Berufspendlern in die benachbarte Schweiz und den damit verbundenen hohen Einkommen zusammen. Doch viele Menschen können an diesem Wohlstand aus unterschiedlichen Gründen nicht partizipieren, so dass mit der strategischen Ausrichtung der Sozialstrategie auf die Bereiche Prävention und Empowerment zwei wichtige Ansätze entwickelt wurden, um dieser heterogenen Situation entgegenzuwirken und sozialstrukturelle Belastungen nachträglich abzubauen.

Die Corona-Pandemie hat die stabile und positive Entwicklung im Rahmen des SGB II gestoppt. Der Landkreis hatte im Jahr 2020 im SGB II den höchsten Zuwachs an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Baden-Württemberg (Jobcenter Landkreis Lörrach plus 16 %, Durchschnitt Baden-Württemberg 7 %).

Ein Schwerpunkt 2022 ist der Übergang Schule – Beruf. Eine optimale Verzahnung der Leistungen des Jobcenters und der Jugendhilfe ist elementar. Diesem Thema wird sich auch die Jugendberufsagentur widmen, die seit 2019 eine gemeinsame Dienststelle in Rheinfelden hat. Unsere Jugendlichen sind die Fachkräfte von morgen. Keine Person darf uns verlorengehen, denn jeder und jede, die den Einstieg ins Berufsleben nicht schafft, birgt ein hohes Risiko für spätere Transferleistungsbezüge.

Die zur Entlastung der Haushalte 2021 nicht nur des Landkreises, sondern auch insbesondere der Städte und Gemeinden, vorgenommenen Kürzungen im Bereich Soziales und Jugend werden zurückgenommen, da Kinder und Jugendliche vor allem aus belasteten Familien und Menschen in sozialen Problemlagen von den Auswirkungen der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen besonders stark betroffen sind und es nicht zielführend wäre, die mit den Kürzungen verbundenen Folgen verfestigen zu lassen. Der Jugendhilfe- und der Sozialausschuss werden sich intensiv mit dieser Thematik beschäftigen.

Mit Blick auf die künftige Entwicklung der Kreisfinanzen macht die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen Sorge, da der Zuschussbedarf überproportional deutlich in den letzten Jahren gestiegen ist. Im Jahr 2016 lag er im „Ist“ bei ca. rd. 32 Mio. Euro und wird voraussichtlich im Plan 22 bei 50 Mio. Euro liegen. Um diese Steigerungsraten auch vor dem Hintergrund des neuen BTHG abzuflachen, braucht es verschiedene Ansätze und Maßnahmen. Die Umsetzung der Vorgaben des BTHG und des Landesrahmenvertrages in ihrer Komplexität erfordern eine konsequente Steuerung, die vornehmlich durch die Mitarbeitenden im Teilhabemanagement umgesetzt werden müssen. Derzeit wird zwischen Leistungserbringern und Kommunalen Spitzenverbänden darum gerungen, auf der Basis des Rahmenvertrages BTHG eine möglichst einheitliche Leistungs- und Vergütungssystematik in Baden-Württemberg aufzubauen. Es ist schon heute erkennbar, dass die Aufwendungen in der Eingliederungshilfe durch das BTHG in den kommenden Jahren landesweit weiter ansteigen werden.

Neben den finanziellen Aspekten ist das Ziel, gleichwertige Lebensverhältnisse für Menschen mit Behinderung in Baden-Württemberg zu erzielen, wesentlich und die Weiterentwicklung zwingend erforderlich. Dieses unterstützt der Landkreis vollumfänglich.

Bei der sog. Ambulantisierungsquote liegt der Landkreis Lörrach mit 46,9 % deutlich über dem Landkreisdurchschnitt mit 42,1 %. Damit kommen wir dem vom Kreistag formulierten Wirkungsziel, dass Menschen mit Behinderung im Landkreis Lörrach so normal wie möglich leben sollen bzw. soviel Teilhabe wie möglich haben sollen, näher.

Die steigenden Aufwendungen im Teilhaushalt 6 sind teilweise auf gesetzliche Vorgaben auf Bundesebene zurückzuführen. Beispiel ist die zum 01.01.2022 wirksame Erhöhung der angemessenen Mieten nach dem Wohngeldgesetz, die 2022 Mehraufwendungen i. H. von ca. 500.000 Euro erwarten lassen, im Jahr 2023 1,2 Mio. Euro und im Jahr 2024 1,7 Mio. Euro. Das sind Entwicklungen, die sich jeder Steuerung des Landkreises Lörrach entziehen.

Gesetzliche Neuregelungen beeinflussen auch den Teilhaushalt 7, so z. B. das Kinder- und JugendStärkungsgesetz. Ziel ist es, mit einer modernen Kinder- und Jugendhilfe vor allem diejenigen Kinder und Jugendlichen und jungen Volljährigen zu stärken, die besonderen Unterstützungsbedarf haben. Diese Intension entspricht unserer Sozialstrategie, Prävention und Empowerment.

In den vergangenen zwei Jahren haben sich die Heimunterbringungen bei den Hilfen zur Erziehung außerplanmäßig entwickelt und liegen in diesem Jahr bei 10 % über Plan. Eine ähnliche Entwicklung zeichnet sich bei den Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen ab. Grundsätzlich ist – und dies nicht nur vor dem Hintergrund der Folgen der Covid-19-Pandemie – davon auszugehen, dass sich die Fallzahlen bei den stationären Hilfen zur Erziehung sowie Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit seelischen Behinderungen in den kommenden Jahren fallzahlmäßig nach oben entwickeln werden. Ursache dafür sind die erheblich gestiegenen Belastungen innerhalb der Familie. Auch Probleme vorgelagerter Systeme wie im Gesundheitswesen, Schule oder Kindertageseinrichtungen wirken sich auf die Inanspruchnahme von Leistungen der Jugendlichen aus. Hier gilt es, entgegenzuwirken und die Themen und Problemstellungen in vernetzten Strukturen anzugehen. Wichtige Kooperationspartner sind dabei die Städte und Gemeinden, Schulen, Polizei, Beratungseinrichtungen und medizinische Angebote. Runde Tische sollen hier zielführend eingesetzt werden. Je besser und früher von den Bedarfs- und Notlagen in Familien Kenntnis erlangt ist, umso geeignetere, erforderliche und passgenaue Hilfen können zur Verfügung gestellt und die betroffenen Familien motiviert werden, diese Hilfen anzunehmen. Der Fokus darf sich dabei nicht nur auf die Kinder und Jugendlichen richten, sondern auch auf die vorhandenen Möglichkeiten und Ressourcen der Eltern. Die strategische Ausrichtung, Hilfen und Unterstützung so niederschwellig und frühzeitig wie möglich anzubieten, um dadurch spätere und höherschwellige und damit kostenintensive Leistungen zu vermeiden, wurde immer wieder als Leitprinzip der Sozialstrategie verfestigt.

Eine wichtige Rolle spielen seit 2019 die Präventionsketten. Das Konzept „Alle dabei! Wir für die Kinder im Landkreis Lörrach“ wurde im Jugendhilfeausschuss im September vorgestellt. Es führt die sehr gut im Landkreis etablierten frühen Hilfen im Sinne einer Präventionskette fort und setzt an den Kindertageseinrichtungen als erste Bildungsinstitution in diesem Lebensabschnitt an. Chancengleichheit soll schon bei den frühkindlichen Bildungsprozessen gewährt werden, um somit die Armutsfolgen durch gescheiterte Bildungskarrieren in einem frühen Stadium zu verhindern.

Personalstellen

Auf der Basis von Kreistagsbeschlüssen, gesetzlichen Vorgaben oder Aufgabenzuwächsen kommen wir 2022 nicht umhin zusätzliche, überwiegend gegenfinanzierte Stellen zu schaffen. Diese werden im Einzelnen in den Fachausschüssen und im Verwaltungsausschuss diskutiert werden. Wie in den vergangenen Jahren wird eine pauschale Kürzung i. H. v. 750.000 € vorgenommen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Nachsehen, wenn meine Haushaltsrede auf einige zentrale Themen wie den Bau des neuen Klinikums oder die Weiterentwicklung des Eigenbetriebs Heime nicht eingeht, sondern sich auf die für die Weichenstellung im Rahmen der Umsetzung der Landkreisstrategie 2035 genannten Aspekte bezieht. Weitere zahlreiche Ziele, Aufgabenstellungen und Themen werden wir in den vor uns liegenden Wochen bis zum Haushaltsbeschluss diskutieren. Ich möchte an dieser Stelle Ihnen Dank sagen, dass Sie für die Verwaltung, die Eigenbetriebe und Gesellschaften des Landkreises in der Pandemie Verständnis haben, dass vieles dem pandemischen Geschehen unterzuordnen war. Auch jetzt können wir noch nicht überall so arbeiten, wie es vor der Pandemie erfolgte. Stattdessen werden wir uns weiterhin mit dieser auseinandersetzen müssen. Allerdings versuchen wir, so gut es geht, die Themen voranzutreiben, die für die Lebensqualität der Menschen im Landkreis Lörrach in Zukunft bestimmend sein werden.

An dieser Stelle möchte ich allen Mitarbeitenden danken, die im vergangenen Jahr unter erheblichen Druck sowohl im Bereich der Pandemiebekämpfung und ihrer Folgen sowie an ihren originären Arbeitsplätzen ihre Leistung erbracht haben. Wir sind sehr dankbar, dass wir uns immer und jederzeit auf unsere Mitarbeitenden verlassen konnten und können und im guten Austausch mit dem Personalrat einige für die Mitarbeiterbindung und –gewinnung wichtige Fragestellungen weiterentwickeln konnten. Schon jetzt danke ich insbesondere den Damen und Herren Dezernentinnen und Dezernenten und ihren Kolleginnen und Kollegen für die Unterstützung der Vorbereitung des Haushaltsentwurfs 2022 und wünsche uns allen eine konstruktive Beratungszeit.