Aktuell

Rede der Landrätin zum Haushalt 2021


--- Es gilt das gesprochene Wort ---
 
Sehr geehrte Damen und Herren Kreisrätinnen und Kreisräte,
das Jahr 2020 hat sich pandemiebedingt völlig anders entwickelt, als wir das hätten voraussehen können. Ein „Lockdown“, der keiner im Sinne einer allgemeingültigen Definition war, hat uns zwar vor Szenarien bewahrt, wie wir sie teilweise in anderen europäischen Ländern beobachten mussten, doch gleichzeitig erkennen wir erhebliche gesellschaftliche Folgen und wirtschaftliche Auswirkungen in einem Maß, das uns unbekannt und noch nicht endgültig abschätzbar ist. Die daraus resultierenden Unsicherheiten werden auch das Jahr 2021 maßgeblich beeinflussen.
 

Kreisumlage 2021


Deswegen bringe ich einen Haushalt für 2021 ein, der zum ersten Mal in meiner Amtszeit kein ausgeglichenes und somit auch nicht das vom Kreistag geforderte positive ordentliche Ergebnis von 860.000 Euro ausweist, das eigentlich über einen Zeitraum von 10 Jahren die Refinanzierung der 2018 geleisteten Kapitalerhöhung unserer Kreiskliniken GmbH zum Neubau des Zentralklinikums sicherstellen sollte. Stattdessen sieht der Haushaltsentwurf ein Minus von 2.815.500 Euro vor und weicht damit minus 3.675.500 Euro von dem vom Kreistag vorgegebenen positiven ordentlichen Ergebnis ab.
Trotzdem gelingt es bei Haushaltseinbringung nicht, den Kreisumlagehebesatz bei 32,1 v. H. zu halten. Es wird vorgeschlagen, diesen auf 32,72 Punkte zu erhöhen.
 

Verträgt sich das mit der wirtschaftlichen Situation der Gemeinden und Städte?


Auch wenn wir zum jetzigen Zeitpunkt von einer leichten Erhöhung des Hebesatzes ausgehen müssen, befinden wir uns in der Solidarität mit den Gemeinden und Städten, die nicht nur Corona bedingt teilweise sehr schwierige wirtschaftliche Verhältnisse zu bewältigen haben, sondern auch mit den Folgen z. B. klimatischer oder gesetzlicher Veränderungen kämpfen.
Die Landkreisordnung formuliert im § 1 Abs. 1 „Der Landkreis fordert das Wohl seiner Einwohner, unterstützt die kreisangehörigen Gemeinden in der Erfüllung ihrer Aufgaben und trägt zu einem gerechten Ausgleich ihrer Lasten bei.“
Die Ausgleichsfunktion hat die Herstellung einheitlicher Lebensverhältnisse im Landkreisgebiet zum Ziel. Diese Ausgleichsfunktion findet ihren Niederschlag auch in der strategischen Ausrichtung des Landkreises unter dem Motto „Gemeinsam Zukunft gestalten – Landkreis Lörrach 2025“, wonach die übergreifenden Leitsätze festlegen, dass die finanzielle Stabilität des Landkreises und seiner Städte und Gemeinden das Fundament unseres zukunftsgerichteten Handelns sei und nur in einem vertrauensvollen Miteinander von Städten und Gemeinden mit dem Landkreis diese Strategie verwirklicht werden kann.
Unserem Denken und täglichen Arbeiten sind diese Leitsätze immanent. Es gibt keinen Teilhaushalt der Dezernate, der nicht Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger oder direkt für die Kommunen beinhaltet. Es kann nicht bestritten werden, dass die Kreisumlage entgegen ihrem ursprünglichen Charakter als Instrument der Spitzenfinanzierung zu einer der wichtigsten selbstbestimmbaren Einnahmequellen der Landkreise geworden ist. Doch es geht hier nicht nur um eine bedeutende Einnahmequelle, sondern vor allem auch um das Ausgleichsinstrument.
Vor diesem Hintergrund war es für uns eine Selbstverständlichkeit, in den vergangenen Monaten den Haushalt systematisch zu überprüfen, ob und wo Einsparungen, Verschiebungen oder Umverteilungen denkbar sind.
Mir ist sehr wichtig zu betonen, dass die Freundschaft, Solidarität und Kooperation zwischen Gemeinden, Städten und Landkreis sich nicht schwerpunktmäßig über die Höhe des Hebesatzes der Kreisumlage definieren darf, sondern Förderprogramme, insbesondere auch die Strukturförderung des Landkreises, Serviceleistungen des Landkreises mit den Angeboten der WSW, der Energieagentur, der Fachkräfteallianz oder dem Kreismedienzentrum, Beratungen in Bau-, Umwelt-, Sozialrecht oder Unterstützung in der Land- und Forstwirtschaft exemplarisch zu nennen sind, mit denen der Landkreis seiner Ausgleichsfunktion gerecht wird.
Dankbar sind wir, dass uns in dieser schwierigen Situation Europa, Bund und Land schnelle Hilfsprogramme, aber auch Konjunktur- und Krisenbewältigungsprogramme in einem erheblichen Umfang zur Verfügung gestellt haben, um Arbeitsplätze und Wirtschaft zu sichern und Länder und Kommunen zu stärken. Allein das Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket des Bundes umfasst 130 Milliarden Euro. Zur Verringerung der Folgewirkung der COVID-19-Pandemie gewährt der Bund allen Gemeinden für die im Jahr 2020 zu erwartenden Gewerbesteuermindereinnahmen zu gleichen Teilen mit dem Land Baden-Württemberg einen pauschalen Ausgleich auf der Basis des Grundgesetzes. Weiterhin gewährt der Bund zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen dauerhaft weitere 25 % und somit insgesamt bis zu 74 % der Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Im Bereich der Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs erfolgt eine einmalige Erhöhung der Regionalisierungsmittel auf
2,5 Mrd. € in diesem Jahr. Auch wird das CO₂-Gebäudesanierungsprogramm für 2020 und 2021 ebenso aufgestockt wie Förderprogramme des Bundes zur energetischen Sanierung kommunaler Gebäude oder zur Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen. Ganz wesentlich ist der Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst, der eine nachhaltige personelle und digitale Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes vorsieht und Mittel in Höhe von 4 Mrd. € vorhält.
 

Warum kann nicht auf eine KU-Hebesatzerhöhung verzichtet und ein höheres „Minus“ ausgewiesen werden?


Meine Damen und Herren, es ist zu betonen, dass ohne diese hier nur auszugsweise genannten Maßnahmen und Mittel die kommunale Familie weitestgehend nicht mehr handlungsfähig wäre, mehr Arbeitsplätze schon entfallen und die wirtschaftlichen Auswirkungen noch stärker zu spüren sein würden. Offenkundig ist ebenso, dass damit nicht alle Herausforderungen bewältigt sind. Die Haushaltsstruktur des Landkreises umfasst drei Kostenblöcke:
Soziale Transferleistungen, Personalaufwendungen und Sachkosten.
Wenn Sie sich die drei Blöcke anschauen, wird unser Dilemma schon sichtbar.
Der weiterhin steigende Zuschussbedarf der sozialen Transferleistungen der Teilhaushalte 6 und 7 belastet den Haushalt 2021 mit einem Zuschussbedarf in Höhe von
– 95,27 Mio. €. Das ist eine Steigerung von 9,47 Mio. € zu 2020 und ist gekennzeichnet insbesondere durch höhere Transferaufwendungen bei der Eingliederungshilfe, der Hilfe zur Pflege oder den stationären Aufwendungen der Jugendhilfe. Einfluss nehmen aber auch die Fallzahlenentwicklung und Kostensteigerungen z. B. bei den Pflegesätzen. Hinzu kommen höhere Personalkosten auch der Leistungserbringer durch Tariferhöhungen. Sie können sich vorstellen, dass bei der Höhe der Transferaufwendungen selbst kleine prozentuale Erhöhungen die Fallkosten enorm beeinflussen und mit Hinblick auf die Gesamtaufwendungen Steuerungspotenziale bei Fallkosten kaum bestehen. Ich bitte, aus diesen Worten auf keinen Fall Kritik an Leistungserbringern oder gar Antragstellern zu hören. Es ist selbstverständlich, dass bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen kein Ermessen besteht und die Leistungen zu bewilligen sind. Vielmehr muss unsere Sozialstrategie ansetzen, bevor der Fall ein Fall ist. D. h. wir müssen weiterhin die sozialen Strukturen im Vorfeld der Leistungsgewährung, am besten noch lange vor der Antragstellung stärken und die präventiven Ansätze aus der Sozialstrategie weiterführen.
Im Stellenplan 2021 haben wir eine Nettonull vorgesehen. Angesichts der in einigen Bereichen stark steigenden Fallzahlen, der Komplexität der Fallbearbeitung und der Zuweisung neuer Aufgaben ist dieses kaum zu vertreten, aber vor dem Hintergrund der gesamtwirtschaftlichen Situation zwingend. Zudem profitieren wir 2021 von einem Einmaleffekt durch die Erstattung der allgemeinen Versorgungsumlage resultierend aus der Forstreform in Höhe von 1,4 Mio. €, so dass sich die Nettopersonalkostensteigerung auf 0,3 Mio € bei einem Gesamtpersonalaufwand von 66,02 Mio. € beschränken lässt. Zudem wurde eine pauschale Kürzung von 704.300 € für Vakanzen im Rahmen von Fluktuationen und Langzeiterkrankungen über den Gesamtpersonalhaushalt eingeplant.
Sachkosten in Höhe von 61,12 Mio. € stehen Erträge von 32,42 Mio. € gegenüber. Durch die Einsparvorschläge der Verwaltung in Höhe von rd. 3,3 Mio. € hat sich das Saldo auf 28,7 Mio. € reduziert.
An dieser Stelle möchte ich um Beachtung bitten, dass wir alle sich positiv auswirkenden Umstände wie die Prognose der Septembersteuerschätzung 2020, mit der ein Kopfbetrag von 737 € festgelegt wurde oder Einsparungsvorschläge in diesen Zahlen berücksichtigt sind.
 

Rahmendaten und Bedingungen


Bevor ich auf die unseren Haushalt 2021 konkret belastenden und entlastenden Faktoren eingehe, möchte ich noch Rahmendaten und Bedingungen nennen.
Das Volumen für das Haushaltsjahr 2021 beträgt 301.874.800 €. Dem stehen Erträge in Höhe 299.059.300 € gegenüber, was im ordentlichen Ergebnis zu einem Defizit von 2.815.500 € führt. 2021 sind für Investitionen 18.575.700 € bereitzustellen. Der Saldo aus der Finanzierungstätigkeit wird bei 12.864.300 € liegen. Bei den für den Haushalt geltenden Rahmenbedingungen habe ich in den vergangenen Jahren auf das 5-Milliarden-Paket des Bundes zur Entlastung der Kommunen verwiesen, welches eine kommunale Entlastung in Höhe von jährlich 5 Mrd. € ab 2018 bedeutet und ergänzt wurde durch den Referentenentwurf der Bundesregierung vom 29. August 2019, wonach die Umsatzsteueranteile, die den Städten und Gemeinden zugutekommen, um 1 Mrd. € erhöht und im Gegenzug der flüchtlingsbedingte KdU-Anteil, der den Landkreisen zugutekommt, um 1 Mrd. € verringert wurde. Die ursprünglich bis 2019 befristete Entlastung bei den Kosten der Unterkunft und Heizung für Bedarfsgemeinschaften mit anerkannten Asyl- und Schutzberechtigten wurde für die Jahre 2020 und 2021 mit der Anhebung der Bundesbeteiligung verlängert. Ich möchte nicht auf die einzelnen Kosten und deren Umverteilung eingehen, sondern nur so viel aussagen, dass von diesen 5 Mrd. Bundesentlastung 427 Mio. € 2021 an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg (90,7 %) und an die Landkreise nur 44 Mio. € (9,3 %) fließen. Hier lässt sich die Diskrepanz zwischen Entlastung einerseits und Aufgabenträgerschaft andererseits erkennen. Für den Landkreis Lörrach bedeutet dies im Jahr 2020, dass die kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit 9,357 Mio. € einen Großteil der Entlastung erhalten, obwohl bei ihnen keine Aufwendungen für Sozial- und Jugendhilfeleistungen entgegenstehen, während sich der Kreis
mit einem Anteil von 1,222 Mio. € Entlastung begnügen musste. Dass die Bundesmittel, welche an die Städte und Gemeinden fließen, dem Kreishaushalt fehlen, wird auch daraus ersichtlich, dass die Differenz zwischen dem Nettoressourcenbedarf im Sozialwesen und der Kreisumlage im Haushalt 2021 rd. 15,2 Mio. € beträgt.
Trotzdem wird die Kreisumlage auch 2021 deutlich unter dem Nettoressourcenbedarf Soziales in Höhe von 129,3 Mio. € liegen. Der Anteil des Nettoressourcenbedarfs Sozialwesen an der Kreisumlage steigt auf 113,24 % und zeigt eindeutig auf, dass der Landkreis die Finanzkraft seiner Städte und Gemeinden keinesfalls einschränkt, sondern sogar weniger Kreisumlage einzieht, als es zur Deckung des Sozialetats notwendig wäre. Vor dem Hintergrund der vom Landkreis im Rahmen seiner Ausgleichsfunktion im Übrigen erbrachten Leistungen ist es daher bedauerlich, die Finanzpolitik des Kreises als eine „banale Art, Politik zu machen“ (Zitat von Herrn Oberbürgermeister Dietz in der Badischen Zeitung am 7. Oktober 2020) zu betiteln. Hier scheint das System der Finanzierung des Landkreises noch nicht vollumfänglich durchdrungen. Der Landkreis kommt im Rahmen seiner Landkreisstrategie im Hinblick auf Zielkonflikte zwischen strategischen Handlungsschwerpunkten im Themenkomplex Soziales, Jugend & Familie und der Finanzierbarkeit, welche sich schon im von mir zitierten Leitsatz zur finanziellen Stabilität des Landkreises und der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gespiegelt hat, nach. Da der soziale Zuschussbedarf den Kreishaushalt sowohl aufgrund seines Volumens als auch durch seine Steuerungsmöglichkeiten maßgeblich beeinflusst, wird die Entwicklung der Kreisumlage auch in Zukunft von der Entwicklung des sozialen Zuschussbedarfs abhängen. Hier sitzen die Städte, Gemeinden und der Kreis in einem Boot, da die Transferleistungen des Kreises direkt den bedürftigen Bürgerinnen und Bürgern der Städte und Gemeinden zugutekommen.
Unabdingbar für eine moderate Steigerung der finanziellen Belastungen der kommunalen Familie ist jedoch, dass das Land in den Bereichen des Asylbewerberleistungsgesetzes Leistungen für Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung sowie die Übernahme der durch die Umsetzung des BTHG entstehenden Mehrkosten Landesmittel in kostendeckendem Umfang zur Verfügung stellt.
Insofern ist auch zu berücksichtigen, dass die Entwicklung seit 2008 aufzeigt, dass sich die prozentuale Erhöhung der Kreisumlage unter der prozentualen Erhöhung der Steuerkraftsummen der Gemeinden bewegt. Das macht deutlich, dass die Gemeinden im stärkeren Umfang als der Landkreis von der gestiegenen Steuerkraft profitieren.
Das Land Baden-Württemberg muss auf der Basis der Maisteuerschätzung sowohl 2020 als auch 2021 mit Steuermindereinnahmen rechnen, die ca. 10 % niedriger ausfallen (3,3 Mrd. €/3,5 Mio. €). Die für die Bemessung der Kreisumlage 2021 maßgeblichen Steuerkraftsummen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Landkreis Lörrach im Jahr 2019 sind um rd. 0,5 Mio. € (- 0,14 %) gegenüber dem Vorjahr gesunken. Im Vergleich zum Landesdurchschnitt mit einem Anstieg von 1,43 % sinken die Steuerkraftsummen 2021 (Basisjahr 2019) der kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Landkreis bereits vor dem Corona-bedingten Einbruch in 2020. Damit liegt der Landkreis bei der Steuerkraftsumme mit 1.524 €/Einwohner deutlich unter dem Landesdurchschnitt mit 1.595 €/Einwohner. Auch dieses ist bei der Gesamtbetrachtung des Kreishaushalts zu berücksichtigen.
Zu den ordentlichen Aufwendungen und ordentlichen Erträgen verweise ich auf die Ihnen eingeblendeten Folien.
 

Belastende und entlastende Faktoren


Gleiches gilt für die fiskalisch belastenden und erleichternden Einflussfaktoren. Es zeigt sich deutlich, dass die Transferleistungen Sozial- und Jugendhilfe den größten Anteil an den belastenden Einflussfaktoren ausmachen und es bei den erleichternden Einflussfaktoren der Verwaltung gelungen ist, Vorschläge für Einsparungen in Höhe von 3,3 Mio. € für 2021 vorzusehen. An dieser Stelle möchte ich deutlich machen, was die Einbringung eines nicht positiven bzw. nicht ausgeglichenen Haushalts für den Landkreis bedeutet. Jeder Euro, der nicht aus dem laufenden Ergebnishaushalt erwirtschaftet wird, fehlt zur Finanzierung des Investitionsvolumens. Folge ist eine steigende Verschuldung, da Darlehen mit einem größeren Umfang aufgenommen werden müssen.
Vor dem Hintergrund des Bürgschaftsvolumens für die Kliniken GmbH hat das Regierungspräsidium Freiburg darauf hingewiesen, dass Zahlungsmittelüberschüsse aus dem Ergebnishaushalt zu erwirtschaften sind.
Des Weiteren ist damit zu rechnen, dass die Steuerkraftsumme 2020 sinkt, was sich 2022 für den Kreishaushalt bemerkbar machen wird. Ein Aufholen des Defizits aus 2021 zusätzlich zu einer Steigerung der Kreisumlage wegen der sinkenden Steuerkraftsumme würde von den Gemeinden und Städten wohl kaum angenommen.
Weiterhin gilt es zu beachten, dass je größer der Fehlbetrag ist, desto größer ist der von der Kreisumlage ungedeckte Nettoressourcenbedarf Soziales. Dieses strukturelle Defizit würde dazu führen, dass der Kreisumlagesprung von 2021 auf 2022 noch größer würde.
Insofern bitte ich, dieses Thema nur mit Blick auf die Folgejahre zu diskutieren. Für die Gemeinden und Städte dürften sprunghafte Anstiege weniger gut zu verkraften sein als eine kontinuierliche Entwicklung.
 

Investitionen


Der Landkreis wird weiterhin ein hohes Investitionsvolumen tragen müssen. Der Ausbau der Garten- und Wiesentalbahn sowie die Elektrifizierung der Hochrheinstrecke, aber auch der Neubau 2. Standort Landratsamt oder einer Gemeinschaftsunterkunft tragen dazu bei. Für den Zeitraum 2020 bis 2024 gehen wir von 80,1 Mio € einschließlich Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2019 aus. Die Finanzierung der Investitionen erfolgt 2020 bis 2024 auf der Basis des 3-Säulen-Modells aus Bestand an Liquidität (8,8 Mio €), regelmäßiger Erwirtschaftung eines Zahlungsmittelüberschusses aus laufender Verwaltungstätigkeit (21,9 Mio. € ) und der Darlehensfinanzierung (49,4 Mio. €). Die weiteren Investitionsschwerpunkte sind den eingeblendeten Folien zu entnehmen.
 

Finanzierung des Investitionsvolumens


Mit Blick auf das 3-Säulen-Modell ist nochmals festzuhalten, dass die Liquidität zunächst vorrangig für die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit zur Verfügung stehen muss. Die positiven Ergebnisse aus laufender Verwaltungstätigkeit der vorangegangenen Jahre trugen zu einer soliden Liquiditätsausstattung bei. Die nun aufgezeigte frei verfügbare Liquidität in Höhe von 8,8 Mio. € wird vollständig zur Finanzierung der Ermächtigungsübertragungen für Investitionen in Höhe von 18,8 Mio. € aus 2019 benötigt. Je nach Zahlungsmittelabfluss wird somit die erste Säule der Finanzierung die frei verfügbare Liquidität wohl spätestens im Jahr 2021 aufgebraucht sein. Das ist ein wesentlicher Aspekt bei der Beurteilung der Frage, inwieweit es sich der Landkreis erlauben kann, einen nicht ausgeglichenen Haushalt zu beschließen.
Der Kreistag war sich einig, dass die Aufgabenerfüllung nur mit entsprechenden Investitionen möglich ist und sieht vorausschauend, dass auch in Zukunft weitere Investitionsmaßnahmen erforderlich sein werden. Das derzeitig niedrige Zinsniveau wird die Finanzsituation des Landkreises auch in den nächsten Jahren noch begünstigen. Allerdings ist nicht abschätzbar, wie sich die Zinsen langfristig entwickeln werden, so dass sich der Kreistag auch dieses Risikos selbstverständlich bewusst sein muss. Wie in der Vergangenheit wird auch 2021 und in den Folgejahren nur das bewältigt werden können, was unabdingbar erforderlich ist.
Abweichend von den Haushaltsreden der Vorjahre möchte ich auf die Teilhaushalte und Gesellschaften nur noch sehr kurz eingehen. Der Kreistag wird sich in den jeweils zuständigen Ausschüssen vertieft den Themen der jeweiligen Teilhaushalte, Eigenbetriebe und Gesellschaften widmen.

 
Mobilität, Umwelt & Strukturpolitik


Neben den wesentlichen strategischen Schwerpunkten aus der Landkreisstrategie Mobilität, Energie & Umweltschutz sowie Wirtschaft & Strukturpolitik gehören zentrale Daueraufgaben in diesen Bereich wie das Thema Umwelt- und Arbeitsschutz, Schülerbeförderung, Kfz-Zulassung und Führerscheine oder der Straßenbetriebsdienst auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßenebene. Auch diese Aufgabenstellungen kommen allen Einwohnerinnen und Einwohnern des Landkreises und damit den Kommunen zugute. Wesentliche Kostenblöcke finden sich in der Schülerbeförderung zu kreiseigenen Schulen auch unter Wahrung von Infektionsschutzanforderungen, der Erstattung von Schülerbeförderungskosten anderer Schulträger, der Förderung des Tarifverbundsystems einschließlich deutlicher Tarifabsenkungen mit ca. 5,15 Mio. € sowie die Er- und Unterhaltung des überörtlichen Straßennetzes von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Hinzu kommt der laufende Aufwand im ÖPNV mit Betriebskostenzuschüssen bzw. Busbestellungen in Höhe von ca. 1,33 Mio. €. Bei diesem Aufwand handelt es sich ebenso um einen solchen, der unmittelbar allen Städten und Gemeinden zugutekommt. Strategisch bedeutsam sind 2021 die Schienenpersonennahverkehrsprojekte wie die Elektrifizierung und der Ausbau der Hochrheinbahn mit dem Start des Planfeststellungsverfahrens, der Ausbau der Garten- und Wiesentalbahn mit dem Start der Grund- und Entwurfsplanung für die vom Land zugesagte Taktverdichtung zwischen Basel Badischer Bahnhof und Lörrach und für den neuen S-Bahn-Haltepunkt am Campus Zentralklinikum sowie die weitere Studie im Kandertal mit dem Ziel der deutlichen Verbesserung des öffentlichen Verkehrs. Auf die weiteren Themen zum Nahverkehrsplan oder weitere Verkehrsinfrastrukturprojekte, insbesondere auch der A98, der B 317 oder der Rheintalbahn werden wir im Ausschuss eingehen. Ein besonderes Projekt mit den Gemeinden und Städten zusammen ist das vollständig geförderte Wärmeprojekt, welches ein besonderes Zeichen im Landkreis setzen soll.
 

Soziales, Jugend & Familie


Wie schon festgestellt, müssen die präventiven Ansätze aus der Sozialstrategie weitergeführt werden, um einem weiteren Ansteigen der Fallzahlen und der Komplexität der Fälle zu begegnen und damit den Menschen schon frühzeitig notwendige Hilfen zukommen zu lassen. Insofern ist es besonders schwierig, sich aufgrund der finanziellen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie über umfangreiche und ggfs. auch schmerzhafte Einsparungen bei Zuschüssen, Projekten und Maßnahmen, zu denen der Landkreis nicht gesetzlich verpflichtet ist, bekennen zu müssen. Uns ist bei der Diskussion in den Fachausschüssen wichtig, dass die sozialen Strukturen im Landkreis, welche sehr gut sind und aufgrund der sozialen Strukturen dringend benötigt werden, nicht nachhaltig zu schädigen und trotzdem einen solidarischen Sparbeitrag für das Haushaltsjahr 2021 zu leisten. Einfließen werden bei den Entscheidungen die Gesprächsergebnisse mit den betroffenen Kooperationspartnern und Anbietern. Gesehen wird ein Einsparvolumen von ca. 750.000 €. Der Landkreis wendet jährlich 1,2 Mio. € für 42,75 Vollzeitstellen im Bereich der Schulsozialarbeit auf. Jede Stelle wird mit 29.500 € gefördert. Nur sehr wenige Landkreise fördern diese Arbeit pro Stelle so hoch wie der Landkreis Lörrach, andere fördern gar nicht oder leisten einen Betrag, der der Landesförderung entspricht oder sogar darunter liegt. In der Mehrzahl der Landkreise müssen somit die Schulträger, das sind vor allem die Städte und Gemeinden, die restlichen Aufwendungen zur Finanzierung der Vollzeitstellen selbst erbringen. Würde der Landkreis nur in Höhe der Landesförderung Zuschüsse leisten, wäre der Aufwand rd. 460.000 € niedriger unter Berücksichtigung, dass der Landkreis auch selbst Schulträger ist.
Mit 703 Tagespflegeverhältnissen nimmt der Landkreis im Vergleich zu anderen einen absoluten Spitzenplatz ein und engagiert sich damit sehr stark in der Kindertagespflege. Der Aufwand, der nach Abzug der Förderung beim Landkreis verbleibt, beträgt 1,2 Mio. Euro. Gäbe es dieses Angebot nicht, müssten die Städte und Gemeinden 47 Krippengruppen und 4 Ganztagsgruppen vorhalten, um den Bedarf zu decken. Auch hier werden die Gemeinden und Städte, die natürlich grundsätzlich verpflichtet sind, den gesetzlich verbrieften Ansprüchen Rechnung zu tragen, finanziell entlastet. Auch erfolgt in diesem Zusammenhang die Kindergartenfachberatung, die kommunale Kindertageseinrichtungen bei Fachfragen und Problemen begleitet, so dass auch diese personellen Ressourcen den Städten und Gemeinden zugutekommen.
Mit vielen sozialen Angeboten geht der Landkreis vor Ort in die Gemeinden und Städte zu den Bürgerinnen und Bürgern. So z. B. bei der Pflegeberatung, den Sozialen Diensten, der Psychologischen Beratungsstelle, der Suchtberatung oder der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung. Wir sehen das als wichtige Aufgabe im Schulterschluss mit den Städten und Gemeinden.
 

Bildung


2021 wird der regionale Schulentwicklungsprozess mit der Vollendung des Baues der Kfz-Abteilung in Rheinfelden seine Vollendung finden. Nicht einher geht damit etwa ein Stopp der weiteren Sanierung an den Schulen. Die Schulbereisung im Jahr 2020 zeigte einen Instandhaltungsbedarf von rd. 40 Mio. € auf. Dieser ist im Haushaltsjahr 2021 selbstverständlich stark gekürzt auf die sicherheitsrelevanten Projekte sowie Projekte, für die Fördermittel aus dem Schulsanierungsfonds gewonnen werden konnten. Weiterhin wird die Chance des Digitalpakts genutzt. Alle Schulen in Trägerschaft des Landkreises haben die Medienentwicklungspläne erarbeitet, die in naher Zukunft schrittweise umgesetzt werden.
 

Wirtschafts- und Strukturpolitik


Der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Lörrach,
in dem der Landkreis und alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden zusammenwirken, setzt die Errichtung des Backbone-Netzes und der Ortsnetze fort. Der Bauabschluss für das Backbone-Netz ist in greifbarer Nähe, so dass die Konzentration auf den Ortsnetzausbau und den Netzbetrieb erfolgt. Ziel ist der Bau und die Inbetriebnahme sämtlicher Aktivtechnikstandorte und die Steigerung der Anschlusszahlen.
 

Gesundheit


Corona stand und steht im Mittelpunkt der Arbeit des
Dezernats II. Als Infektionsschutzbehörde sind hier noch nicht dagewesene Herausforderungen zu bewältigen. Auch kann derzeit nicht gesagt werden, dass die Herausforderungen abnehmen, solange weder eine wirksame Therapie noch ein Impfschutz gegeben und nicht klar ist, in welchem Umfang ordnungsrechtliche Maßnahmen erforderlich werden. Insofern sind wichtige strategische Ziele in diesem Jahr nicht in dem Maß bearbeitet worden, wie das wünschenswert gewesen wäre. Es wird erwartet, dass die Ankündigung des Bundes und Landes zur Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes greifen und damit den Weg öffnen, die strategisch wichtigen Themen weiter intensiv zu bearbeiten, mit denen sich der Kreistag in seiner Klausurtagung im Januar des Jahres 2021 beschäftigen soll.
 

 
Projekte außerhalb der Strategie


Der Fachbereich Baurecht musste in diesem Jahr bei einer großen Fluktuation mit einem weiteren Ansteigen der Fallzahlen bzw. der Komplexität der Anträge zurechtkommen. Ganz wichtig war trotzdem das Digitalisierungsprojekt, was sich in der Testphase befindet und auf das die Gemeinden schon warten.
Besondere Herausforderungen werden durch die klimabedingten Waldschäden, die Rückkehr des Wolfs und die in der Landwirtschaft zu bewältigen Folgen des Klimawandels gesehen. In diesem Sommer wurde auf dramatische Weise sichtbar, welche Waldschäden durch Trockenheit ausgelöst werden. Über 1000 ha Wald sind im Landkreis bereits kahlgefallen, das sind ca. 1.500 Fußballfelder, auf denen der Wald fehlt. Allein die Dimension dieser Schäden macht deutlich, dass das Engagement des Landkreises für den Klimaschutz richtig und dringlich ist und in Zeiten einer allgemein schwierigen Haushaltslage fortgesetzt werden muss. Wälder sind die bedeutendsten CO₂-Senker, über die wir verfügen. Ein Hektar Wald speichert pro Jahr hinweg im Durchschnitt ca. 11 Tonnen CO₂. Das gilt es zu bewahren. Es zahlt sich jetzt aus, dass sich alle Städte und Gemeinden für eine forstliche Betreuung durch den Landkreis nach dem 1. Januar 2020, also dem Zeitpunkt der landesweiten Forstneuorganisation, entschieden haben. Nur in dieser Verbundlösung können wir der Waldschäden Herr werden. Denn nur so ist es möglich, Schwerpunktsetzungen kurzfristig zu ermöglichen und eine Reaktion auf das Schadensgeschehen zuzulassen. Insofern sind wir sehr dankbar für das solidarische Agieren in der kommunalen Familie.
Die Folgen des Klimawandels in der Landwirtschaft zeigen sich dadurch, dass immer mehr Brunnen auf den Weideflächen versiegen und damit kein sicherer Obst- und Gemüseanbau mehr möglich ist. Viele Betriebe sehen ihre Existenz gefährdet. Auf der anderen Seite ist die Verunsicherung durch die Rückkehr des Wolfs im Südschwarzwald vorhanden. Die teilweise überzogene Kritik von Teilen der Gesellschaft an der landwirtschaftlichen Arbeit nagt zusätzlich an den Landwirtinnen und Landwirten.
Zwar hat das Land mit der Ausweisung der Kulisse Wolfsprävention ein umfassendes Förderprogramm zu Schutzmaßnahmen geschnürt, aber es wird sich zeigen, ob dieses unter den regionalen Bedingungen des Südschwarzwaldes umsetzbar ist. Die Landwirtschaftsbehörden werden hier intensiv beraten. Viel gesellschaftliche Kritik gibt es an industrieller Landwirtschaft. Allerdings wird diese nicht differenziert vorgetragen, so dass unsere kleinteilige und in weiten Teilen besonders naturverträgliche Landwirtschaft Adressat der gleichen Kritik wird. Deswegen hat sich der Prozess des „Zukunftsforums Landwirtschaft Landkreis Lörrach“, in dessen Rahmen Landwirte, Naturschutzverbände und gesellschaftliche Gruppen zusammengeführt wurden, bewährt und wird 2021 weitergeführt. Für die Regionalvermarktung und Verbraucherkommunikation werden daraus neue Impulse erwartet.
Zwingend ist, dass der Landkreis moderne Arbeitsbedingungen für eine dienstleistungsorientierte Verwaltung schafft. Der Bau des 2. Standorts, in welchen das Dezernat V einziehen soll, ist weiterhin mit Fertigstellung im Sommer 2022 geplant.
Auch die Digitalisierung der Verwaltung hat deutlich an Fahrt gewonnen. Die Digitalisierung der Akten des Sozialdezernats wird 2022 voraussichtlich abgeschlossen sein. Die elektronische Akte ist die Voraussetzung dafür, in einem zeitlich darauffolgenden Schritt Dienstleistungen in Form von Onlineservices der Bürgerschaft anbieten zu können. Parallel dazu werden die Vorbereitungen getroffen, bisher besonders papierintensive Dienstleistungen künftig digital anzubieten. Auf das Projekt der Baurechtsbehörde wurde schon hingewiesen. Die Covid-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig die Ausschöpfung digitaler Arbeitsmöglichkeiten von der Videokonferenz bis zu mobiler Arbeit bzw. Heimarbeit ist. Die Verwaltung ist nicht zuletzt durch die derzeit laufende Erneuerung der Endgeräte dabei, die Voraussetzungen dafür zu schaffen und Arbeitsabläufe noch effizienter zu gestalten.
Im Zuge des Baues des Zentralklinikums wird die Erich-Kästner-Schule umgesiedelt und mit dem Zentrum für Psychiatrie kooperiert, so dass die neue Schule gleichzeitig mit der Eröffnung des Zentralklinikums fertiggestellt sein soll.
Der Eigenbetrieb Heime baut zwei neue Pflegeheime in Hausen und Schliengen und arbeitet weiter an der Umsetzung der Dezentralisierungsstrategie für das Markus-Pflüger-Heim, heute die Markus-Pflüger-Zentren.
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft wird in diesem Jahr bei der Bioabfallerfassung die Zielmenge des Landes erreichen. Die Planung der regionalen Verwertung der Bioabfälle wird ebenso Schwerpunkt sein wie die Erhaltung der Entsorgungssicherheit als auch die Fortschreibung der Abfallwirtschafts- und Recyclinghofkonzepte.
Die Kliniken GmbH setzt im Jahr 2021 den Prozess der inneren Vorbereitung auf die Eröffnung des Zentralklinikums fort und geht mit dem Spatenstich am 9. November 2020 in die bauliche Umsetzung. Der Kreistag wird dieses wie bisher eng begleiten.
 

Ausblick


Sehr geehrte Damen und Herren Kreisrätinnen und Kreisräte, es liegen schwierige Haushaltsberatungen und ein in jeder Beziehung nicht vorhersehbarer Verlauf des Jahres 2021 vor uns. Die Verwaltung wird mit großer Offenheit transparent und fair in diese Verhandlungen gehen und dabei ein stabiles Gesamtgefüge der kommunalen Familie im Auge haben. Dr. Thomas Schmidt, der vor Kurzem mit der Hebel-Gedenkplakette ausgezeichnet wurde, betonte, dass Hebel der Wert der Freundschaft, Klarheit und Gelassenheit besonders am Herzen gelegen habe. Ich denke, dass diese auch in der Diskussion um den Haushaltsbeschluss für den Haushalt 2021 sowohl mit Blick auf die Gemeinden und Städte des Landkreises als auch des Kreistags und der Verwaltung Wirkung haben sollten. Jede und jeder von uns kann dazu beitragen, dass uns das Sars-CoV-2-Virus nicht steuerungsunfähig macht. Wir müssen mit den gesellschaftlichen und finanziellen Auswirkungen umgehen. Hierbei sollten wir nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern unsere Strategie zum Wohl der Landkreiseinwohner/innen im Rahmen des Möglichen konsequent weiterverfolgen. Wir freuen uns auf den konstruktiven Dialog in den kommenden Wochen.